Archiv der Kategorie: Einzelne Wälder

Waldböden erneut viel zu weich

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”,

im Gäuboten konnte man vor einigen Tagen eine Aussage von Reinhold Kratzer, Leiter des Kreisforstamts, lesen, die er im Finanzausschuss des Gemeinderates Herrenberg gemacht hatte.

Sicher wird es den ein oder anderen von Ihnen interessieren, den Artikel auf der website des Gäuboden zu lesen: http://www.gaeubote.de/index.php?&kat=10&red=24 artikel=110800570&archiv=1

Zu dem Artikel erschienen umgehend einige Leserbriefe, die wir ebenfalls hier verlinken möchten:

Leserbrief von Herrn Koch: http://www.gaeubote.de/index.php?&kat=18&artikel=110806727&red=24&ausgabe=

Leserbrief von Herrn Kühl: http://www.gaeubote.de/index.php?&kat=18&artikel=110810615&red=24&ausgabe=

Leserbrief von Herrn Kunz: http://www.gaeubote.de/index.php?&kat=18&artikel=110809311&red=24&ausgabe=

Schadbilder aus dem Herrenberger Stadtwald

20140813_142645_resized20140813_152610_resizedForst BW bekundet als eines der wichtigsten Ziele der Waldbewirtschaftung den Bodenschutz bei der Holzernte und beim Holztransport. Wie konnte es dann überhaupt zu den Schäden im Herrenberger Stadtwald kommen und was hat / wird das Kreisforstamt Böblingen zu deren fachgerechten Sanierung bisher beigetragen?

Der Forstwissenschaftler Nikolaus Nemestothy hat Fahrspurschäden klassifiziert und geordnet. Starke Störungen des Bodengefüges liegen bereits nach Befahrung mit seitlichen Aufwölbungen und einer Spurtiefe von mehr als 10 cm vor.

spurtiefenDie Spurtiefe auf den Bildern, (siehe auch http://schuetzt-den-schoenbuch.de/wordpress/bilder-aus-ruckegassen-der-holzernte-2013/ ) übertrifft diese Grenzmarke für starke Befahrungsschäden um ein vielfaches.

Die durch den Maschineneinsatz bei der Holzernte im Schönbuch (Waldgebiet des Jahres 2014) und in anderen Regionen des Landes verursachten, gravierenden Bodenschäden sind nicht akzeptabel. Im Gegensatz zum Grundgedanken der positiven Nachhaltigkeit bei der Holzernte werden die empfindlichen Böden sowohl biologisch als auch physikalisch langfristig zerstört!  Mit der Feinerschließung des Schönbuchs, die nur mehr oder weniger geplant verläuft, soll ein dauerhaft befahrbares Rückegassensystem geschaffen werden. In Wirklichkeit wird aber bereits bei der ersten oder zweiten Befahrung in Kauf genommen, dass Gassen bis in die Tiefe aufgerissen werden, sodass die Bodenwanne der Erntemaschine aufsitzt und der Boden auf der Fahrgasse bis zur Unkenntlichkeit zerstört wird.
Das Rückegassenkonzept von ForstBW berücksichtigt bisher einzig die Infrastruktur der Funktionsprinzipien und Konstruktionsmerkmale der Maschinen ohne die mechanische Belastbarkeit des Bodens, die Bodeneigenschaften und die Witterung zu berücksichtigen.
Dabei gehen gewaltige Waldanteile, Forstleute gehen von bis zu 30 und mehr Prozent aus, durch die Befahrungen in den einzelnen Abteilungen, verloren.
Die langfristigen Folgen für das Ökosystem Wald wirken bedrohlich auch wenn sie noch nicht voll absehbar sind oder auch gerade deshalb! Die Verantwortlichen, der Forst BW, gibt sich in der Öffentlichkeit den Anschein, als würden Witterung, Bodeneigenschaften, technischen Verfahrensweisen angemessen berücksichtigt. Tatsache ist aber, dass die Waldböden rücksichtslos zerstört werden.
Die Forstverwaltung hat die Aufgabe, Wald und Waldböden pfleglich zu bewirtschaften (§14 Landeswaldgesetz).

Deshalb kann man nur immer wieder die Forderung stellen: KEINE RÜCKESCHÄDEN IM SCHÖNBUCH, KEINE RÜCKESCHÄDEN IM HERRENBERGER STADTWALD …
EIN INTAKTER WALD IST UNSER ALLER LEBENSGRUNDLAGE, DAS GILT AUCH FÜR DEN SCHÖNBUCH!

