Sehr geehrter Herr Kunz,
vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Rückmeldung auf mein Schreiben vom 10.06.2014. Es ist mir aus Zeitgründen nicht möglich mich mit jedem Detail Ihres Schreibens auseinander zu setzen. Auch muss ich leider feststellen, dass der doch intensive Austausch im letzten Winter bei Ihrer Argumentation keinen Niederschlag gefunden hat. Inzwischen bin ich mir sicher, dass ich Sie nicht vom Gegenteil Ihrer Auffassungen überzeugen kann. Dies soll aber nicht heißen, dass wir die geäußerte Kritik nicht ernst nehmen und die Frage des Bodenschutzes hoffentlich verbessern können. Von daher gehe ich nur auf einige neue Aspekte Ihres Schreibens kurz ein und werde künftig nur noch dann antworten, wenn von Ihnen neue Sachverhalte vorgebracht werden, die wir bisher nicht ausgetauscht haben.
- Einen Pferdeeinsatz hat es natürlich auch im Kursterdinger Wald gegeben – die Bilder stammen auch einem benachbarten Waldbesitz von daher ist meine Aussage richtig. Die Tatsache, dass es auf den Bildern Bodenschäden zu sehen gibt, stelle ich ja auch nicht in Abrede. Zum Thema Pferdeeinsatz – und hier wiederhole ich mich nun auch – Pferderücken ist immer mit einem Maschineneinsatz verbunden, die dann leider auch zu solchen Schäden führen können . Dies wertet die Arbeit des Pferderückers nicht ab.
- Wenn es eine Instanz in Deutschland gibt die langfristig denkt und handelt – dann ist des die Forstwirtschaft ! Es ist Kernelement unserer Denkweise und ganz bestimmt nicht ein kurzfristiges Gewinnstreben, welches im Wald schon immer schief gegangen ist. Sie behaupten wiederholt, dass die Forstbetriebe stets nur den kurzfristigen Gewinn vor Augen haben. Woher kennen Sie die Betriebsziele der einzelnen Forstbetriebe? Ich kenne keinen öffentlichen Forstbetrieb, der ein solches Betriebsziel verfolgt.
- Natürlich entstehen die Schäden an den Rückegassen durch die Forsttechnik- dies ist nicht anders möglich und wir von keiner Seite abgestritten. Es ist richtig , dass auf den Rückgassen die Bodenfruchtbarkeit eingeschränkt ist – hieran zweifelt keiner – und hierüber sind sich auch alle Waldbesitzer einig. Es ist aber, beim aktuellen Stand der Technik, zur Zeit die wohl verträglichste Variante, die Schäden auf einen vom Eigentümer festgelegten Teil seiner Fläche zu konzentrieren, um die Bodenfruchtbarkeit von 85-90% seiner Fläche sicherzustellen. Letztlich ist es eine Eigentümerentscheidung. Die Schäden lassen sich auch im Sinne der Bodenfruchtbarkeit sanieren- denken Sie an die Landwirtschaft – hier werden die Wiesen und Äcker jährlich mehrfach und ganzflächig mit schweren Maschinen befahren – auch kann von einer Degradation kann hier nicht wirklich gesprochen werden. Diese sehe ich im Wald nicht, sofern es nicht zu Erosion kommt.
- Gelbbauchunke – die Gelbbauchunke ist und soll sicherlich kein Argument sein Bodenschäden einfach hinzunehmen oder zu rechtfertigen. Auch will niemand den Wert einer Art über den Wert anderer Arten stellen. Aber welche Lebensform meinen Sie eigentlich ? Die Gelbbauchunke benötigt für Ihre Vermehrung ständig neue Kleingewässer. Diese findet sie dort wo der Mensch noch einen Auendynamik zulässt oder dort wo durch die Wirtschaftsweise des Menschen ständig neue Kleingewässer schafft. Der Schönbuch ist ein sehr wichtiges Rückzugsgebiet der Unke und somit Bedeutsam für die Arterhaltung. Die Feuchtwiesen im Goldersbachtal dienen vielleicht als Lebensraum, sie sind aber kein Ort wo sie sich vermehren kann. Hierzu benötigt sie neue Kleingewässer ohne Prädatoren. Dies sind nun einmal, auch wenn es Ihnen nicht gefällt, die Fahrgleise in denen das Wasser steht. Dies ist nicht nur meine Meinung, sondern Ergebnis wissenschaftlicher Arbeiten ! Sie können Sich auch gerne an Hochschulen oder dem privaten Naturschutz –zu diesem Thema informieren.
