Reaktionen auf unser Bodenschutzkonzept

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”,

auf dieser Seite möchten wir fortlaufend Reaktionen auf unser Bodenschutzkonzept veröffentlichen, die wir von ihren Inhalten her für veröffentlichungswürdig erachten. Wir veröffentlichen in der Reihenfolge ihres Eintreffens, die neusten Reaktionen stehen immer oben:


Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”,

unter anderem haben wir unser Bodenschutzkonzept auch an die Schönbuch Anrainer-Gemeinde Hildrizhausen geschickt, daraufhin haben wir vom Bürgermeister von Hildrizhausen, Herrn Schöck, eine Antwort erhalten, auf die wir wie folgt geantwortet haben:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schöck,

danke für ihre Antwort. Wir wollen Ihnen und den Damen und Herren des Gemeinderates antworten.

Wie Sie schreiben, haben Herr Kirch und Herr Kuppel im Rahmen des Waldbegangs die bestehende Feinerschließungsrichtlinie und das Rückegassenkonzept von Forst BW erläutert.
Sie lassen uns wissen, der Gemeinderat sehe keine Veranlassung am bestehenden Konzept etwas zu verändern.
Die Gemeindeverwaltung setzt weiterhin auf die Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung und sieht keinen Anlass zu einer Weiterentwicklung des Bodenschutzes.

Gestatten Sie die Frage, wie es denn sein kann, dass die Übereinkunft die Sie anzeigen sich mit den wissenschaftlichen  Belegen dafür, dass Bodenverdichtung dem Boden schadet, in Einklang bringen lässt?
Wie wollen Sie die Bodenschäden einschätzen, die bisher entstanden sind? Hat Ihnen die Forstverwaltung eine Dokumentation derselben vorgelegt? Wissen Sie welche Bodenschäden im Gemeindewald von Hildrizhausen durch den Einsatz von Maschinen vorliegen und wie sich diese Schäden darstellen?
Neuerdings, das konnten wir beobachten, hat sich die Forstverwaltung zu Eigen gemacht, schwere Spurschäden mit Werkzeugen glatt zu ziehen um sie optisch für die Waldbesucher zu klären. Die Schäden bleiben und damit deren schwere Hypothek!

Selbstverständnis und Entwicklung der Gemeinde Hildrizhausen sind grundsätzlich mit der Entwicklung der regionalen Infrastruktur verbunden. Hildrizhausen ist Lebensraum und Erholungsraum für viele Menschen die in den regionalen Arbeitsstätten zur Wertschöpfung beitragen.
Der Bundesgerichtshof stellt soziale und ökologische Grundwerte bei der Aneignung des Waldes vor die ökonomischen Zielsetzungen. Es stellt sich die Frage, wie eine wirtschaftende Gesellschaft die Natur und Schöpfung, den Lebensraum vor der Haustür als Lebensgrundlage bewahren will.

Deshalb schlagen wir erneut vor:

Schädigende Einflüsse, hier auf den Boden zu vermeiden.
Fürsorge walten zu lassen, zum Wohl und zur Bewahrung des Waldgebietes beizutragen, dieses zu fördern und  die Bodenschäden dabei auf das Geringste zu beschränken
Respekt gegenüber dem Waldorganismus Schönbuch zu wahren. Es muss sichergestellt sein, dass die Werkzeuge diesen nicht beschädigen.
Gemeinsamkeit und Gleichstellung gegenüber dem Leben, erfordern gemeinsame Entscheidungen bei der Gestaltung des Lebensraumes.
Der Schönbuch wäre auf Grunde seiner Lage und der hohen Bedeutung  für Mensch und Natur geradezu prädestiniert einen gemeinsamen Betriebsplan mit Forst BW und der Bürgerschaft zu entwickeln.

Der Ihnen und den Damen und Herren des Gemeinderates von Hildrizhausen  vorgelegte Entwurf für ein Bodenschutzkonzept für den Schönbuch, ist ein beachtenswerter Beitrag von Bürgern, die zur Sicherung der Lebensgrundlagen beitragen wollen. Der vorliegende Entwurf verbessert die Sicht auf die Schäden und stellt Vorschläge zu deren Vermeidung vor. Das wird durch das Waldgesetz Baden-Württembergs bestätigt.
Deshalb schlagen wir erneut vor:
=> die Befahrung und Erschließung befahrungsempfindlicher Standorte zu vermeiden
=> die Arbeit bei schlechten Witterungsbedingungen einzustellen
=> Hiebsorte und die Art des Technikeinsatz der Öffentlichkeit bekannt zu machen
=> den Einschlag  mit den Folgen für die Böden zu dokumentieren
=> den Umfang der seitherigen Bodenschäden im Zuge der Inventur zu erfassen

Wir sind gerne bereit, Ihnen und den Damen und Herren des Gemeinderates unser Konzept zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen
Initiative Waldkritik

Richard Koch · Harald Kunz · Dr. Andreas Luther


 

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”,

der Landesverband Naturschutz hat in seinem Infobrief Oktober 2015 einen Hinweis auf unser Konzept gegeben:

Bodenschutzkonzept Schönbuch
Vorschläge der Initiative Waldkritik

Die bestehende Feinerschließungsrichtlinie und das Rückegassen-Konzept der Forstverwaltung ist nach Aussagen der „Initiative Waldkritik“ unzureichend. Insbesondere werden Bodenfeuchte, Bodeneigenschaften und die Verträglichkeit der Bodenlebewelt für die angewandten Technik bemängelt. Die Initiative Waldkritik hat daher ein eigenes Bodenschutzkonzept zum Schutz der Waldböden und ihrer Fruchtbarkeit vorgelegt.:


Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”,

u.a. haben wir unser Konzept an LGA Intercert geschickt und von DIN CERTCO, die die FSC-Akkreditierung der LGA Intercert  übernommen hat, eine Antwort erhalten, diese ist allerdings zur Veröffentlichung nicht freigegeben, deshalb finden Sie hier nur unsere Antwort an Herrn Kaltenmorgen von DIN CERTCO:

Fehlendes Dokument
Sehr geehrter Herr Kaltenmorgen,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 8. September, in dem Sie auf die Zusendung unseres Entwurfes, verbunden mit unserer Bitte um Stellungnahme, antworten.

Sie lassen uns wissen, dass die DIN CERTCO die FSC-Akkreditierung  der LGA Intercert  übernommen hat.

Sie schreiben weiter, dass  DIN CERTCO zur Abwägung zwischen vorhandenem (Konzept von Forst BW)und (dem von uns) vorgelegtem Konzept der falsche Adressat sei und schlagen vor, wir sollten uns an Herrn Forneck tätig am Ministerium für den Ländlichen Raum wenden. Die Aufgabe von DIN CERTCO als Zertifizierungsstelle sei, die Einhaltung und Umsetzung der Anforderungen des FSC-Regelwerkes zu bewerten und die Methoden und Strategien eines Zertifikatsnehmers im Hinblick auf das Regelwerk von FSC überprüfen.

Sind diese Überlegungen ausreichend Grund genug, um die von uns mit Spurtypen vorgeschlagene Kennzeichnung nicht tolerierbarer Bodenschäden zu ignorieren?

Ist der Schutz der Böden und der Bodenfruchtbarkeit unseres Lebensraumes denn kein gemeinsames Anliegen?

FSC hat bisher den gesetzlich angewiesenen Bodenschutz nicht durch Schadens- oder Toleranzgrenzwerte differenziert. Der Beurteilungsmaßstab des Normgebers für Standardverstöße bleibt unklar, für die Auditoren scheint es kein objektives Ansprache- und Beurteilungssystem (Kriterien, Indikatoren) für Technikfolgeschäden zu geben. Das musste sich und wird sich zwangsläufig auf ein Audit und auf seinen Ablauf auswirken.

Im Bericht zu dem im vergangenen Jahr stattgefundenen Audit gelangen die Auditoren denn auch zu folgendem Ergebnis:
…“zum Zeitpunkt des Audits konnte man keine erheblichen Bodenschäden beobachten. Die Flächen hatten sich auf dem natürlichen Wege (im Dezember?))begrünt, ohne dauerhafte Bodenschäden visuell aufzuzeigen“.

