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BODENZERSTÖRUNG IN GESCHÜTZTEM WALDBIOTOP BEI AMMERBUCH

Der unreflektierte Einsatz  von Holzerntemaschinen macht auch in Waldbiotopen, hier, Schönbuch / Nebenbäche zum Arenbach, nicht Halt. “Ökologische Kleinode des Waldes stehen unter nachhaltigem Schutz und die Pflege dieser sensiblen Waldbereiche sind über die ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung gewährleistet”, ist auf der Webseite von Forst BW zu lesen!

Was, wenn die Böden der sensiblen Waldbereiche durch Befahrung zerstört werden?

Hierzu die Korrespondenz mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Tübingen:

Hierzu zwei Antworten der Fachabteilung:  In den an das Gewässer angrenzenden Waldbeständen wurde im vergangenen Winter Holz genutzt, der Bach bzw. das Biotop waren dadurch nicht direkt berührt (!) … (dass) auf das Gesamtbiotop gesehen – nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung ausgegangen werden kann.

Die Befahrung der Quellflur, des Baches und des Uferbereichs mit der Folge von Bodenbruch, bleibt unerwähnt.

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Schadenskarte Schönbuch

Liebe Freunde des Waldes, hier veröffentlichen wir unsere erste Schadenskarte vom “Wald des Jahres 2014”, dem Schönbuch, sollten wir Schäden übersehen haben oder Sie habt noch andere Schadenskarten von anderen Wäldern, dann können Sie diese uns gerne schicken oder mitteilen, wir haben den Vorsatz, alle Schadenskarten zu Wäldern in Deutschland hier als Diskussionsgrundlage zu veröffentlichen.

Schönbuch 5 001_bearbeitet

Noch einige Bemerkungen zu dieser ersten Schadenskarte: Die Initiativgruppe “Schützt den Schönbuch”, hatte vor Jahresfrist Forst BW vorgeschlagen, eine Bestandsaufnahme der Fahrschäden im Schönbuch vorzunehmen. Die Forstverwaltung hat auf diesen Vorschlag nie geantwortet. Nach Erkundigung bei dem für den Kommunalwald zuständigen Mitarbeiter bei der Gemeinde Ammerbuch gibt es keine Feinerschließungskarte für den Waldbesitz der Gemeinde. Vermutlich gibt es diese auch nicht für die anderen Schönbuch-Anrainergemeinden.
Der für den Staatswald auf der Gemarkung Ammerbuch zuständige Revierförster hat die Anfrage nach Aushändigung einer Kopie der Feinerschließungspläne an das Kreisforstamt Tübingen verwiesen.  Der Vertreter des Kreisforstamtes, Herr Köberele, hat eine Weitergabe der Feinerschließungskarte abgelehnt. Diese sei  nur  für die Mitarbeiter von Forst BW gedacht und nur diesen zugänglich, sie sei unvollständig und läge in unterschiedlichen Maßstäben vor.
Das lässt den Rückschluss zu, dass die Anlage der Rückegassen bisher ohne vorhergehende Planung erfolgt ist.  Die dem Forst für jeden Ausschnitt des Schönbuchs und der Wälder in Baden-Württemberg vorliegende Standortkartierung blieb bei der Feinerschließung genauso unberücksichtigt, wie die in den Karten angegebenen Bodenverhältnissen, ebenso unberücksichtigt blieben die Witterungsverhältnisse.
Die technischen Möglichkeiten, die auf die Bodenverhältnisse hätten abgestimmt werden können wurden nicht ausgeschöpft. In empfindlichen Abschnitten wurde die Arbeit nicht eingestellt.

Die Waldareale im Schönbuch wurden ungeplant befahren!

Wir haben damit begonnen Fahrschäden auf einer Karte zu dokumentieren.

Der Kartenausschnitt des südlichen mittleren Schönbuchs zeigt massive Spurschäden,  befüllte und planierte Rückegassen, sowie  Maschinenwege.

Die roten Punkte stehen für Rückegassen mit sichtbaren, schweren Schäden. Die markierten Schadorte geben sowohl alte als auch neue Schäden an

Die schwarzen Punkte stehen für aufgefüllte Teilstücke der Gassen oder  weit geführte Maschinenwege.

Rote und schwarze Punkte geben lediglich die Schadorte wieder, eine Gewichtung der Schäden nach Häufigkeit und Grad haben wir nicht vorgenommen.
Das ist aus unserer Sicht Aufgabe der Forstverwaltung!