Das RP Tübingen widerspricht dem Bundesnaturschutzgesetz

Das Regierungspräsidium Tübingen sucht Ermessensspielraum in der Bewertung der Befahrungsschäden in Waldbiotop 7419:6019:96, Nebenbäche zum Ahrenbach, Nähe Ammerbuch-Entringen zu gewinnen. Es übersieht bei seiner abschließenden Feststellung aber, dass die vorliegenden Befahrungsschäden dem  in § 30 BNatSchG geforderten Veränderungsverbot widersprechen… Die Schädigung der Quellflur bleibt, von der Auffassung des Regierungspräsidiums unberührt, bestehen. Die Schutzbestimmung wurde nicht eingehalten.

Zur Korrespondenz:
RP-Tuebingen
Antwort-der-BI

Siehe auch Beitrag:
Bodenzerstörung in Waldbiotopen-Ammerbuch/Schönbuch

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