Die Feststellung eines solchen Ergebnisses das der Öffentlichkeit vorgestellt wird ist aus unserer Sicht schwerwiegend und von großer Tragweite für uns alle!

Die ungezügelten Maschineneinsätze werden von der Forstverwaltung weiter angewiesen und provozieren Fehlleistungen mit unabsehbar schweren Folgen für weite Landschaftsräume und  ihre Lebewesen … Der Umgang mit den Böden, die unsere Lebensgrundlage bilden, ist weltweit-auch in Deutschland-besorgniserregend!

Deshalb fragen wir Sie als Vertreter von DIN CERTCO, ob der Sinn der bevorstehenden Überprüfung darin bestehen kann, die vorhandene Rückegassenkonzeption von Forst BW trotz schwerster Mängel zu bestätigen, den wissenschaftlichen Kenntnisstand im Hinblick der Folgeschäden zu ignorieren und den Ablauf und die Prüfung  der objektiv vorliegender Bodenschäden im Schönbuch in nicht nachvollziehbarer Form zu verwalten? Die ganze Aufmerksamkeit gilt einem erdachten System, nicht den Böden die es vorgibt schützen zu wollen und es wird dabei deutlich, wer das zweifelhafte Sagen behalten will. Dazu passt auch, dass wir bei einer Teilnahme am Audit ein Sprechverbot hätten einhalten müssen und zum Audit selbst uns nicht in der Öffentlichkeit hätten äußern dürfen.

Wir wollen weiter fragen, warum DIN CERTO/vorher LGA INTERCERT/ mit der Mutter TÜV RHEINLAND als Zertifizierungsstelle keinen Einfluss auf die notwendige Änderung der FSC-Richtlinien, hier den Bodenschutz betreffend, geltend macht?

Die Haltung  zu den Schäden provoziert den Sachverstand auf negative Weise, sie geht mit einem wachsenden Vertrauensverlust in die Forstwirtschaft und Politik, in den FSC und in die Zertifizierungstellen einher und fordert zum Widerstand heraus. Daseinsvorsorge ist ein Anrecht aller Menschen und die Böden sind eine wichtige Lebensgrundlage. Es bedarf notwendiger Entscheidungen die aus ethischen Verknüpfungen, dem Willen, die Schadwirkungen einzudämmen und aus der Erkenntnis entspringen, dass die wirtschaftende Gesellschaft die Natur schützen muss, um das eigene Überleben zu sichern. Die Beteiligten haben hier eine besondere  Verantwortung zu tragen und weil dies schwerwiegend ist müssen Bürger und Bürgerinnen beteiligt werden.

Ihr Vorschlag in der Sache mit Herrn Forneck Kontakt aufzunehmen macht deshalb keinen Sinn, weil er allein an der Situation nichts ändern kann. Ob der Versuch, Herrn Minister Bonde, Herrn Lieber von ForstBW, den Landtagsabgeordneten der Schönbuchanrainerwahlkreise unseren Bodenschutzentwurf vorzulegen Sinn gemacht hat oder machen wird, wird sich erst zeigen.

Herr Seizinger von FSC schreibt zu unserem Entwurf:
„das Bodenschutzkonzept ist beachtlich und sicher ein gutes Bespiel, wie man der Frage Bodenschutz im Forst begegnen kann“.

Dennoch stellen wir fest, dass Zertifikatsgeber(FSC), Zertifikatsnehmer (ForstBW)und Zertifizierungsstelle (DIN CERTCO) bisher nicht in der Lage sind, zur Feststellung von Bodenschäden geeignete Schadens- oder Toleranzgrenzwerte festzusetzen.

Wir haben in der mail vom 27. Juli 2015 auf schwere Bodenschäden bei der Holzernte 2014/2015 hingewiesen. Dazu haben wir Ihnen Fotos unseres Mitgliedes  Harald Kunz, die dieser im Staatswald Tübingen in den Waldabschnitten Bräuningshalde, am 21.02.2015 aufgenommen, sowie Dickne Weg und Steingart am 22. 02.2015 aufgenommen, vorgelegt. Die Standorte Dickne Weg und Steingart haben wir später gemeinsam mit Redakteuren der Böblinger Zeitung, dem Schwäbischen Tagblatt und der Stuttgarter Zeitung aufgesucht.  Beim ersten Lokaltermin haben wir die Schäden anschaulich gemacht, beim zweiten Begang haben wir den Redakteuren die Zielsetzung des von uns vorgelegten Bodenschutzkonzeptes erläutert. In den genannten Zeitungen wurde berichtet. Sie können also davon ausgehen, dass die genannten Schadorte glaubwürdig sind.

Sie laden uns zur Teilnahme am geplanten Audit ein und schreiben, der Zertifikatsinhaber Forst BW habe der Teilnahme von Vertretern der Initiative zugestimmt.

Wie Ihnen ja bekannt ist, haben wir trotz einer sehr umfangreich ausgearbeiteten Beschwerde am vergangenen Audit nicht teilgenommen. Der Grund hierzu war, dass wir drei Tage  vor dem Audit- mit den Durchführungsbestimmungen des FSC – in juristisch verklausulierter, englischer Sprache – vertraut gemacht wurden. Die Bestimmungen sahen im Wesentlichen vor, dass wir mit unserem Einverständnis der Teilnahme am Audit ein Sprechverbot während des Audits akzeptieren, keine Fotos anfertigen und uns hernach in der Öffentlichkeit zum Ablauf, Geschehen und den Feststellungen nicht äußern dürfen. Das haben wir abgelehnt und unsere Teilnahme abgesagt.

Wir werden an dem geplanten Audit gerne teilnehmen soweit sie nicht auf Einhaltung dieser Regeln bestehen.
Als weitere wichtige Voraussetzung bitten wir darum, uns das Beurteilungssystem für die Auditoren offenzulegen.  Einen Vorschlag für ein potentielles Beurteilungssystem haben wir mit der Vorlage unseres Konzeptes gemacht.

Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Zusage zu unserer Teilnahme am Audit geben können.

Mit freundlichen Grüßen

INITIATIVE WALDKRITIK
Richard Koch·Harald Kunz·Dr. Andreas Luther

 


 

Auf die Email von Herrn Prof. Dr. Schäffer haben wir wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schäffer,

herzlichen Dank für Ihre Antwort mit Ihren Anmerkungen zu unserem Bodenschutzkonzept.

Wir finden uns in der Sorge um die Störung und Zerstörung des Waldbodens mit seinen Folgen für den Waldorganismus, die mit der Entwicklung und dem Einsatz maschineller Holzerntewerkzeuge in besorgniserregender Weise zugenommen hat, großenteils durch Ihre Ausführungen bestätigt.

Auch wir würden „eine Versachlichung der Diskussion um die Einhaltung des Bodenschutzes bei der Waldbewirtschaftung im Schönbuch“ sehr begrüßen, auch wir sind der Meinung, dass eine „quantita­tive Erfassung und Bewertung von Bodenschäden, die unter Beachtung der Forst BW-internen Quali­täts­standards in den vergangenen Jahren bei den durchgeführten Hiebsmaßnahmen entstanden sind,“ sinnvoll und notwendig wäre. Wir stimmen Ihnen zu, dass anhand „dieser Inventurergebnisse das aktuell angewandte Qualitätssicherungssystem überprüft und bei Bedarf nachjustiert oder um weitere Standards ergänzt werden könnte.“ Allerdings sind wir auch der Meinung, dass bei diesen Erhebungsmaßnahme ALLE Altschäden ebenso aufgenommen und bewertet werden müssten.

Sicher stimmen Sie mit uns darin überein, dass der Einsatz von Maschinen der gegenwärtigen Bau­arten den Lebensraum zerschneidet, die Vegetation, den Bodenaufbau und das Bodengefüge zer­stört, Wasserstau und Fäulnis bewirkt, das Lebensgeflecht von Wurzel, Bodenpilzen und das Leben von kleinsten Lebewesen zerstört . Wir können also sagen, dass in Folge des Einsatzes der Maschinen bei der Holzernte schwere ökologische Störungen einhergehen.

Dieser Einsatz widerspricht den forstlichen Zielen einer naturnahen und nachhaltigen Waldwirt­schaft. Er widerspricht auch der Intension des Waldgesetzes und somit den Zielen einer ordnungs­gemäßen Forstwirtschaft.

