1. Am 06.02.2015 hatte der Herrenberger Gäubote einen Artikel von Frau Jutta Krause veröffentlicht, mit dem Titel:
“Der Frost ist für uns ein Segen”
Herrenberg: Im Stadtwald wird der Kälteeinbruch für die Holzernte genutzt.
Aus Urheberrechtsgründen kann der Artikel nur im Internet auf der Seite des Gäuboten gelesen werden, wir verbinden Sie dahin, klicken sie einfach HIER.
2. Daraufhin hat Herr Richard Koch, Forstbeamter i.R. und Mitglied der Initiative “Waldkritik” einen offenen Brief an die Damen und Herren des Gemeinderats in Herrenberg geschrieben und eine Reihe Fotos diesem offenen Brief begegeben. Den offenen Brief und die Fotos veröffentlichen wir im Folgenden:
Offener Brief an die Waldbesitzer im Schönbuch zu dem
Bericht von Jutta Krause, „Der Frost ist ein Segen für uns“
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
in der Tat lindern einige Tage strenger Frost den Fluch von fehlendem Bodenschutz in den Forsten des Schönbuchs, sie minimieren die Bodenschäden auf den entsprechenden Flächen. Insofern entspricht wenigstens die Überschrift der Realität.
Zu den übrigen Aussagen im Bericht :
Es wird versucht zu vermitteln, dass es sich bei den Befahrungsschäden vor allem um einen optischen Schaden handelt, dass man sehr darauf achte, dass sich die Gassen regenerieren können, dass die Vegetation die Gassen zurückerobere, und dass die Fahrspuren keine Schäden sind, weil sie der Erschließung dienen. Auch seien entstehende kleine Tümpel ein geeigneter Brutplatz für Gelbbauchunken.
Alle diese Aussagen verschleiern das Problem, sie lösen es nicht.
Tatsache ist, es handelt sich bei den Befahrungsschäden auf den empfindlichen Standorten des Schönbuch um irreparable Bodenschäden, die Gassen regenerieren nie, natürlich wird sich wieder Vegetation einstellen, aber nur Verdichtungszeiger wie Binsen, aber niemals mehr die ursprüngliche Vegetation.
Wenn eine Maßnahme einem besonderen Zweck dient, heißt das doch nicht, dass sie keinen Schaden verursacht, und wenn etwas für die Gelbbauchunke getan werden soll, kann man einige Tümpel anlegen, dazu braucht man nicht großflächige Schäden anrichten, und diese dann als ökologischen Gewinn darstellen.
Die Standorte des Schönbuchs sind in großem Umfang nicht geeignet für Befahrung, und damit nicht geeignet für die seit zwanzig Jahren übliche Art der Holzernte, also nicht geeignet für systematische Erschließung und Einsatz von Großmaschinen.
Ich empfehle den Damen und Herren des Gemeinderates im Jahr des Bodens ein Bodenschutzprogramm für ihren Wald zu beschließen, welches die seitherige bodenzerstörende Art der Holzernte ausschließt.
Gleichzeitig sollten die bisherigen Schäden im Zuge der Forsteinrichtung erfasst werden.
Auch das, was im Staatswald auf ihrem Gemarkungsgebiet an Schäden angerichtet wird, sollten sie einer Prüfung unterziehen.
Wir haben die Redaktion des Gäuboten Herrenberg gebeten den Offenen Brief zu veröffentlichen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://waldkritik.de
Initiative Waldkritik
Richard Koch
Forstbeamter i.R.
Seewald- Schernbach
3. Auf dieses Schreiben von Herrn Koch, sah sich Herr Oberbürgermeister Sprißler veranlaßt, ein eigenes Schreiben dem offene Brief von Herrn Koch beizufügen. Es wurde der Initiative “Waldkritik” untersagt, dieses Schreiben von Herrn Sprißler auf die Webseite zu stellen, da es nur intern für den Gemeinderat bestimmt sein sollte.
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4. Auf dieses Schreiben von Herrn Sprißler hin, sah sich Herr Harald Kunz, ebenfalls Mitglied der Initiative “Waldkritik” genötigt, seinerseits ein Schreiben an Herrn Sprißler zu verfassen, dessen Wortlaut wir hier wiederum veröffentlichen:
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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sprißler,
der offene Brief des Forstmannes Richard Koch erzeugt eine notwendige Aufmerksamkeit. Das ist ein wichtiges Anliegen unserer Initiative! Herr Koch war über viele Jahre in der Forsteinrichtung für Forst BW tätig. Seine Vorschläge, vorsorgenden Bodenschutz in die Betriebsplanung fest aufzunehmen, seine berechtigte Überlegung einer unabhängig durchgeführten Inventur, werden zu einer Verbes-serung der Bewirtschaftung des Herrenberger Stadtwaldes beitragen. Das ist sicher!