Im nächsten Winter keine Fahrschäden mehr im Schönbuch!

Der nächste Winter kommt bestimmt und deshalb ist es gut, daß Martin Strittmatter, der Forstdirektor in Bebenhausen, in einem SWR Bericht vom 07.02.2014, klar formuliert hat, daß die Fahrschäden, die im letzten Winter durch “veraltete Technik” entstanden waren, aufgrund einer “neuen Konzeption” und “neuer Technik” im nächsten Winter “so nicht mehr entstehen können”.

Wir verlinken hier den SWR Beitrag vom 07.02.2014 (18.45 Uhr), um jedem noch mal die Möglichkeit zu bieten, sich das Gesagte in Erinnerung zu rufen, gerade rechtzeitig bevor die neue ‘Fahrsaison” beginnt.

Ohne das dankenswerte Engagement der Bürgerinitiative “Schützt den Schönbuch” für den “Wald des Jahres 2014″, wäre wahrscheinlich weder ein Treffen mit Vertretern der zuständigen Forstverwaltung zustande gekommen, noch ein hoffentlich nachhaltiges Handeln im nächsten Winter.

SCHWEIGEN IST FEIGE!

Liebe Freunde des Waldes, um einmal exemplarisch zu zeigen, weshalb es immer sinnvoll ist, Zivilcourage zu beweisen und sich nicht alles gefallen zu lassen, wollen wir hier den Fall von Richard Bauschert ausführlich dokumentieren, auch um im Detail zu zeigen, wie sowohl von privaten wie öffentlichen Personen vorgegangen wird, wenn jemand eine durch und durch berechtigte Beschwerde vorbringt, die die Zukunft und Nachhaltigkeit des Ökosystems “Wald” betrifft und die man nicht akzeptieren will. Dabei kann man sich über mancherlei Reaktionen nur wundern, wenn man bedenkt, daß ein intakter Wald eine wesentliche Grundlage unseres Lebens ist:

Rückegasse am FriedhofZunächst wurde am 7. Mai 2012 beim Bürgermeisteramt Neuweiler eine Beschwerde eingereicht, die hier im folgenden wiedergegeben wird:

2012-05-07 Zustandsbericht an dasRathaus Neuweiler_Seite_12012-05-07 Zustandsbericht an dasRathaus Neuweiler_Seite_22012-05-07 Zustandsbericht an dasRathaus Neuweiler_Seite_3Danach wurde am 22. Juli 2012 dann eine Situationsbeschreibung zum Thema “Rückegassen im Gemeindewald Neuweiler” angefertigt:

In Zwerenberg hat die Firma Veyhl geplant, ihren Betrieb zu vergrößern (2010/2011).

Dabei wurde ermittelt, dass eine große Menge Erdaushub anfällt, 10.000 m3. Die Gemeinde hat beschlossen, ein Gebiet dafür bereitzustellen, diesen Erdaushub zu entsorgen, dazu wurden in einem ca. 1-2 km2 großen Gebiet, das auch als Naherholungsgebiet vieler Zwerenberger und der hier weilenden Kurgäste und Urlauber dient – Rückegassen ausgewiesen und die erforderlichen Bäume gefällt und abtransportiert.

Im Herbst 2011 wurde dann von einer Baufirma, an die die Firma Veyhl den Auftrag vergab, mit diesen Arbeiten begonnen. Dabei wurden einige Rückegassen aufgefüllt auf eine Höhe von ca. 60-80 cm. Einige Bürger waren bereits zu diesem Zeitpunkt erstaunt über diese sonderbare Rückegassen-Gestaltung, haben sich aber nicht öffentlich geäußert.

Im Frühjahr 2012 wurden diese Arbeiten weitergeführt, in noch extremerer Weise. Die Gassen wurden 80-110 cm hoch aufgefüllt. Dies gab mir Anlass, mich beim Landratsamt in Calw zu beschweren und zu bitten, sich um die Richtigkeit dieser Sache zu kümmern. Das Landratsamt hat mir aber lediglich den Förster der Gemeinde Neuweiler geschickt. Diesem habe ich aber einen massiven Abrieb erteilt und gesagt, dass er wohl Mitverursacher dieses Missstandes ist, von dem ich wahrscheinlich keine Unterstützung erhalten würde. Ich habe ihm signalisiert, dass ich gezwungen sei, mich an eine höhere Stelle zu wenden. Über die Telefon-Auskunft kam ich dann an die Landesregierung in Stuttgart, welche mich an das Amt für Waldarbeit verwies, Herrn Diez.