Die für die Planung, Ausrichtung und Durchführung Verantwortlichen in der Forstwirtschaft scheinen vergessen zu haben, dass bei ihren Handlungen die Verletzlichkeit des Wesens der Natur und die mög­­lichen Folgen für die Menschen noch wesentlich umfangreicher als bisher zu bedenken sind. Die Forstverwaltung trägt bei Ihren Anweisungen eine große Verantwortung auf die wir ausdrücklich hin­weisen wollen. Wir sind der Auffassung, dass dieser Verantwortung bisher im Schönbuch nicht ge­nü­ge getan wird.

Wie kann es sein, dass mit dem vorhandenen Wissen um die Schäden für den Waldboden, diese Schäden als sich im Rahmen befindend abgetan werden?

Das Erscheinungsbild der Fahrspur ist das sichtbare Ergebnis von einwirkenden Kräften auf den Waldboden. Dass sich Störungen einstellen, dass Lebensprozesse schwer beeinträchtigt werden, kann unschwer an sichtbaren Zeichen abgelesen werden.

Die Wissenschaft wird, das ist ihre Aufgabe, diese Störungen soweit überhaupt möglich, in einem lang angelegten Prozess zur Darstellung bringen, erläutern und Empfehlungen abgeben können.

Die Initiative hat schwere Schäden dokumentiert und mahnt die rücksichtslose Art und Weise des Vorgehens in der Öffentlichkeit an und hat nun auch einen Entwurf vorgelegt.

Die Spur ist die Folge von Entscheidungen und Handlungen sowohl in einem Vorfeld angelegt, als auch an einem bestimmten Ort gebunden, zum Zeitpunkt der Ausführung an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Die Forstverwaltung hat mit der Feinerschließungsrichtlinie und dem Rückegassenkonzept Instru­mente der Holzernte erdacht. Als wirksame Ordnungssysteme müssten Sie den Schutz der Böden sicherstellen, sie müssten die Einhaltung gewährleisten und Nichteinhaltung sanktionie­ren. Es wird also deutlich, dass die Fahrspur als das Ergebnis von Vorüberlegungen, aufge­tragener An­­weisung und nachgekommener Erfüllung angesehen werden kann. Da sich schwere Bo­den­schä­den im Schönbuch trotz Feinerschließungsrichtlinie und Rückegassenkonzept nachweisen lassen, kann man sagen, dass beide Instrumente bei der Anwendung im Schön­buch die un­ter­schiedlichsten Mängel zeigen und deshalb in der Praxis versagen. Das haben die Verantwort­lichen zur Kenntnis zu nehmen.

Wir sind Ihnen dankbar, dass Sie nochmals ausführlich darauf hingewiesen haben, dass Ihre Aussage hinsichtlich der 50% Bodenschäden sich fast ausschließlich durch ungeregelte Befahrungen ergeben haben. Ihre Feststellung der Verformungsschäden bezieht sich dabei nicht auf den Schönbuch, wohl aber auf die Waldflächen in ganz Baden-Württemberg!

Unserer Meinung nach genügt es jedoch nicht zwischen aktuellen Rückegassen und „ungere­gelter Befahrung“ zu unterscheiden. Rückegassen wurden in vielen Beständen mehrfach umverlegt, ent­sprechend dem jeweiligen Stand der Technik, und es wurde eine systematische Erschließung ein­ge­legt, ohne die frühere (standortbeachtende) Erschließung zu berücksichtigen.

Es ist unserer Meinung nach „irreführend“, nun alles andere als die aktuelle Erschließung als „ungere­gelte Befahrung“ zu interpretieren.

Tatsächlich fand ungeregelte Befahrung nur über einen kurzen Zeitraum bei Einführung der (Bauern-) Schlepperrückung in einigen Beständen statt (ausreichender Baumabstand, keine Verjüngung auf der Fläche). Die damaligen Schäden waren nicht sichtbar (leichte Schlepper, einmalige Befahrung, keine Befahrung weicher Böden), trotzdem wird sie jetzt als wesentlich schädlicher dargestellt, als die gegenwärtige Vorgehensweise.

Ihre Unterscheidung zwischen Rückegassen und ungeregelter Befahrung(en) könnte den Eindruck sug­gerieren, dass bei Rückegassen keine Bodenschäden mehr zu erwarten sind, dem ist jedoch nicht so, wie wir anhand von Beispielen aus den letzten beiden Erntewintern zeigen konnten.

Der „technisch- organisatorische Aufwand“ in unserem Konzept ist gegenüber den aktiven Syste­men zweifellos größer. Ein Mehraufwand zum Schutz der Böden und Boden­frucht­barkeit müsste zwin­gend gelten. Er darf nicht als Argument gegen die Zielsetzung des Kon­zepts, das eine Minimie­rung der Schäden fordert eingesetzt werden, um dann die Tolerie­rung der Boden­schä­den als eine Zwangs­folge des Technikeinsatzes, als eine sich im Rahmen be­findliche Be­gleit­erscheinung darge­stellt werden. Das genau wird von der Forstverwaltung bisher getan!

Wenn die Priorität des Bodenschutzes zu Gunsten technisch-ökonomischer Belangen aufgeben wird, das zeigt die Praxis, öffnen sich Tür und Tor für die Zerstörungen des Bodens, deren Schutz wir ja fordern.

Es würde der Eindruck erweckt werden, dass sich Holzernte nur mit dem Preis des Verlustes an Wald­boden­flä­che durchführen lasse. Auf diese Weise ent­stün­de der Ein­druck, dass die Schäden bei der Nutzung des Waldes unvermeidbar wären. Leider wird diese Auffassung von Forstleuten vertreten die Gemeinde­räte, Bürgermeister, private Waldbesitzer und Po­li­tiker beraten.

Einwände erscheinen gegenüber den Fachleuten als unberechtigt, sie werden nicht ernst genommen obgleich die Vereinbarungen von Rio (1992) die Mitwirkung der Bürger an einer gemeinsamen Ver­ant­wortung an einer nachhaltigen Ent­wick­lung ausdrücklich betont. In der Stockholmer Erklärung von 1972, werden Zusagen der Zusammenarbeit zur Pflege des Ökosystems, der finanziellen Ver­pflich­tung der Schadensverursacher, die Prüfung der Umweltverträglichkeit eines Werkes (hier des Einsatzes der Transportfahrzeuge) gemacht. Warum blieben die Auswirkungen des Einsatzes der Ma­schinen hinsichtlich der Folgen ungeprüft?

Für eine gemeinsame Daseinsvorsorge ist eine gemeinsame Lösungsfindung von größter Bedeutung.

Die Forstverwaltung hat ihr Vorgehen bei der Holzernte so abzustimmen, dass die Vermeidung von Schäden allererste Priorität darstellt. Kommt Sie dieser berechtigten Forderung nicht nach, würde die Glaubwürdigkeit einer nachhaltigen und naturnahen Bewirtschaftung des Schönbuchs grundsätzlich in Frage gestellt. Wir können auf Grundlage unserer Erfahrungen und Gespräche sagen, dass die Bevölkerung der Vorgehensweise der Forstverwaltung ablehnend gegenübersteht. Ginge das Vertrauen und die Glaub­würdigkeit an die Forstverwaltung verloren, hätte dies schwerwiegende Folgen auch für die Gemeinschaft. Es lässt sich unschwer erkennen, dass das Bild von einer nachhaltigen und naturna­hen Bewirtschaftung des Schönbuchs in einen Zusammenhang mit ethischen Überlegungen in Ver­bin­dung gestellt werden muss!In der bisher erfolgenden Holznutzung bestimmen technische und wirtschaftliche Vorstellungen die Handlungsweise. In vielen Nebenreden werden, kommt man auf die Schäden zu sprechen, diese Vorstellungen verteidigt. So sagt man, rücksichtsvollere Verfahren kämen zu teuer, Arbeitsplätze gerieten in Gefahr, die Anschaffungskosten der Maschinen geböte die Hin­nah­me der Schäden … und zuletzt sei das Wasserloch Refugium für die Amphibien. Die Reihe solcher Entgegnungen ließe sich unschwer fortsetzen. Wir deuten dies den Versuch die Unhalt­barkeit der Schäden, deren Unvereinbarkeit mit den forstlichen Leitzielen naturnaher und nachhal­tiger Wald­be­wirtschaftung und dem hieraus resultierenden schlechten Gewissen nicht zu vereinbaren sind, zu ra­tiona­lisieren.

