Die Forstverwaltung räumt nach langer Abwehr Fehler ein … Das ist beachtlich!
BODENSCHÄDEN IN WALDBIOTOP 7419:6019:96
Das Regierungspräsidium Tübingen sucht Ermessensspielraum in der Bewertung der Befahrungsschäden in Waldbiotop 7419:6019:96, Nebenbäche zum Ahrenbach, Nähe Ammerbuch-Entringen zu gewinnen. Es übersieht bei seiner abschließenden Feststellung aber, dass die vorliegenden Befahrungsschäden dem in § 30 BNatSchG geforderten Veränderungsverbot widersprechen… Die Schädigung der Quellflur bleibt, von der Auffassung des Regierungspräsidiums unberührt, bestehen. Die Schutzbestimmung wurde nicht eingehalten.
Zur Korrespondenz:
RP-Tuebingen
Antwort-der-BI
Siehe auch Beitrag:
Bodenzerstörung in Waldbiotopen-Ammerbuch/Schönbuch
Waldkritik hat Beschwerde beim Zertifizierer LGA INTERCERT eingereicht… Befahrungsschäden in besonders geschützten Waldbiotopen widersprechen dem BNatSchG/NatSchG . Widersprechen sie den Richtlinien von FSC und PEFC ?
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