Herrn Diez habe ich am 18. April telefonisch erreicht und ihm die Situation geschildert. Er wolle sich in den nächsten Tagen die Sache anschauen.
Zufällig sah ich, dass am 19. April bereits ein Fahrzeug der Landesforstverwaltung durch den Ort fuhr. Einige Tage später (Montag) rief ich Herrn Diez wieder an, da bestätigte er mir, dass er am 19. April bereits die Sache begutachtet habe.

Seine Antwort lautete:

1. Das Material ist geeignet für Rückegassenbefestigung.
2. Der Abstand von 40 m zwischen den Rückegassen ist auch großenteils in Ordnung.
3. Aber die Höhe der Rückegassen ist völlig unakzeptabel. Er hat angeordnet, dass kein weiteres Material mehr angefahren werden darf und dass die bereits aufgefüllten Rückegassen auf das zulässige Höhenmaß erniedrigt werden.

Dies geschah auch umgehend, jedoch keineswegs zufriedenstellend. Die Gassen wurden auf großenteils 60-80 cm zurückgebaut, indem ein Großteil des Materials einfach wie vom Schneepflug seitlich weggeschoben wurde und die Gassen somit um 1/3 breiter wurden. Dies veranlasste mich einen Brief an den Bürgermeister und die Gemeinderäte zu schreiben indem ich dazu aufforderte, die Rückegassen auf das zulässige Maß zu bringen und erst dann die total zerstörten Fuhr- und Wanderwege wieder zu richten. Der Bauausschuss hat dann Mitte Mai
erstmalig 1 Stunde vor der Gemeinderatssitzung, nachdem die Waldwege wieder gerichtet waren, die Sache begutachtet. Mit dabei waren auch Forstamtmann Dr. Hanisch vom Landratsamt Calw und Revierförster Rückert.

Dr. Hanisch hat in der Sitzung eine 15 Minuten lange Rede gehalten über die Notwendigkeit von Rückegassen (siehe auch Artikel im bürgerlichen Mitteilungsblatt).
Ich habe anschließend Herrn Dr. Hanisch gesagt, dass die Sache keineswegs in Ordnung ist und ich sehr enttäuscht und entrüstet bin über diese Sache.
In Zwerenberg ist wohl nicht mehr viel gutzumachen, aber ich denke es wäre sinnvoll, wenn eine gesetzliche Regelung diese Einrichtung von Rückegassen penibler behandelt haben will. Und auch das Zuwiderhandeln nicht einfach so unter den Tisch gewischt werden kann. Aus diesem Grund, um unseren schönen Schwarzwald zu erhalten und nicht von profitgierigen Gemeinden verschandeln zu lassen, zu verhindern.

Schließlich blieb nichts anderes übrig, als am 5. September 2012 beim Petitionausschuß des Landtags eine Petition einzureichen, die ebenfalls hier dokumentiert wird:

2012-09-05 Petition an den Landtag von Baden-Württemberg_Seite_12012-09-05 Petition an den Landtag von Baden-Württemberg_Seite_22012-09-05 Beispielbilder der Rückegassen im Verlauf der Maßnahme_Seite_12012-09-05 Beispielbilder der Rückegassen im Verlauf der Maßnahme_Seite_22012-09-05 Beispielbilder der Rückegassen im Verlauf der Maßnahme_Seite_32012-09-05 Beispielbilder der Rückegassen im Verlauf der Maßnahme_Seite_4Danach kamen von der Landesregierung folgende Antworten:

2012-09-12 - 1stesAntwortschreiben aufgrund der Petition2013-02-13 - 2tes Antwortschreiben auf die Petition2013-05-13 Antwort Petitionsausschuss auf die Petition Blatt 1

2013-05-13 Antwort Petitionsausschuss auf die Petition Blatt 2Danach wurde nochmals eine 2. Petition beim Landtag eingereicht, die ebenfalls abschlägig beschieden wurde:

2013-10-11 Begleitschreiben - Antwort auf die zweite Petition2013-10-11 Antwort Petitionsausschusses auf die zweite Petition