Die Initiativgruppe Waldkritik hat eine Beschwerde bei der LGA Intercert eingereicht und bittet um die Überprüfung von Schäden, die 2013/2014, durch Holzernte- und Holzabfuhrmaßnahmen im Verwaltungsbereich der Unteren Forstbehörde Tübingen entstanden sind. Kernpunkt der Beschwerde ist deren Prüfung nach Prinzip 6 des Deutschen FSC Standard: Auswirkungen auf die Umwelt. Aus unserer Sicht wurden die Untermerkmale des Prinzips bei den Holzernte-und Holzbringungsmaßnahmen in mehrfacher Hinsicht nicht eingehalten.
Leitgedanke von Prinzip 6:
Die Waldbewirtschaftung erhält die biologische Vielfalt und die damit verbundenen Werte…, …die Böden… und gewährleistet dadurch die ökologische Funktion und Unversehrtheit des Waldes …und weiter…die Waldbewirtschaftung erfolgt nach dem Vorsorgeprinzip.
Die Beschwerde gliedert sich in drei Teile, einem ersten Teil mit dem Kernpunkt der Beschwerde ausschließlich nach Prinzip 6, in dem Auswirkungen auf die Umwelt dargestellt sind. Im zweiten Teil der Beschwerde werden die Schäden als Gruppe zusammengefasst und den Prinzipien 5,7und 9 zugeordnet.
Es folgt eine Verbindung von Landeswaldgesetz BW, Bundesgerichtsurteil und FSC Prinzip 1.
Zuletzt wird die Schadengruppe Schönbuch in eine Verbindung mit den NATURA 2000 Richtlinien und Prinzip 1 FSC gestellt.
Erster Teil
Schadstellen, Kennzeichnung und Beschwerdemerkmale
Die Initiative hat nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Auditor, Herrn K., für den, am 11. Dezember stattfindenden Audit vier Schadorte ausgewählt. Sie sind auch an vielen anderen Orten im Schönbuch anzutreffen.
Die Schadorte sind in Form von den Kurzzeichen S1,S2, S3,S4, in der beigefügten Karte gekennzeichnet. Sie lassen sich an Hand der Karte auffinden.
Die Orte sind mit einem charakteristischen Schadensichtmerkmal, zum Beispiel, schwere Wegschäden fehlende Sanierung, versehen.
Die konkrete Beschwerde orientiert sich schließlich an den Untermerkmalen der Prinzipien des FSC Standards, soweit diese in Frage kommen. Sie beginnt mit einer Ziffer, dann folgt die Bewertung- nicht eingehalten, zum Beispiel: 6.1 nicht eingehalten… dann folgt das kursiv gesetzt beschreibende FSC-Untermerkmal.
Beispiel: 6.1. nicht eingehalten… In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der Waldbewirtschaftung…
S 1 – Schwere Wegeschäden –fehlende Sanierung => siehe Karte:
6.1 nicht eingehalten …In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der der Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter werden die Umweltauswirkungen bei der Waldbewirtschaftung vor Ihrer Durchführung beurteilt… Je nach Ergebnis werden die Maßnahmen ggf. angepasst.
6.1.3 nicht eingehalten … der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnahmen vor… er unterlässt Maßnahmen, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
6.5.1 nicht eingehalten … das Erschließungssystem wird an der langfristigen Waldbehandlung im Sinne von 6.3 … die ökologischen Funktionen und Werte des Waldes werden erhalten, verbessert oder wiederhergestellt, ausgerichtet.
6.5.2 nicht eingehalten…Wegebau und Instandhaltung orientieren sich an anerkannten Grundsätzen einer umweltverträglichen Walderschließung.
6.5.6 nicht eingehalten…
f)Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert
S 2– Schwere Fahrschäden und Befüllung der Rückegassen auf weite Strecken mit ortsfremdem Material => siehe Karte:
6.1 nicht eingehalten…In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der der Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter werden die Umweltauswirkungen bei der Waldbewirtschaftung vor Ihrer Durchführung beurteilt… Je nach Ergebnis werden die Maßnahmen ggf. angepasst.