Prof. Matthies von der TU München gelangt zu dem Ergebnis: „Die billigende oder vor­sätzliche Inkaufnahme von Bodenschäden im Bereich der Rückegassen ist somit eigentlich gesetzes­widrig, der bloße „Erhalt der technischen Befahrbarkeit“ ist es auf jeden Fall.

Die Zeichen einer ökologischen Katastrophe die im Raum steht, die uns alle betrifft, scheinen allmäh­lich zu der Einsicht zu führen, dass die ungezügelten Maschineneinsätze zu einer Fehlleistung mit un­ab­sehbar schwe­ren Folgen für weite Landschaftsräume und ihre Lebewesen auszuufern dro­hen. Mit den bisherigen Verhaltensweisen wird sich der Lebensraum dauerhaft nicht sichern lassen.Die Forst­verwaltung hat die Verpflichtung alle Akteure einzubeziehen und im Falle ungesich­erter Kenntnis die immer bleibt, die Maßnahmen so zu ergreifen, dass der Schutz der Waldböden vorran­gig gewährleis­tet wird. Das ist die Botschaft und Mahnung in den Leittexten namhafter Wissenschaftler und Vertre­tern der ver­schie­­densten gesellschaftlichen Institutionen die den Schutz unseres Lebensraumes, den Schutz der Erde anmahnen. Dieser Auffassung haben wir uns angeschlossen! Bedenkt man die Quan­ti­­fizierung der Bodenschäden und Bodenverluste in Deutschland und in der Welt so ist dies Anlass zu großer Sorge.

Welche Bedeutung kommt nun der Arbeit der Initiative zu.

Die Initiative hat die massiven Bodenschäden im Schönbuch dokumentiert und diese Schäden in der Öffentlichkeit mit dem Ziel bekannt gemacht, die Vorgehensweise bei der Holzernte mit der Ziel-

se­­tzung möglichst wenig Schäden anzurichten, zu ändern. Ihre Mitwirkung und Teilhabe an der Da­seinsvorsorge, an der Entwicklung ethischer Grundsätze zu einer naturnahen und nachhaltigen Be­wirtschaftung des Schönbuchs werden offenbar nicht genügend ernst genommen. Wir haben die Bo­denschutzüberlegungen bewusst mit den Worten, Entwurf und Konzept überschrieben. Der Entwurf sucht die Schäden einzugrenzen und zielt auf die Lösung eines verbesserten Bodenschutzes. Und selbst wenn man andere “Differenzierung nach Bodentypen und Substratgruppen“ vorschlagen wür­de, was jedem frei steht, würde dies aus Sicht eines Bodenkundlers zu keiner Lockerung unserer Vor­schläge führen. Was könnte man gegen unser Diskussionspapier also einwenden?

Wir haben Beschwerde bei FSC eingelegt und haben die Erfahrung gemacht, dass es für eine ver­bind­liche Bestimmung der Bodenschäden, ausgelöst durch Maschineneinsätze bislang keine Kriterien gibt. Den gemeinsam geplanten Audit haben wir abgesagt, weil wir nicht auf unser Meinungsäu­ße­rungsrecht verzichten wollten.

Wir glauben fest, dass wir mit unserem Entwurf zu einer Verbesserung des Bodenschutzes im Schön­buch beitragen können. Immerhin zeigen uns die Antworten an, dass wir auf dem richtigen Weg sind!

Herr Prof. Dr. Wilke von der TU Berlin schlägt im Hinblick auf die Beeinträchtigungen der biologischen Bodenfunktionen die Einführung eines Schwellenwertes für die Befahrung vor. Diese Überlegung soll­te auch Teil der Richtlinien des FSC werden.

Vertreter der Landespolitik melden sich zu Wort. Von Ihnen Herr Prof. Schäffer, von Herrn Prof. von Wilpert und Herrn Dr. Eberle wissen wir, dass Sie am Regierungspräsidium Tübingen mit Herrn Strittmatter an einer Überarbeitung des Landeskonzeptes tätig sind.

Es gibt also durchaus Reaktionen auf unser Anliegen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass der von uns vorgelegte Entwurf dazu beitragen kann, den Waldboden im Schönbuch besser zu schützen.

Dies kann für die anstehende Holzernte im Winter auf folgende Weise gelingen:

=> die Befahrung befahrungsempfindlicher Standorte wird vermieden

=> die Erschließung befahrungsempfindlicher Standorte wird vermieden

=> der Technikeinsatz ist bei schlechten Witterungsbedingungen einzustellen

=> Hiebsorte und Art des Technikeinsatzes sollen der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden

=> die Arbeit ist zu dokumentieren

=> der Umfang der seitherigen Bodenschäden wird im Zuge der Inventur erfasst(dieser Punkt wird ja auch von Ihnen erwähnt)

=> die Forstverwaltung verpflichtet sich zur Einhaltung genannter Inhalte

Wir schlagen erneut die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes der Nutzung für den Schönbuch unter Beteiligung aller Akteure vor.

Mit freundlichen Grüßen

INITIATIVE WALDKRITIK


 

Sehr geehrter Herr Kunz,

herzlichen Dank für die Übersendung Ihres Bodenschutz-Konzeptes. Ich habe Ihnen meine grundsätzlichen Anmerkungen zu diesem im beiliegenden Dokument zusammengefasst:

