Die Gelbbauchunke, erfährt durch die Forstverwaltung besondere Aufmerksamkeit und dieser folgend besonderen Schutz. Dies haben deren Vertreter bei der Informationsveranstaltung im Februar im Schöbuch bekundet.
Durch die trockenen Monate bedingt, haben die Amphipien später gelaicht.
In den Rückegassen finden sich Kaulquappen und Jungkröten. Die Forstverwaltung Tübingen hat mit der Holzernte begonnen. In diesem Zusammenhang hat sich die Initiative mit folgender Mail an die Forstverwaltungen der Anrainerkreise Böblingen, Esslingen, Reutlingen und Tübingen mit folgendem offenen Brief gewandt:
Sehr geehrter Graf Bülow, sehr geehrter Herr Gamerdinger, lieber Reinhold,
sehr geehrter Herr Watzek,
durch starke Regenfälle bedingt haben sich viele Rückegassen mit Wasser gefüllt. Bei meinen Spaziergängen im Schönbuch habe ich an den unterschiedlichsten Standorten regelmäßige Vorkommen der Gelbbauchunke festgestellt. Es finden sich sowohl Kaulquappen als auch Jungtiere in den Kleinstgewässern. Nähert sich man den Nassstellen geraten die Kaulquappen, durch die, durch die Schritte ausgelösten Erschütterungen in helle Aufregung. Bei weiterer Annäherung versuchen die Tierchen panikartig Schutz zu finden. Neben den Kaulquappen regen sich Jungkröten. Die Schwimmbewegungen der Amphibien geraten ruckartig. Sie wollen abtauchen, doch der gepresste Lehm lässt ein Ausweichen nicht zu. Ich ergreife einen untergetauchten Schwimmer und umschließe ihn mit meiner Hand. Sein Körper bebt. Ich wende ihn vorsichtig…die gelb-orange Grundfärbung des Bauches mit seinen dunklen Sprengeln fällt mir ins Auge. Das kleine Lebewesen ist in höchster Aufregung. An die Wasseroberfläche zurückgesetzt, taucht es aus offener Handfläche in das Wasser ein…
Im Kirnbachtal hat die diesjährige Holzernte mit der Befahrung von Feuchtzonen begonnen. Nach Paragraph 44 BNatSchG, ist die Gelbbauchunke eine streng geschützte Art, der Schönbuch ist FFH-und Vogelschutzgebiet. Die Lebensraumbedingungen seiner Bewohner dürfen nicht verschlechtert werden. Die Kaulquappen dürfen nicht verletzt oder getötet werden, ein Fangen und umsetzen ist ohne Genehmigung nicht erlaubt. Die Gassen sind nicht zu durchfahren oder zu zuschütten. Die Forstverwaltung hat die Pflicht vor einer Befahrung den Sachverhalt einzeln festzustellen und die Arbeit gegebenenfalls auszusetzen. Deshalb bitte ich Sie darum, den Sachverhalt für jeden geplanten Holzernteabschnitt im Schönbuch durch einen Sachverständigen unmittelbar und sofort überprüfen zu lassen und die Arbeitsmaßnahmen, liegen Befunde für die Anwesenheit der Kröten vor, auszusetzen.
Bei der Informationsveranstaltung im Schönbuch hat sich die Forstverwaltung nachdrücklich zum Schutz der Unke bekannt. Zuvor schon hat man in jeder Dienststelle und zu jeder Gelegenheit das Bekenntnis ausgewiesen. Dieses Versprechen können Sie nun einlösen.
Ich möchte zu bedenken geben, dass in den Erhaltungszielen des FFH -Schutzgebiet Schönbuchs, der Schutz der Gelbbauchunke gefordert ist. Der Managementplan, der eine Abstimmung der Holznutzung auf die Lebensräume der Gelbbauchunke ermöglichen würde liegt nach 21 Jahren(!) noch immer nicht vor.(?)
Die Kröte ist eine für jedermann sichtbare Spezies. Der Schönbuch ist ein wunderbarer Organismus und die Kröte ist ein Teil desselben. Diesen Organismus in seiner Lebenskraft zu unterstützen ist aus meiner Sicht die eigentliche Aufgabe des Forstes. Es wird ein Waldbaukonzept notwendig, welches den Wald des Jahres 2014 in einen Zustand versetzt, geschützt, gestärkt, umhegt, die Ressourcen beispielhaft bewahrend und eine hierauf abgestimmte Nutzung modellhaft betreibend, zu entwickeln sein. Ich denke , dass dies sicherlich auch in ihrem Sinne ist.
Ich bitte Sie um Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Kunz