Quellbereiche stehen unter Naturschutz und müssen bei der Holzentnahme geschont werden – nicht so im Schönbuch!

Die Initiative hat Befahrungsschäden an der Quellflur eines besonders geschützten Waldbiotops bei AMMERBUCH der Umweltmeldestelle am Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, gemeldet. Siehe Beitrag: Bodenzerstörung in Waldbiotopen.

In Bayern scheint der Schutz der Fluren mit der Wahl geeigneter Verfahren zur Holzernte und Holzbringung gewährleistet- siehe nachfolgende Einladung zur Demonstration=> Seilkranbringung

Warum wurde der in § 30 BNatSchG geforderte Schutz in Waldbiotop Biotopnummer:  7419:6019:96 nicht umgesetzt?

Das RP Tübingen widerspricht dem Bundesnaturschutzgesetz

Das Regierungspräsidium Tübingen sucht Ermessensspielraum in der Bewertung der Befahrungsschäden in Waldbiotop 7419:6019:96, Nebenbäche zum Ahrenbach, Nähe Ammerbuch-Entringen zu gewinnen. Es übersieht bei seiner abschließenden Feststellung aber, dass die vorliegenden Befahrungsschäden dem  in § 30 BNatSchG geforderten Veränderungsverbot widersprechen… Die Schädigung der Quellflur bleibt, von der Auffassung des Regierungspräsidiums unberührt, bestehen. Die Schutzbestimmung wurde nicht eingehalten.

Zur Korrespondenz:
RP-Tuebingen
Antwort-der-BI

Siehe auch Beitrag:
Bodenzerstörung in Waldbiotopen-Ammerbuch/Schönbuch

DIE INITIATIVE HAT SICH AN DIE ABGEORDNETEN DES LANDTAGS VON BADEN-WÜRTTEMBERG GEWANDT.

DIE INITIATIVE HAT SICH AN DIE ABGEORDNETEN DES LANDTAGS VON BADEN-WÜRTTEMBERG GEWANDT. weiterlesen