Sie haben in Verbindung mit der Weiterleitung des Offenen Briefes von Herrn Koch an die Damen und Herren des Gemeinderates ein eigenes Anschreiben verfasst. Zugegeben, Ihr Schreiben hat uns überrascht, kann man doch davon ausgehen, dass sich die Damen und Herren ein eigenes Bild zu machen in der Lage sind.
Sie, Herr Oberbürgermeister gelangen in Ihrem Anschreiben zum Ergebnis, dass die Feinerschlies-sungsrichtlinie und Rückegassenkonzept die Wirkung der physikalischen Kräfte der Maschinen auf den befahrungsempfindlichen Keuperböden des Schönbuchs hinreichend berücksichtigen würde.
Das stimmt nicht!
Die Feinerschließungsrichtlinie ist in der Anwendung für den Schönbuch ungeeignet, da sie Befahrung und systematische Erschließung aller Standorte vorsieht, und die stark witter-ungsabhängige technische Befahrbarkeit, die Bodentragfähigkeit unberücksichtigt lässt.
Das Rückegassenkonzept ist kein Bodenschutzprogramm, wie Sie fälschlicherweise schreiben. Wäre es ein solches, würde es als solches auch bezeichnet werden.
Das 2014 eingeführte Konzept (vorläufiger Plan) bedient allein maschinentechnische Überlegungen. Es toleriert Spurtiefen von 40 cm (!) und mehr, Befahrung bis zur Grenze der Bodenfreiheit der Rückefahrzeuge- wie bereits festgestellt, für den Schönbuch untauglich!
Sie nehmen den Verlust der Waldböden ganz allgemein und ohne deren wechselnde Qualität zu be-rücksichtigen in Kauf, es gelte allein die Restfläche zu schützen. Sie sagen das ohne die Bodenschä-den und Flächenverluste, entstanden durch Altschäden, Fahrabweichungen, Anlage von Fahrwegen und neu eingerichteter Maschinenwege zu nennen. Nebenbei, auch Gassenrandbäume werden im Wurzelbereich und an den Stämmen schwer geschädigt.
Warum schlagen Sie in Ihrem Schreiben an die Damen und Herren des Gemeinderates keine Aufnah-me der Schäden im Stadtwald Herrenberg vor? Eine solche würde sowohl ein quantitatives als auch qualitatives Bild der Schäden vermitteln. Die Aufnahme der Schäden sollte durch unabhängige Sachverständige erfolgen.
Eine Dokumentation und Bewertung der Schäden ist überfällig!
Die Bodenschäden sind finanziell kaum messbar. Die Sanierungskosten zur Behebung der Befah-rungsschäden werden nicht in die unmittelbaren Holzerntekosten aufgenommen bzw. erscheinen als Betriebskosten an anderer Stelle (Wegebau). Häufig sind die Schäden aber irreparabel.
Die Kosten eines nachsorgenden Bodenschutzes, der zwangsläufig notwendig wird, werden nicht in die Ausschreibung der Holzerntemassnahme einbezogen.
Der Betriebsplan der durch die Forstverwaltung erstellt, den Gemeinderäten zur Abstimmung vorgelegt gestattet Einflussnahme auf die Gestalt, die Zusammensetzung, die Bedingungen der Hozernte und die Entwicklung des Stadtwaldes von Herrenberg.
Die Bürgervertreter gewähren den Vorgaben von Forst BW meist ihren Zuspruch, einerseits genießt die Forstverwaltung einen Vertrauensvorschuss, andererseits ist die Sachkenntnis bei forstlichen Detailfragen nur gering ausgebildet ist. Ich will dies weder verallgemeinert noch als Wertung verstan-den wissen.
Der Gemeinderat trägt die Verantwortung für den kommunalen Waldbesitz! Als Vertretung der Bürgerschaft hat er das Recht die Merkmale eines vorsorgenden Bodenschutzes mit Befahrungs-grenzwerten im Zuge der Betriebsplanung selbst festlegen. Er allein entscheidet über die Fest-stellung der vorliegenden Schäden.
Diese Möglichkeiten sollten genutzt werden.
Dabei können sich die Gemeindevertreter die Erfahrungen des Brandenburger Modells eines vor-sorgenden Bodenschutzes beim Einsatz von Holzerntetechnik zu Nutze machen. Herr Grüll, in Bran-denburg für die Einführung des Modells zuständig, hat sich, sofern dies gewünscht ist bereit erklärt, zu einem Informationsgespräch nach Herrenberg zu kommen. Holzernte ist wirtschaftlich möglich ohne dass dabei die Böden aufs schwerste gestört werden.