Anmerkungen zum Bodenschutzkonzept der Initiative Waldkritik
Bei der Nutzung des Rohstoffes Holz wird in die natürlichen Prozessabläufe von Waldökosystemen eingegriffen. So werden beim Einsatz schwerer Forstmaschinen Waldböden belastet, verformt und ihre Funktionalität beeinträchtigt. In den zurückliegenden Jahren standen die regionalen Forstbehörden zunehmend in der Kritik, nicht sorgsam und teilweise gesetzeswidrig mit der Ressource Boden umzugehen. Aus dem zu begrüßenden Interesse an der Erhaltung der Funktionsvielfalt der Wälder und der Waldböden, hat die Initiative Waldkritik ein „Bodenschutz-Konzept für den Schönbuch“ vorgelegt.
Als ein unwidersprochener Bodenvorsorgegrundsatz beim Einsatz von Forstmaschinen hat sich in befahrbaren Lagen bereits seit den 1980er Jahren die Vermeidung flächiger Befahrung etabliert. Die Bindung des Maschineneinsatzes auf unbefestigte Fahrtrassen war ein Meilenstein im forstlichen Bodenschutz, da der überwiegende Teil der Waldfläche hierdurch langfristig geschützt werden kann. Nur wenn diese Rückegassen auf Dauer angelegt und nutzbar sind, kann ein maximaler Schutz der unbefahrenen Waldfläche erreicht werden. Ungeregelte Befahrung führte zu einem sehr hohen Flächenanteilen verformter Waldböden abseits von Rückegassen. Diesen Sachverhalt habe ich in meiner Dissertation anhand von Ergebnissen aus der landesweiten Bodenzustandserfassung beschrieben. Das Ergebnis „Verformungsschäden auf den befahrbaren Waldflächen in der HÖHE VON 50 PROZENT“ wird von der Initiative aus meiner Arbeit zitiert, ohne die ungeregelte Befahrung als Ursache dieses dramatischen Schadensausmaßes zu nennen. Meine Aussage wird dadurch irreführend in den Kontext der aktuellen Befahrungsschäden im Schönbuch gestellt.
Dem Bodenschutz-Konzept der Initiative Waldkritik liegt das sogenannte „Spurtypenkonzept“ zugrunde, das in seiner ursprünglichen Fassung von Bodenkundlern der Eidgenössi-schen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) in der Schweiz abgeleitet wurde. Ziel dieses Klassifikationsverfahrens ist es, Bodenveränderungen im Hinblick auf ihre ökologische Schadenswirkung insbesondere der Beeinträchtigung des Waldbodens hinsicht-lich seiner Funktion als Wurzelraum für die Waldbäume und als Lebensraum für Bodenorga-nismen zu charakterisieren und diesen Indikator für das Bodenschutzmanagement zu nutzen. Es wurde ein Schwellenwert von 10 cm Spureintiefung definiert, ab welchem ein intole-rabler ökologischer Schaden zu erwarten sei. Diese Annahme wurde ohne weitere Differenzierung nach Bodentypen oder Substratgruppen verallgemeinert.
Aus einer Vielzahl von bodenkundlichen Untersuchungen in Mitteleuropa ist bekannt, dass eine schadensfreie Befahrung von Waldböden nicht möglich ist. „Unkritisch“ befahrbare Sandböden oder Böden mit hohen Steinanteilen spielen in unserer Region keine Rolle und lang anhaltende Frostperioden, die zu einer Stabilisierung der Böden führen könnten, haben heute schon singulären Charakter und werden im Zuge des Klimawandels weiter an Bedeutung verlieren. Es muss also davon ausgegangen werden, dass Befahrung grundsätzlich zu einer Schädigung des Waldbodens führt. Von einer „ökologischen Verträglichkeit“ der Befah-rung zu sprechen, ist fahrlässig. Aufgrund der Standortsvielfalt im Schönbuch und der anzu-zweifelnden Allgemeingültigkeit der ökologischen Schadensschwellendefinition über Spurtyp und Spurtiefe ist die darauf aufbauende Definition von Vorkehrungsmaßnahmen äußerst fragwürdig. Dies gilt umso mehr, da Fahrbewegungen heute weit überwiegend auf bereits befahrenen und damit bereits vorgeschädigten Rückegassen stattfinden.
Die im Bodenschutzkonzept der Initiative Waldkritik formulierten technischen und organisa-torischen Vorkehrungen zur Vermeidung von Bodenschäden sind sowohl in den baden-württembergischen Richtlinien zur Beachtung des Bodenschutzes bei der Holzernte wie auch in den Leitlinien weiterer Bundesländer als Handlungsempfehlungen formuliert. Abweichend von den Vorgaben der baden-württembergischen Richtlinien orientiert sich das Konzept der Initiative Waldkritik bei der Zuordnung der technisch-organisatorischen Vorgehensweisen an der ökologischen und technischen Beurteilung von Spurtypen. Auf die Schwierigkeit der In-terpretation der Spurtypen im Hinblick auf die ökologische Schadensbewertung wurde be-reits oben hingewiesen. Widersprüchlich ist hierbei, dass bei ökologisch wie technisch ver-träglicher Beurteilung des Standortstyps „Trocken“ technische Vorkehrungen für die Befahrung (Einsatz von Breitreifen oder Bogie-Bändern) getroffen werden sollen. Dies lässt sich sachlich aus der vorangegangenen Spur- und Standortstypenzuordnung nicht begründen.
Eine standörtliche Differenzierung von technisch-organisatorischen Vorgehensweisen ließe sich unter großflächig homogenen Bodenverhältnissen unproblematisch in die Planung von Holzerntemaßnahmen umsetzen. Unter rasch wechselnden Standortsverhältnissen, wie sie im Keuperbergland überwiegend vorliegen, stößt eine kleinteilige, an den Standortsverhält-nissen orientierte Maßnahmenplanung an Grenzen. Dieser Ansatz führt zu einem technisch-organisatorischen Aufwand, der die praktische Umsetzbarkeit des Konzeptes in Frage stellt.
Weder ästhetisch noch im Sinne einer nachhaltigen, an den Grundsätzen der Bodenvorsorge orientierten Waldwirtschaft, sind tief in den Waldboden eingreifende Fahrspuren akzepta-bel. Das Vorsorgekonzept der Vermeidung von flächigen Schäden durch die Schadenskon-zentration kann nur funktionieren, wenn die Rückegassen langfristig benutzbar bleiben. Es ist daher sinnvoll, in einem Bodenschutz-Konzept einen einfachen Indikator wie z.B. die ma-ximal tolerable Spureintiefung mit Grenzwertregelung zu definieren und daran technische und organisatorische Vorkehrungen zu knüpfen. Bei der Festlegung des Grenzwertes sind auch negative Folgewirkungen der Befahrung wie z.B. ein beschleunigter Wasserabfluss oder eine eventuell dadurch ausgelöste Erosion von Bodenmaterial aus den Fahrspuren zu be-rücksichtigen. Ob diese Effekte bei Spurtiefen von 10 cm, 20 cm oder 40 cm auftreten, kann für die im Schönbuch vorkommenden Waldböden derzeit nicht beantwortet werden. Zu die-sen Fragen besteht noch Forschungsbedarf, da der derzeitige Wissensstand unzureichend ist.
Beim Einsatz von Forstmaschinen müssen neben dem Boden auch weitere Schutzgüter aus den Bereichen Naturschutz- und Wasserschutz beachtet werden. Gleichzeitig sollen Arbeits-sicherheit und Wirtschaftlichkeit bei der Holznutzung gewährleistet bleiben. Beim Einsatz von Forstmaschinen ist damit ein vielschichtiges Optimierungsproblem zu lösen. Die derzei-tige Diskussion um den Aspekt des Bodenschutzes wird zwischen der Initiative Waldkritik und den Vertretern von ForstBW sehr emotional geführt. Während die Initiative an Fallbei-spielen das Versagen der internen Qualitätsstandards in den öffentlichen Wäldern anpran-gert, wird von der Gegenseite auf die ungerechtfertigte und polemische Verallgemeinerung der Schadensfälle hingewiesen. Besonders deutlich wird dieser Gegensatz in den sachlich unhaltbaren und polemischen Argumenten, die in der Begründung für das Bodenschutzkon-zept der Initiative Waldkritik aufgeführt werden (wie beispielsweise „Diese Vorgabe in Ver-bindung mit der systematischen Erschießung aller Standorte erweist sich als Blankoscheck zur seitherigen Waldverwüstung“ oder „daß ForstBW in den vergangenen 20 Jahren ein Viel-
faches an Bodenschäden in den Öffentlichen Waldungen des Schönbuchs verursacht hat, als alle Generationen zuvor, in 3000 Jahren Holznutzung“).
Zu einer Versachlichung der Diskussion um die Einhaltung des Bodenschutzes bei der Wald-bewirtschaftung im Schönbuch würde meines Erachtens eine quantitative Erfassung und Bewertung von Bodenschäden, die unter Beachtung der ForstBW-internen Qualitätsstan-dards in den vergangenen Jahren bei den durchgeführten Hiebsmaßnahmen entstanden sind, beitragen. Anhand dieser Inventurergebnisse könnte das aktuell angewandte Qualitäts-sicherungssystem überprüft und bei Bedarf nachjustiert oder um weitere Standards ergänzt werden.

Prof. Dr. J. Schäffer
Rottenburg, den 06.09.2015


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Sehr geehter Herr Kunz,

der BVB Fachausschuss “Biologische Bewertung von Böden” hat sich unter meiner Leitung mit den Auswirkungen von Bodenverdichtungen auf Bodenorganismen befasst. Leider zeigten unsere Recherchen, dass der Kenntnisstand zu diesem Thema noch unzureichend ist. Zusammengefasst kamen wir zu folgenden Schlussfolgerungen (s.a. Veröffentlichung Bodenchutz 2 09 im Anhang):

Sowohl bei zoologischen wie auch mikrobiologische Parametern traten bei geringen bis starken Verdichtungen positive und negative Veränderungen auf. Eindeutige Beziehungen zwischen
Schadwirkungen und physikalischen Parametern ließen sich nicht ableiten.
Allerdings traten bei Verdichtungen auf effektive Lagerungsdichten > 1,7 g/cm 3 in Laborexperimenten nur noch negative Veränderungen von Biomasse und C-Mineralisation auf, ein deutliches Indiz,
dass ein Schwellenwert in diesem Bereich auch im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der biologischen Bodenfunktionen gerechtfertigt erscheint.

