In der Pressemitteilung (siehe unten) der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wird genau das angeschnitten was Forstplanung für den Schönbuch sein könnte:
Erholungs- und Naturerfahrungsraum für die Menschen im Einzugsbereich des Mittleren Neckar – Grün für die Menschen und Schutz der Ressourcen, hier des Bodens.
Die Landesregierung hat Ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen, Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Mai 1990, 2 BvR 1436/87, die Bewirtschaftung des Körperschafts-und Staatswaldes, …dient der Umwelt-und Erholungsfunktion des Waldes, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Die staatliche Forstpolitik fördert im Gegensatz zur Landwirtschaftspolitik weniger die Betriebe und die Absetzbarkeit ihrer Produkte als vielmehr die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes … und hat dafür zu sorgen, dass das Landeswaldgesetz, hier Baden-Württembergs, eingehalten wird.
Insbesondere gilt:
§ 13 Nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes
Der Wald ist so zu bewirtschaften, dass die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes unter Berücksichtigung der langfristigen Erzeugungszeiträume stetig und auf Dauer erbracht werden
§ 14 Pflegliche Bewirtschaftung des Waldes
Abs. 1 den Boden und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten
Abs. 7 die Nutzungen schonend vorzunehmen.
§ 22 Umweltvorsorge im Rahmen der Bewirtschaftung
Abs.1 Die Umwelt, der Naturhaushalt und die Naturgüter sind bei der Bewirtschaftung des Waldes zu erhalten und zu pflegen.
Die Forstpolitik des Landes, die Übersetzung des ökologischen, sozialen und ökonomischen Grundmusters in der Waldbewirtschaftung des Schönbuch ist trotz FSC-Zertifizierung gescheitert!
Die empfindlichen Böden werden durch die stereotype Übertragung der Feinerschließung und durch eine völlig verfehlte Rückegassenkonzeption zerstört. Wenigstens 2500 ha sind geschädigt!
Zwingend erforderlich wäre es, daß der Forst BW in quantitativer (Anzahl der Schäden) und qualitativer (Grad der Schäden) Hinsicht den Zustand des Waldes und Seines Bodens dokumentiert und veröffentlicht.
Der Schönbuch ist Staats- und Körperschaftswald und somit Bürgerwald und die Bürger lehnen die schonungslose Arbeitsweise der Forstverwaltung ab!