40 cm Fahrspurtiefe sind nicht vertretbar!

40cm Fahrspurtiefe sind in keinster Weise nachhaltig und bodenschutzfachlich vertretbar.
BUNDESVERBAND BODEN/REGIONALGRUPPE SÜD/JÖRG SCHNEIDER:

Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und Förderung der Durchwurzelung – Zulässige Fahrspurtiefe in Feinerschließungsrichtlinie

Vor dem Hintergrund des Erhalts der Bodenfruchtbarkeit und Förderung der Durchwurzelung von Waldböden und im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die Wasserhaushaltsfunktion der Böden im Bezug auf die Klimaszenarien, ist die bislang formulierte zulässige Fahrspurtiefe von 40 cm in Rückegassen nach der Feinerschließungsrichtlinie ins keinster Weise nachhaltig und bodenschutzfachlich vertretbar. Auch wenn mit der Feinerschließungsrichtlinie die Verkehre auf nur noch 10 – 15 % des Waldbodens abgewickelt werden, wird durch das 40 cm-Kriterium für einen erheblichen Teil der Landesfläche (3 – 4%) zumindest theoretisch ein erhebliche Bodenschädigung in Kauf genommen. Hier ist unbedingt nachzusteuern, dahingehend, dass solche Bodenschäden weitgehend vermieden werden.

Kommentar – J. Schneider, stellv. Vorsitzender Bundesverband Boden, Regionalgruppe Süd

 

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