Mit freundlichen Grüßen

B.-Michael Wilke
……………………………….
Prof. Dr. Dr. Berndt-Michael Wilke
Berlin University of Technology
Institute of Ecology / Berlin

Weiter zu einem wichtigen Aufsatz von Herrn Prof. Wilke, Anneke Beylich und Hans-Rudolf Oberholzer >>>


Auf die Email von Dr. Murschel haben wir wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Dr. Murschel,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Wie Sie sind wir der Meinung, dass eine Lösung für den Schönbuch einem ganzheitlichen Konzept folgen sollte. Ein solches bedarf tatsächlich einer gewissen Entwicklungszeit. Eine wirkliche Stakeholder-Betei­ligung, der Wald Baden-Württembergs ist FSC- zertifiziert, gibt es bisher  leider noch nicht. Wir möchten Sie mit unseren Aktivitäten er­neut anstoßen obschon wir in der Vergangenheit bereits  mehrfach Vorschläge gemacht haben.

Wir sind wie Sie der Ansicht, dass die Holznutzung im Schönbuch sinnvoll ist.

Wir stimmen mit Ihnen darin überein, dass standortspezifische Aspekte die Holzernte bestimmen müssen. Dies ist ein zentrales Anliegen unseres Entwurfes.

Flächenhaftes Befahren soll – wie Sie schreiben – vermieden werden.

Ziel des vorgelegten Entwurfes ist es, die schweren Bodenschäden in den Rückegassen zu vermeiden. Auch hier sind wir einer Meinung.

Wir möchten ausdrücklich feststellen: Das Bodenschutzkonzept der Initiative „Waldkritik“ folgt dem Leitgedanken von Paragraph 14 Waldgesetz Baden-Württemberg.

Die von Ihnen in Ihrer mail gewünschte Zeit der Umstellung macht aus unserer Sicht eine Festlegung  notwendig. Aus diesem Grunde möchten wir  für die Befahrung schwieriger Böden im kommenden Winter folgendes vorschlagen:

  • die Befahrung befahrungsempfindlicher Standorte ist zu vermeiden
  • die Erschließung befahrungsempfindlicher Standorte ist zu vermeiden
  • die Arbeit ist bei schlechten Witterungsbedingungen einzustellen
  • Hiebsorte und die Art des Technikeinsatz sollen der
  • Öffentlichkeit bekannt gegeben werden
  • die Arbeit ist zu dokumentieren
  • der Umfang der seitherigen Bodenschäden wird im Zuge der Inventur erfasst
  • die Forstverwaltung verpflichtet sich zur Einhaltung genannter Inhalte

Anders als in Ihren Überlegungen angestellt, ist der Richtwert für die Spurtiefe in unserem Konzept so eingebunden, dass eben bestimmte Erscheinungsbilder des Technikeinsatzes in Verbindung mit Standort, Bodeneigenart und Feuchte vermieden werden.
Das ist ein zentraler Unterschied zu der von Ihnen erwähnten Richtlinie von 2014.

Der von uns angegebene Richtwert von 20 cm ist in diesem Zusammenhang zu sehen.

Wir schlagen Ihnen erneut die Begründung eines Waldmodells für den Schönbuch vor.

Mit freundlichen Grüßen
INITIATIVE WALDKRITIK

Richard Koch · Harald Kunz · Dr.Andreas Luther


 

Sehr geehrter Herr Kunz,

vielen Dank für die Zusendung des „Bodenschutzkonzeptes für den Schönbuch“  der Initiative Waldkritik.

Wie ich erfahren habe, ging Ihr Schreiben an einen breiteren Verteiler in der Fraktion Grüne und ich wurde gebeten, im Namen der Fraktion zu antworten.

Ich schätze Ihren Einsatz für den Bodenschutz im Forst sehr.

Sie haben sich mittlerweile ein fundiertes Fachwissen angeeignet, was sich in dem zusammengefassten Konzept widerspiegelt. Nach ihren Angaben entstammt das von Ihnen verwendete Schaubild der „Richtlinie Holzerntetechnologien des Staatsbetriebs Sachsenforst 2006“, welches ich in dieser Form nicht mehr auffinden konnte.

Ganz allgemein muss ein nachhaltiger Bodenschutz im Forst einige wesentliche Kriterien berücksichtigen:

1.       Eine Holznutzung ist notwendig, wobei ein Anteil ungenutzter Wälder auch aus Biodiversitätsgründen anzustreben ist (Alt- und Totholzkonzept, FSC im Staatsforst, Gesamtkonzeption Waldnaturschutz sowie die Maßnahmen, die sich aus dem baden-württembergischen Klimaschutzgesetz von 2013 ableiten lassen).

2.       Bei der Holzernte sind standortsspezifische Aspekte zu berücksichtigen (Bodentemperatur, -feuchte, Hangneigung etc.).

3.       Ein flächenhaftes Befahren ist strikt zu vermeiden (Rückegassenkonzeption vom 01.01.2014).

4.       Eine irreversible Schädigung der Bodenstruktur ist auch in Rückegassen zu vermeiden.

5.       Der derzeit gültige Richtwert von max. 40 cm Fahrspurtiefe darf aus Bodenschutzgründen nicht erreicht werden

6.       Im Zuge der Umstellung im Forst (wie insbesondere im Schönbuch) sind Monitoring und Qualitätssicherung unabdingbar.

Sehr geehrter Herr Kunz, ich bin mir sicher, dass sich viele dieser von mir genannten Punkte auch mit Ihren Vorstellungen decken.

Eine Umstellung im Forst (insbesondere bei der Holzernte mit beauftragten Privatunternehmen) wird einige Zeit brauchen und fordert mitdenkendes und engagiertes Personal im Forst.

Bei unserer letzten gemeinsamen Veranstaltung Ende Juli bei der Forstverwaltung in Bebenhausen konnte ich diesen Willen zur Verbesserung deutlich wahrnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Murschel
……………………………
Dr. Bernd Murschel MdL

Vorsitzender Arbeitskreis Ländlicher Raum und Verbraucherschutz
Haus der Abgeordneten


 

Hier eine Zuschrift von Herrn Weber, der die Facebook-Seite “Waldwahrheit” betreut:

Böden sind das höchste Schutzgut unserer Wälder. Sie sind in ihrer Komplexität das Ergebnis einer Jahrtausende dauernden natürlichen Entwicklung. Wer Böden ohne Not zerstört, aus welchen angeblichen Notwendigkeiten auch immer, ist Mitverursacher eines Vernichtungswerks.

Bodenzerstörung ist im Wertebewusstsein der Forstwirtschaft immer noch eines von vielen anderen Merkmalen und wird im forstlichen Alltag dem behaupteten Zwang eines wirtschaftlichen Einsatz der Forsttechnik un…tergeordnet.

Minimierung von Bodenbelastungen wird proklamiert, jedoch selten eingehalten. Der Gassenabstand in Wäldern wird immerhin in immer mehr Bundesländern auf 40 m festgesetzt, obwohl auch das die Vernichtung oder schwerer Schädigung von 10 % der Waldböden bedeutet.
Über Vermeidung wird nicht gesprochen.

Niedersachsen bildet einmal mehr das absolute Schlusslicht: Die aufgeblähte vielseitige Anweisung zur bodenschonenden Waldtechnik ist ein unlesbares Geschreibsel, unbrauchbar für die praktische Anwendung und deshalb auch weitestgehend unbeachtet.
Der 20-Meter-Gassenabstand wird als normal und daher unverzichtbar dargestellt, selbst in FFH-Lebensraumtypen.
Punkt, aus.
So einfach ist das immer noch, auch unter rot-grün.
Schlimmer geht es nicht.


Die Initiative “Waldkritik”, vertreten durch Richard Koch, Harald Kunz und Dr. Andreas Luther haben ein Bodenschutzkonzept für den Schönbuch entwickelt, das den aktuellen Stand der Wissenschaft mit einer wirklich handhabbaren Anleitung für den forstlichen Praktiker verbindet. Da waren Sachkundige am Werk.

Immer mehr Forstleute mit teilweise jahrzehntelanger beruflicher Erfahrung, zumeist außer Dienst, schließen sich bundesweit mit engagierten Bürgern in Initiativen zusammen, um eine Arbeit zu leisten, zu der staatliche Organe und Betriebe offenbar nicht fähig oder willens sind.
Dabei sind sie an dem orientiert, was oftmals alleingelassene Forstleute vor Ort benötigen – Hilfestellung.
Alle Achtung – so muss es weiter gehen in Deutschlands Wäldern!