6.1.1 nicht eingehalten… dem Forstbetrieb sind die allgemeinen und wissenschaftlich erfassten Auswirkungen forstlichen Handelns auf das Ökosystem bekannt.
6.1.2 nicht eingehalten… stehen alternative, umweltschonende Verfahren zur Wahl werden diese gewählt…
6.1.3 nicht eingehalten… der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnahmen vor… er unterlässt Maßnahmen, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
6.5.2 nicht eingehalten…Wegebau und Instandhaltung orientieren sich an anerkannten Grundsätzen einer umweltverträglichen Walderschließung.
6.5.3 nicht eingehalten… Der Wegebau wird minimiert.
6.5.5 nicht eingehalten … das schonende Befahren der Rückegassen und die schonende Holzbringung wird durch geeignete Arbeitsgeräte, Arbeitsverfahren und Ausrüstung sowie durch den geeigneten Zeitpunkt des Einsatzes gewährleistet.
6.5.6 nicht eingehalten…
f)Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert.
S 3: Befahrung in Falllinie in Verbindung mit schweren Fahrschäden => siehe Karte
6.1 nicht eingehalten …In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der der Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter werden die Umweltauswirkungen bei der Waldbewirtschaftung vor Ihrer Durchführung beurteilt… Je nach Ergebnis werden die Maßnahmen ggf. angepasst.
6.1.1 nicht eingehalten… dem Forstbetrieb sind die allgemeinen und wissenschaftlich erfassten Auswirkungen forstlichen Handelns auf das Ökosystem bekannt.
6.1.2 nicht eingehalten … stehen alternative, umweltschonende Verfahren zur Wahl werden diese gewählt…
6.1.3 nicht eingehalten… der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnahmen vor… er unterlässt Maßnahmen, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
6.5.1 nicht eingehalten… das Erschließungssystem wird an der langfristigen Waldbehandlung im Sinne von 6.3 … die ökologischen Funktionen und Werte des Waldes werden erhalten, verbessert oder wiederhergestellt, ausgerichtet.
6.5.5 nicht eingehalten… das schonende Befahren der Rückegassen und die schonende Holzbringung wird durch geeignete Arbeitsgeräte, Arbeitsverfahren und Ausrüstung sowie durch den geeigneten Zeitpunkt des Einsatzes gewährleistet.
6.5.6 nicht eingehalten…
f)Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert.
S 4: Schwere Befahrungsschäden => siehe Karte
6.1 nicht eingehalten…In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der der Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter werden die Umweltauswirkungen bei der
Waldbewirtschaftung vor Ihrer Durchführung beurteilt… Je nach Ergebnis werden die Maßnahmen ggf. angepasst.
6.1.2 nicht eingehalten… stehen alternative, umweltschonende Verfahren zur Wahl werden diese gewählt…
6.1.3 nicht eingehalten… der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnahmen vor… er unterlässt Maßnahmen, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
6.5.1 nicht eingehalten… das Erschließungssystem wird an der langfristigen Waldbehandlung im Sinne von 6.3 … die ökologischen Funktionen und Werte des Waldes werden erhalten, verbessert oder wiederhergestellt, ausgerichtet.
6.5.5 nicht eingehalten… das schonende Befahren der Rückegassen und die schonende Holzbringung wird durch geeignete Arbeitsgeräte, Arbeitsverfahren und Ausrüstung sowie durch den geeigneten Zeitpunkt des Einsatzes gewährleistet.
6.5.6 nicht eingehalten…
f)Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert.
Zweiter Teil:
Die Schadengruppe Schönbuch besteht aus den vier bekannten Schadensichtmerkmalen: S1, S2, S3, S4
S1=Schwere Wegeschäden, fehlende Sanierung. S 2=Schwere Fahrschäden und Befüllung der Rückegassen auf weite Strecken mit ortsfremdem Material. S 3 Befahrung in Falllinie in Verbindung mit schweren Fahrschäden. S 4=Schwere Befahrungsschäden
Die Schadengruppe Schönbuch wird den Untermerkmalen von Prinzip 5, denen von Prinzip 7 und schließlich von Prinzip 9 zugeordnet.