- Zertifizierungssystem und Bodenschäden – hier gibt es klare Kenntnisse und Vorstellungen. Bei FSC sind nicht nur Waldbesitzer sondern private Naturschutzverbände und Gewerkschaften an der Erarbeitung der Richtlinien beteiligt. Unser Vorgehen entspricht diesen Zertifizierungsrichtlinien.
- Die Konzeption von Herrn Grüll ist rein akademisch betrachtet eine sehr gute und logisch aufgebaute Idee. Es negiert aber völlig, dass es bei uns seit 30 Jahren ein Rückgassensystem gibt, welches man nicht einfach von heute auf morgen ändern kann , da es auf Dauer angelegt ist. Sie ist daher für uns nicht praxistauglich. Unabhängig davon sind uns die biologischen und physikalischen Eigenschafen der Waldböden im öffentlich Wald sehr detailliert in jedem Bestand bekannt und sind flächendeckend in die Darstellung der Befahrungsempfindlichkeit eingeflossen. Ich denke hier sind Ihnen viele Dinge nicht bekannt.
- Befestigung von Rückgassen- es ist nicht vorgesehen nun alle Rückegassen zu schottern, um das Problem auf diese Art – und Weise zu lösen. Dies halte ich weder aus ökologischen, ästhetischen noch wirtschaftlichen Gründen für vertretbar. Es ist aber sehr wohl sinnvoll, noch einige wenige Haupterschließungslinien zu befestigen, um sie auf Dauer technisch befahrbar zu halten . Hier ist aber ein Ende abzusehen. Die Befestigung von Rückegassenanschlüssen, wie sie auch praktiziert werden, stabilisieren den Ausgangsbereich der Rückgasse und die Böschung des Fahrweges, somit werden die Fahrwege, die häufig wichtige Erholungswege darstellen geschont, was allen Waldbesuchern zu Gute kommt. Diese Maßnahmen werden immer mit den jeweiligen Waldbesitzern abgesprochen.
- Waldnaturschutz- in keinem Waldgebiet des Landes finden sich so viele alte Buchenbestände wie im Schönbuch. Auch wenn diese derzeit noch keinen formalen Schutz genießen – so bleiben Sie auf Dauer erhalten. Den formalen Schutz werden sie spätestens mit der kommenden Forsteinrichtung erhalten, wenn alles gut läuft , schaffen wir dies auch schon früher. Es waren übrigens Förster, die diese Bestände ganz freiwillig seit vielen Jahrzehnten vor der Nutzung bewahrt haben ! Darüber hinaus gibt es auch eine stattliche Zahl von Buchen zwischen 100 und 160 Jahren, die im FFH Gebiet als Buchenlebensraum normal bewirtschaftet werden und nun in Dauerwald überführt werden. Hier hat die Landesregierung gute Impulse gesetzt, die wir nun umsetzten. Bitte sehen Sie sich in diesem Zusammenhang den Schlag am Eichenfirst doch mal heute an. Die Arbeiten sind nun ca. 1,5 Jahre nach dem Hieb langsam abgeschlossen, das Holz ist abgefahren und auch sachkundige neutrale Fachleute vom privaten Naturschutz haben damit keinerlei Probleme – manchmal muss man uns auch etwas Zeit geben. Es macht keinen Sinn Holzeinschläge zu beurteilen, wenn die einzelnen Folgearbeiten noch nicht abgeschlossen sind.
Mit diesen Anmerkungen möchte ich es nun bewenden lassen und hoffe, dass wir Ihnen in der kommenden Saison etwas weniger Anlässe geben sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
Graf Bülow
Landratsamt Tübingen – Abteilung Forst
Götz Graf Bülow
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72108 Rottenburg
Tel.: 07071 207 1410