Sie schreiben weiter, die schweren Störungen des Bodengefüges mit seinen schwerwiegenden Folgen für das Bodenleben würden dadurch kompensiert, dass sich in Folge der Befahrung Habitate für die Gelbbauchunke bilden würden. Stimmt es Sie nicht nachdenklich, dass gesunder Waldboden einem systemischen Bewirtschaftungskonzept, welches die Vielfalt des Waldes ignoriert und entstellt, allein ökonomischen Zielen folgend zerstört und die Zerstörung mit der Erhaltung einer einzigen Spezies rechtfertigen will?
Bleibt also festzustellen, dass Forst BW beim Versuch ökonomische, ökologische und soziale Ziel-setzungen bei der Waldbewirtschaftung zu integrieren jedenfalls im Schönbuch gescheitert ist.
Es ist überhaupt zu prüfen, inwieweit die geografische Lage des Schönbuchs, die Besiedlungs- und Nutzungsdichte und hieraus folgend die Erholungsfunktion und die ökologischen Notwendigkeiten in einem neuen Bewirtschaftungsmodell für den Schönbuch überdacht werden müssten. 25 Prozent des Landesbruttosozialprodukts werden im Einzugsbereich des Schönbuchs erwirtschaftet. Fünf Millionen Besucher jährlich werden von der Naturparkverwaltung genannt, der Schönbuch ist FFH-und Vogel-schutzgebiet. Die Menschen müssen wie die regionalen Hochschulen einbezogen und in einen Ent-wicklungsprozess zur Gestaltung ihres (zukünftigen) Lebensraumes eingebunden werden.
In einer Pressemitteilung des Bundesumweltministerium heißt es: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat den Stadtwald Lübeck als herausragendes Beispiel für das Zusammenspiel von Natur-schutz und Stadtentwicklung gewürdigt. „Der Stadtwald Lübeck ist ein echter Bürgerwald und zu-gleich ein naturbelassenes Ökosystem. Hier kann man lernen, wie man mit kluger Stadtentwicklung der Natur und den Menschen gleichermaßen dienen kann, “ und ich setze nachdrücklich hinzu, Holz wird dort auf wirtschaftliche Weise geerntet. Das Bewirtschaftungskonzept ist es wert sich über dieses zu informieren.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, diese Gedanken könnten einem Neuentwurf der Bewirtschaf-tung des Stadtwaldes Herrenberg und des Schönbuchs dienlich sein. Bürger und Bürgervertreter er-mitteln unter Beteiligung des Forstes in einem Prozess die Vorstellungen einer zukünftige Bewirt-schaftung. Auf Dauer wird diese Vorgehensweise Zuspruch finden. Davon bin ich überzeugt.
In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Veranstaltung vorschlagen:
Forstliche Aufgabenstellung im Stadtwald Lübeck mit Blick auf den Herrenberger Stadtwald und Schönbuch
Als Referenten käme Dr. Lutz Fähser, vormals Leiter der Forstdirektion Lübeck, heute Vorstands-mitglied bei FSC Deutschland in Betracht. Er ist der Stadt Tübingen privat verbunden und hat eine Teilnahme zugesagt, sofern der Vorschlag Anwendung findet.
Die Bilder die dem Offenen Brief angefügt sind entstammen dem Schönbuch! Sie sind nicht im Stadtwald Herrenberg aufgenommen.
Ich bin heute Ihrem Gedanken gefolgt… Herrenberger Stadtwald… Gültsteiner Platte… Peter Schwenk Weg…Rückegasse 16a… Fahrspuren haben sich mit Wasser gefüllt, zu Eis gefroren und mildernden Schneehauben bedeckt dämpft der Winter den Eindruck, Unterschiede im Schadumfang sind in den Bildern nicht ersichtlich.
Ihre Darstellung einer modernen, wirtschaftlichen Holzernte ( im Stadtwald ) und vor allem Ihre Schlussfolgerung, die dargestellten Schäden können aus den oben (gemeint ist der obere Abschnitt Ihres Schreibens an den Gemeinderat) aufgeführten Gründen so nicht im Herrenberger Wald ent-standen sein, ist nicht haltbar! Die Dokumentation der Schäden wird zwingend erforderlich.
Herr Hank beteuerte im Gäuboten -Der Frost ist für uns ein Segen, „sind die Bodenverhältnisse zu heikel, wird mit dem Rücken sofort aufgehört.“ Ein Satz der Beteuerung ohne Konsequenz.
Ich gehe davon aus, dass Sie dieses Schreiben zur Ergänzung des Kommunikationsprozesses an die Damen und Herren des Gemeinderates weiterleiten werden. Ich will noch sagen, dass wir den Bericht von Frau Krause, den Offenen Brief von Herrn Koch, Ihr Anschreiben und meine Antwort auf die Webseite www.waldkritik.de stellen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Waldkritik