Zuletzt erfolgt eine Verknüpfung Waldgesetz Baden-Württemberg, Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes der NATURA 2000 Richtlinien mit dem FSC-Prinzip 1.
Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit Prinzip 5 FSC
FSC Prinzip 5 beschreibt den Nutzen aus dem Wald, die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes… sie soll wirtschaftlich tragbar werden und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten.
5.3.1 nicht eingehalten… geeignete Maßnahmen zum…Schutz des Bodens werden ergriffen
5.3.1.1 nicht eingehalten… bei der Waldbewirtschaftung werden… Schädigungen des Bodens minimiert
5.5.2 nicht eingehalten… Ästhetische Werte des Waldes werden erhalten oder verbessert.
Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit Prinzip 7 FSC
Prinzip 7 Bewirtschaftungsplan…ein angemessenes Planungswerk ist zu erstellen, anzuwenden und zu aktualisieren…. Grundlage sind entsprechende Daten und Informationen aus den Inventuren…
7.1 nicht eingehalten…Bewirtschaftungsplan und zugehörige Dokumente enthalten Angaben hinsichtlich
c) Beschreibung des waldbaulichen Systems basierend auf den Inventurergebnissen und der ökologischen Situation
f) Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Umwelt
i)Beschreibung und Begründung der Erntetechnikeinschließlich der einzusetzenden Ausrüstung
7.1.3 nicht eingehalten… die Inventur erhebt Indikatoren…sowie… Rückeschäden.
7.1.15 nicht eingehalten… die geplante Erntetechnik ist in die jährliche Planung je Behandlungs-einheit integriert
Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit Prinzip 9 FSC
Prinzip 9 Erhaltung von Wäldern mit hohem Schutzwert.
Die Bewirtschaftungsmaßnahmen erhalten und vermehren deren Merkmale… sie werden immer im Sinne einer vorbeugenden Herangehensweise erwogen… die Eigenart soll bewahrt und die Funktion in der Gesamtheit zumindest erhalten werden
9.3 nicht eingehalten… der Bewirtschaftungsplan enthält konkrete Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Schutzziele…diese Maßnahmen sind … in der öffentlich verfügbaren Zusammen-fassung des Bewirtschaftungsplanes enthalten
Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit dem Waldgesetz BW und mit Prinzip 1 FSC
Waldgesetz Baden-Württemberg, DRITTER TEIL, 1 Abschnitt Bewirtschaftung des Waldes,
§ 13 nicht eingehalten…Wald ist so zu bewirtschaften, dass Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes unter Berücksichtigung der langfristigen Erzeugungszeiträume stetig und auf Dauer erbracht werden.
§ 14 nicht eingehalten…pflegliche Bewirtschaftung
1. den Boden und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten
7. die Nutzungen schonend vorzunehmen.
in § 22 nicht eingehalten…Umweltvorsorge der Bewirtschaftung
1.die Umwelt, der Naturhaushalt und die Naturgüter sind bei der Bewirtschaftung des Waldes zu
erhalten und zu pflegen
3.Natürliche Erholungsmöglichkeiten sind zu erhalten und zu entwickeln
FSC Prinzip 1 leitet mit der Einhaltung und der Respektierung der Gesetze und FSC Prinzipien aller relevanten und unterzeichneten Gesetze des Landes und internationaler Verträge und Abkommen ein und erläutert…Prinzipien und Kriterien des FSC ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und fördern die ständige Weiterentwicklung der Waldwirtschaft zu Umweltverantwortlichkeit, Sozialverträglichkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit
FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten… der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen
FSC Indikator 1.1.1 nicht eingehalten… die relevanten Bundes-und Landesgesetze, Verordnungen sind verfügbar und werden eingehalten
Schadengruppe Schönbuch in Verbindung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Mai 1990, 2 BvR 1436/87 und Prinzip 1 FSC
Nicht eingehalten…Die Forstpolitik der Bundesregierung … dient vor allem der Erhaltung des Waldes als ökologischer Ausgleichraum für Klima, und Wasser, für die Tier-und Pflanzenwelt sowie für die Erholung der Bevölkerung.
FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten… der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen
FSC Indikator 1.1.1 nicht eingehalten… die relevanten Bundes-und Landesgesetze, Verordnungen sind verfügbar und werden eingehalten
Schadengruppe Schönbuch in Verbindung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Mai 1990, 2 BvR 1436/87 und Prinzip 1 FSC
Nicht eingehalten…Die Bewirtschaftung des Körperschafts-und Staatswaldes, …dient der Umwelt-und Erholungsfunktion des Waldes, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die staatliche Forstpolitik fördert im Gegensatz zur Landwirtschaftspolitik weniger die
Betriebe und die Absetzbarkeit ihrer Produkte als vielmehr die Leistungsfähigkeit des Naturhaushal-tes.
FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten… der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen
FSC Indikator 1.1.1 nicht eingehalten… die relevanten Bundes-und Landesgesetze, Verordnungen sind verfügbar und werden eingehalten
Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit Waldgesetz BW und Prinzip 1 FSC
Waldgesetz Baden-Württemberg, SECHSTER TEIL, Besondere Vorschriften für den Staats-, Körper-schafts-und Privatwald,
§§45 und 46 Zielsetzungen im Staatswald bestimmen, dass der Staats-und Körperschaftswald in besonderen Maße dem Allgemeinwohl dienen soll.
… Ziel der Bewirtschaftung des Staatswaldes ist, die den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen
FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten… der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen
FSC Indikator 1.1.1 … die relevanten Bundes-und Landesgesetze, Verordnungen sind verfügbar und werden eingehalten
Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit den NATURA 2000 Richtlinien und Prinzip 1 FSC
Große Teile des Schönbuchs sind vom Land als NATURA 2000 Gebiete ausgewiesen und an die EU gemeldet. Ziel ist unter anderem, in diesen Gebieten die wildlebenden Vogelarten und die gefährdeten natürlichen und naturnahen Lebensräume zu erhalten. Aus diesen Gründen gilt für diese Gebiete ein Verschlechterungsverbot. Tatsächlich führen in den NATURA 2000 Gebieten des Schönbuchs die bei der Holzernte aufgetretenen Schäden zu einer Verschlechterung der Lebensräume. Damit ist der FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten … der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen.
Der Schönbuch ist großflächig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Kleinflächig gibt es Bann- und Schonwälder und eine Vielzahl von Natur- und Kulturdenkmale (z.B. alte Römerstraßen). FSC Aufgabe sollte sein, festzustellen ob und inwieweit bei der Bewirtschaftung des Waldes die ent-sprechenden öffentlichen Schutzvorschriften beachtet werden.
Besichtigungsabfolge der Schadorte am 11.12.2014
Die Besichtigung der Schadorte bitten wir in folgende Abfolge vorzunehmen:
1. Besichtigungsort S 4 => siehe Karte
2. Besichtigungsort S 3 => siehe Karte
3. Besichtigungsort S 2 => siehe Karte
4. Besichtigungsort S 1 => siehe Karte
Die Initiativgruppe hat den Wunsch mit 4 Vertretern am Audit teilzunehmen.
Die Hauptgeschäftsstelle des Schwäbischen Albvereins in Stuttgart habe
ich mit Schreiben vom 19.01.15 unterrichtet, dass bei Baumfällarbeiten
durch eine vom Forst B.-W. beauftragte Firma gravierende Schäden an
ausgeschilderten Wanderwegen auf der Gem. Pliezh.-Rübgarten ange-
richtet und Beschilderungen entfernt wurden.
Das Antwortschreiben war leider obrigkeitshörig, unkritisch und stereo-
typ: Der Forst sei angehalten, zeitnah……usw.