Karl-Friedrich Weber


 Auch vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben wir eine Antwort erhalten:

Bundesministerium 01 Bundesministerium 02


 

Neues vom Landratsamt Böblingen

wie anderen offiziellen Stellen auch, haben wir unser “Bodenschutzkonzept” Herrn Landrat Bernhard, vom Landratsamt Böblingen zugeschickt.
Am 18.  August 2015 haben wir von Herrn Martin Wuttke, Erster Landesbeamter und stellvertretender Landrat beim Landratsamt Böblingen, eine Antwort erhalten, die wir ausdrücklich NICHT auf unserer Webseite veröffentlichen dürfen.

Wogegen jedoch niemand etwas sagen kann, dem es um Transparenz und damit um demokratisches, zivilgesellschaftlich verantwortungsbewußtes Verhalten geht, ist, dass wir hier unser Antwortschreiben an Herrn Wuttke, das wir am 25. August 2015 an Ihn gesandt haben, veröffentlichen, was wir hiermit tun:

Sehr geehrter Herr Wuttke,

herzlichen Dank für Ihre Antwort auf unser Schreiben an Herrn Landrat Bernhard, in dem wir unseren Entwurf für ein Bodenschutzkonzept für den Schönbuch vorstellen und um eine Stellungnahme gebeten haben.

Sie schreiben, dass wir ein Antwortschreiben von ForstBW erhalten werden, das mit den Betriebsteilen des Schönbuchs abgestimmt sein wird.

Zur Richtigstellung der Adressaten unseres Entwurfes in Ihrem Schreiben, wir haben nicht einzelne Wald besitzende Kommunen angeschrieben, sondern allen Schönbuchanrainergemeinden unseren Entwurf gesendet.

Sie schreiben, Bodenschutz bei der Pflege und Bewirtschaftung der Wälder des Landkreises Böblingen unterliege einer hohen Priorität. Dass dieser Vorsatz zumindest im Schönbuch nicht eingehalten wurde und eingehalten wird, war Anlass der Gründung unserer Initiative. Nach unserer Kritik am Ablauf der Holzernte, an einer verständlich unvollständigen Dokumentation der Schäden, eine  Inventur der Schäden ist bitter notwendig, haben wir nun einen Entwurf vorgelegt, der dem Ansinnen des Waldgesetzes  von Baden-Württemberg in Paragraph 14 Rechnung trägt. Wir verstehen den Entwurf als einen aktiven Beitrag zur Daseinsvorsorge.  Bitte sehen Sie dazu auch unsere Webseite: www.waldkritik.de

Dass der Bodenschutz wie Sie schreiben einem ständigen Verbesserungsprozess unterläge, steht außer Frage.

Sie verweisen auf einen weiteren Termin einer Stakeholder-Beteiligung. Da Sie ausdrücklich das Wort „weiteren Termin“ in Ihrer Antwort verwenden, wollen wir zu unseren bisherigen Erfahrungen sagen, dass unsere Vorschläge zur Gestaltung der Inhalte der Programme der bisherigen Zusammenkünfte mit Forst BW in keiner Weise berücksichtigt wurden. Dass wir Vorschläge gemacht haben, wurde gegenüber den Beteiligten nicht einmal erwähnt. Wir können also sagen, dass Forst BW den gesamten Ablauf der Veranstaltungen ausschließlich allein bestimmt hat. Wir stellen mit Fug und Recht fest, dass es eine Stakeholder-Beteiligung trotz FSC-Zertifizierung bisher nicht gibt. Hat man dabei übersehen, dass das Anliegen der Initiative der Versuch ist, mit der Forstverwaltung ein gleichberechtigtes Gespräch führen zu wollen. Die Verbesserung der Abläufe bei der Holzernte, eine deutliche Minderung der Schäden im Wald sind im Sinne einer gemeinsamen Daseinsfürsorge anzuerkennen. Unsere gemeinsame Aufgabe besteht also darin  unsere Lebensgrundlagen zu sichern. Mit der Entwicklung eines Bodenschutzkonzeptes für den Schönbuch will die Initiative den Schutz und Erhalt der Beziehung von Boden und Bodenfruchtbarkeit bei der Holzernte befördern, wie dies in Inhalt und Ansinnen von Paragraph 14 des Waldgesetzes von Baden-Württemberg zur Anleitung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gefordert ist. Das Konzept stellt eine Verbindung von Standort, Witterung, der durch den Maschineneinsatz ausgelösten physikalisch wirksamen Kräften der Maschinen und den ökologischen Grenzen her die bei der Holzernte unbedingt zu beachten sind.

Wir können uns vorstellen, dass bei der  geplanten Veranstaltung am 29.und 30. Oktober unser Entwurf hinreichend Diskussionsraum finden kann.  Wir glauben fest, dass alle Beteiligten den Ernst der Entwicklung einschätzen können und deshalb an einer gemeinsamen Lösungsfindung mitwirken wollen. Womit wir nicht einverstanden wären, ist, dass die Veranstaltung der Zielsetzung dient, den dargestellten Mangel zu beschönigen und die von uns gewünschte und nachvollziehbare Mitsprache zu verhindern.
Deshalb bitten wir Sie freundlichst, die vorliegende Planung mit uns abzustimmen, weil wir uns mit konkreten Vorschlägen einbringen wollen.

Wir möchten unseren Teil der Korrespondenz öffentlich machen und hoffen auf Ihr Verständnis.

Wir freuen uns auf Nachricht!
Mit freundlichen Grüßen

INITIATIVE WALDKRITIK
Richard Koch · Harald Kunz · Dr. Andreas Luther


 

Besten Dank für die übermittelten Unterlagen. Wir möchten diese gerne in den Forstlichen Mitteilungen verwenden und im Zusammenhang mit dem Ende Oktober geplanten gemeinsamen Aktionstag mit Ihnen, der ForstBW und der IG BAU bringen.

Ggs. wende ich mich dann erneut an Sie mit der Bitte um Bilddateien in hoher Auflösung aus Ihrem Webblog.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Brügel

Verantwortlicher Redakteur
Forstliche Mitteilungen
Zeitschrift für die Beschäftigten in
Forst und Naturschutz im Bereich der
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt


 

Herzlichen Dank für Ihre Mail und die umfangreichen Unterlagen zu Ihrem beispielgebenden Bodenschutzkonzept. Gerne können wir auf unserer Internetseite dazu einen Hinweis bringen. Allerdings kann das noch ein bisschen dauern, da ich zurzeit mit der finalen Vorbereitung diverser Druckwerke (u.a. Bildband über die letzten Laub-Urwaldrelikte in Nordhessen) intensiv befasst bin. Ich hoffe nun, dass Ihr Konzept auch die notwendige, forstpolitische Beachtung findet und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Norbert Panek
Agenda zum Schutz deutscher Buchenwälder


 

Ihre Initiative hat mit dem vorgelegten Bodenschutzkonzept einen längst fälligen Anstoß zur Auseinandersetzung mit einer Schwachstelle “moderner” Forstwirtschaft gegeben.

