Die Forstverwaltung räumt nach langer Abwehr Fehler ein … Das ist beachtlich!
BODENSCHÄDEN IN WALDBIOTOP 7419:6019:96
VOR-ORT, Freitag, 30. Juni 2017
Weiße Kreide – verletzte Waldflur
Performance am Entringer Grenzweg
im Beisein von Vertretern der Unteren Forstbehörde Tübingen und Vertretern des BUND Baden-Württemberg.
Anlass: Befahrung eines nach § 20 BNatSchG geschützten Waldbiotops, FFH-Gebiet und geschützter Quellflur mit der Folge von schweren Bodenschäden
1. Aktion:
KREIDE GEGEN SPURSCHÄDEN
Lebewesen, Muster, der Boden, der Schadort werden in der Vegitationsphase „sichtbar”. Die Aktion beginnt am Exkursionsausgangort, (einem “Stand”ort intellektuell geprägter Sichtweise, einem “Stand”ort des Abstandes) und wirkt in den geschädigten Biotop .
Weiß verändert das Erscheinungsbild der Waldflur.
Kreidespuren – Bodenschäden.
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2. Aktion:
SCHWEIGENDE BETRACHTUNGEN EINES TOTEN BÄUMCHENS ZUR FREIHEIT DER WILLKÜR ORDNUNGSGEMÄßER FORSTWIRTSCHAFT
Die anwesenden Vertreter der Unteren Forstbehörde Tübingen räumen ein, dass die Befahrung mit der Folge schwerer Bodenschäden hätte vermieden werden können. Die Planung und Ausführung der Holzentnahme waren fehlerhaft. Wer haftet für die Schäden?
Rückblick:
Die Untere Naturschutzbehörde Tübingen hat in ihrer Antwort auf die Beschwerde der Initiative eine Befahrung des Biotops und damit die entstandenen Schäden zunächst überhaupt ausgeschlossen(!) Es folgt die Bewertung der Fachabteilungen des Landratsamtes, der Fachabteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft : „das Biotop in seiner Gesamtheit sei nicht geschädigt.”
… Die vollzogene Abwägung ist rechtlich nicht zulässig! Die Einheitlichkeit der Bewertung ist höchst merkwürdig!
Für das Waldbiotop (geschützt nach §20 BNatSchG), der besonders geschützten Quellflur und dem nach der NATURA 2000 Verordnung geschütztem FFH-Gebiet gilt ein generelles Veränderungsverbot.
Die Forstverwaltung hat nun Fehler eingeräumt. Das nehmen wir gerne zu Kenntnis!
Wie und wann und von wem wird der ursprüngliche Zustand nun sachkundig wiederhergestellt?
Die Initiative hat nach Aufforderung durch Forstvertreter im März 2016 ein Bodenschutzkonzept vorgelegt. Antwort auf die Vorlage gab es bis heute nicht.
Wir schlagen erneut Gespräche zur Verbesserung des Bodenschutzes im Schönbuch vor.
Wir wünschen eine Bestandaufnahme der Rückegassen, und der bisher entstandenen Schäden durch die Holzentnahme. Wir wünschen Auskunft über die Größe des Gesamtwegenetzes im Schönbuchs.
Ganz besonders ist uns an der Erarbeitung eines Waldentwick-lungskonzepts gelegen. Die Verdichtung und grenzwertige Nutzung der Landschaft im Mittleren Neckarraum nötigt dazu, den Schönbuch als Lebensgrundmuster zu schützen.
Weiss:
…wesenhaftes aus dem Waldbiotop
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Schriftwechsel mit der Umweltmeldestelle am Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Untere Naturschutzbehörde L.A. Tübingen, Landrat Walter Tübingen, RP Tübingen, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Abteilung 7 Naturschutz => weiterlesen
Bildnachweis: Ulrich Dettner, Dr. Heiner Grub, Harald Kunz