Die tatsächliche Praxis des Holztransportes vom Stubben bis zur LKW-Straße ist in Deutschland ganz überiegend unerträglich wald- und naturschädlich. Wir Förster haben uns daran gewöhnt, die Bevölkerung hat gesagt bekommen, dass es nicht anders gehe. Jeden Winter gibt es Empörung und Trauer bei den Waldbesuchern, die aber bis zum nächsten Sommer wieder abebben.
Bei anspruchsvoller Auslegung der Naturschutz- und Forstgesetze sind solche offensichtlich schädigenden Praktiken nicht rechtmäßig. Aber die Kontrollinstanzen von amtlichem Naturschutz und ordnungsgemäßer Forstwirtschaft sind bisher kaum tätig. Selbst ökologisch-sozial ausgerichtete Organisationen der Zivilgesellschft etwa zur Zertifizierung nach FSC oder zur Label-Erteilung nach PEFC sanktionieren in ihren Audits nicht ernsthaft  massive Bodenschädigungen durch Holztransport.
Naturschutzverbände wie BUND und NABU plädieren für 40 m Abstand der Rückegassen und schonenden Holztransport, haben aber keinen Schwerpunkt bei ihren größeren Aktionen in diesem Bodenschutzbereich. Ein Grund dafür könnte der große Anteil von gelernten Förstern in diesen Verbänden sein, die sich um “Wald”-Angelegenheiten kümmern, aber durch ihre technisch-kommerzielle Vorbildung den Naturschutzgedanken oft nicht so priorisieren wie nicht forstlich vorgeprägte BürgerInnen oder gar Naturschützer.
Nun gibt es aber auch unter den Förstern einige, die sich anhaltend darüber grämen, dass ihr eigenes technisches Tun ihren eigenen Wald “”nachhaltig” schädigen. Ihre Initiative ist ja eine konstruktive Bewegung, die zusammen mit den Förstern nach Möglichkeiten sucht, eine offensichtlich falsche technische und organisatorische Vorgehensweise zu beenden bzw. zu verbessern.
Solche Veränderungen von langjährig eingefahrenen Praktiken können Mitglieder der Forstverwaltungen aus deren Apparat heraus selten erreichen. Es bedarf eines Anstoßes aus der Gesellschaft und dann durch die handlungsleitenden Politiker für den Naturschutz und die Forsten. Sie müssen sich dazu bekennen, dass die wirtschaftende Gesellschaft sich auf die Natur und ihre Verletzlichkeit einstellen muss und nicht umgekehrt. Die politischen Kräfteverhältnisse geben das in vielen Bundesländern schon jetzt her. Aber die Politiker werden aus ihren Apparaten heraus nicht in diesem Sinne beraten. Es könnte ja zu Änderungen zwingen, zum Umdenken und auch zu Investitionen oder Unterlassungen von schnellen Einnahmen.
Damit dieses geschehen kann, brauchen wir Ihre Initiative, aber auch weitere Initiativen in Deutschland in diesem Sinne. Nur dann wird dieses Bodenproblem auch gesellschaftlich und politisch als solches ernstgenommen. Sie haben so gesehen fast schon eine besondere Verantwortung…
Das Bodenproblem ist nur eines von mehreren Problemen, die in der modernen Forstwirtschaft behoben werden sollten bzw. gar nicht erst entstehen sollten. Dazu gehören eine nicht angemessene Personalknappheit, Übertechnisierung und aktionistische Eingriffsintensität, Naturferne, kurzfristige (nicht nachhaltige) Gewinnerzielung und in den öffentlichen Forsten (“Bürgerwälder” !!) eine unverständliche Distanz zu den betroffenen und interessierten BürgerInnen vor Ort und den dortigen Umweltverbänden. Ihrer BI thematisiert jetzt den Bodenschutz.
Eine ganzheitliche Lösung wird nur im Rahmen von besseren Gesamtkonzepten erreichbar sein. Vorschläge dazu gibt es (wir versuchen so etwas in Lübeck seit 1994).
Ich wünsche Ihrem wichtigen Baustein “Bodenschutz” einen ersten exemplarischen Erfolg auf diesem Weg, den ich gerne begleite !

Zu den mitgeschickten Konzeptvorschlägen – und erläuterungen melde ich mich extra in fachlichem Sinne. Ich bin gerade im Ausland, nächste Woche wieder zuhause.

Herzlichen Dank und beste Grüße,
Lutz Fähser


 

mit Interesse habe ich den Artikel in der Stuttgarter Zeitung – und soeben – Ihre Webseite gelesen. (…)

Vor 2 Jahren hatten wir das gleiche Problem in unserem „Engelberger Wald“ bei 73650 Winterbach. Im Staatswald hatten die Förster im Hochsommer (!) mit Vollerntern massiv Bäume abgeholzt und dabei sozusagen die Sau rausgelassen . Es sah im Wald aus wie bei einem Kriegsangriff. Von Respekt gegenüber der Natur keine Spur. Die Forstverwaltung schickte ihren Pressemanager Dr. Riebel aus Backnang und er versuchte mit fadenscheinigen Argumenten die Situation zu entkräften. Auf jedes Argument  der Kritiker folgte aalglatt die Gegenargumentation, z.B. dann müsste man die Bäume mit dem Hubschrauber rausholen etc. etc. Die tiefen Rillen der Vollernter seien gut für die Gelbbauchunke und die zerborstenen Baumstämme seien gut für Fledermäuse. Von beiden Tierarten sehen wir hier keine Spur.

Einige Jäger, die wir kennen, fanden und finden die Situation ebenfalls untragbar, wollen sich aber mit dem Revierförster oder Forstverwaltung nicht anlegen und üben Kritik nur hinter vorgehaltener Hand. Offensichtlich gibt es viel mehr kritische Menschen, die der gnadenlosen marktwirtschaftlichen Ausbeutung und Beschädigung des Waldes nicht tatenlos zusehen wollen. (…)

Mit freundlichen Grüssen
Dr.med. Hans-Weert Klopp

Engelberger Wald Artikel_220813-1

Da wir von einigen Ansprechpartnern und Adressaten des Konzeptes keine Veröffentlichungsgenehmigung erhalten haben, haben wir diese Reaktionen anonymisiert, um aus Transparenzgründen Ihnen als Lesern der Seite die Vielfältigkeit der Reaktionen auf unser Bodenschutzkonzept zu zeigen:


vielen Dank für die von Ihnen zur Verfügung gestellten umfangreichen und sehr informativen Unterlagen.
Auch uns als Waldbesitzer, aber auch als Kommune sind der Bodenschutz und eine nachhaltige Bewirtschaftung sowie der Schutz der Ressourcen in allen Bereichen ein wichtiges Anliegen.
Gleichwohl vertreten wir den Standpunkt, dass Ihr Anliegen zwar auf kommunaler Ebene diskutiert werden kann und soll, dass aber nur durch eine umfassende Einbindung der Entscheidungsträger in der Landesverwaltung sowie der Forstverwaltung eine Lösung gefunden und damit eine Verbesserung des Ist-Zustandes erreicht werden kann. Nur durch zentrale Veränderungen bei den Vorgaben für die Bewirtschaftung und der entsprechenden Standards kann ein nachhaltiger und flächendeckender Schutz erzielt werden.
Wir setzen Ihre Informationen gerne als Anstoß zu intensiven Gesprächen über die Thematik und die derzeitige Praxis auf unseren Flächen mit der zuständigen Forstverwaltung ein.


ich habe Ihre Mail an die Damen und Herren des  Gemeinderats weitergeleitet.
Eine Stellungnahme werden wir nicht abgeben.
Mit einer Veröffentlichung unserer Korrespondenz sind wir nicht einverstanden.


vielen Dank für Ihren Entwurf für ein Bodenschutzkonzept für den Schönbuch.
Aus zeitlichen Gründen ist es mir derzeit leider nicht möglich, eine Stellungnahme dazu zu geben. Eine Veröffentlichung unserer Korrespondenz auf Ihrer Webseite wünsche ich nicht.


Vielen Dank für Ihre Email.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir als kleine Verwaltung hierzu keine fachlich fundierte Stellungnahme abgeben können und deshalb an die untere Forstbehörde verweisen müssen.


Ihre Mail samt Anlagen ist bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Wir werden diese an die Mitglieder unseres Gemeinderates weiterleiten.
Gegebenenfalls werden wir hierzu eine Stellungnahme abgeben. Dies wird jedoch wegen der aktuell andauernden Sommerpause nicht vor Oktober 2015 der Fall sein.


Ihr Konzept habe ich erhalten, der für uns zuständige Förster ist ebenfalls informiert.
Der Gemeinderat wird sich mit dem Thema nicht gesondert befassen.
In unserem Stadtwald wir auf den Bodenschutz geachtet.  Das war bereits wiederholt Thema des jährlichen Rundgangs im Stadtwald. Eine Weitergabe an den Gemeinderat erfolgt deshalb nicht.
Die Position der Stadt habe ich Ihnen vor einiger Zeit schon in einem längeren Telefonat erläutert. Neue Erkenntnisse liegen bislang nicht vor.
Für den Schönbuch sind wir nicht zuständig.


Sehr geehrte Damen und  Herren Gemeinderäte,
wie von Herrn Kunz gewünscht leiten wir die Unterlagen an Sie weiter mit der höflichen Bitte um Kenntnisnahme. Die Verwaltung wird die Forstverwaltung um Stellungnahme bitten.


 

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Der runde Tisch zum Wald