Unsere Umweltmeldung an das BW Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 13.04.2016 | 17.01 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ForstBW charakterisiert Waldbiotope als „Ökologische Kleinode des Waldes“ und behauptet : „Der nachhaltige Schutz und die Pflege dieser sensiblen Waldbereiche sind über die ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung gewährleistet“. Diese Aussagen sind zwar im Prinzip richtig, ForstBW handelt aber nicht (mehr) nachhaltig, nicht einmal der Schutzstatus von § 30 BNatSchG. bewahrt ein Waldbiotop vor Befahrung und Zerstörung. Beispiel : Waldbiotop Nr.7429 6019-96 im Staatswald bei Ammerbuch- Entringen im Schönbuch.
Mit freundlichen Grüßen
INITIATIVE WALDKRITIK
Von: Ditzenbach,
Gesendet: Montag, 2. Mai 2016 10:43
Betreff: Umweltmeldung Nr. 2016-04-037 Zerstörung von Waldbiotopen durch Befahrung
Sehr geehrter Herr Kunz,
der Sachverhalt zu o. g. Umweltmeldung stellt sich aus unserer Sicht wie folgt dar:
- Bei dem gemeinten Biotop handelt es sich um die Biotopnummer 7419:6019:96 und nicht wie von Ihnen gemeldet die Nr. 7429
- Das Biotop ist ein Nebenarm des Arenbachs mit dem Biotoptyp Fließgewässer mit stellenweiser naturnaher Begleitvegetation
- In den an das Gewässer angrenzenden Waldbeständen wurde im vergangenen Winter Holz genutzt, der Bach bzw. das Biotop waren dadurch nicht direkt berührt
- Bei der Maßnahme wurden u.a. Nadelhölzer, die das Biotop „gestört“ haben, entfernt
- Sollte doch durch das Holzrücken der Bach betroffen worden sein bzw. sollte vereinzelt noch Kronenmaterial im Bach liegen, wird die Untere Forstbehörde ggfs. diese „Schäden“ bzw. das Material beseitigen
Sehr geehrte Frau Ditzenbach, sehr geehrter Herr Lunkenheimer,
wir möchten auf die Sichtweise des Landratsamtes Tübingen wie folgend antworten:
Bei der Angabe des Biotops handelt es sich wie Frau Ditzenbach schreibt, tatsächlich um das Biotop mit der Nummer 7419:6019:96. Wir haben die Nummer, nicht aber das Biotop falsch angegeben.
Das Biotop trägt die Bezeichnung „Nebenbäche zum Arenbach NO Entringen, 3 T“. Es ist in Y-ähnlichen Armen im Gelände ausgebildet, eine der beiden Schrägen ist abgeknickt und endet in einem Y-ähnlichen Ausläufer.
Aus den an beide Arme angrenzenden Waldbeständen wurde im vergangenem Winter Holz entnommen. Dabei wurde das Biotop, anders als im Schreiben des Landratsamtes darge stellt in seinem nördlichen Teil mit der Folge schwerer Bodenschäden befahren.
Nicht erwähnt wird: Im südlichen Teil ist das Bachbett durch Befahrung betroffen.
Die Maßnahme mit den Folgen der Befahrung wird wie folgend begründet: es seien „störende“ Nadelhölzer entnommen worden. Was ist gemeint? Wobei stört Altholz, wenn die im Abschnitt reichlich vorhandene Nadelholz-Verjüngung nachwachsen wird?
In den Wasserläufen befindet sich Kronenmaterial.
Wir verweisen erneut und nachdrücklich auf die den Beteiligten vorliegende Umweltmeldung. Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Antwort des Landratsamtes, die von Frau Ditzenbach vorgetragen wird, den Kern der Umweltmeldung ignoriert. Auf die in BIOTOP 7419:6019:96, als einem …“ökologischen Kleinod“, http://www.forstbw.de/schuetzen-bewahren/waldschutzgebiete/waldbiotope.html vorgefundenen Befahrungsschäden wird nicht eingegangen, die Wasserläufe, das Biotop, so die Darstellung des Landratsamtes, seien von der Holzentnahme nicht direkt berührt.
Deshalb schlagen wir einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Umweltmeldestelle und des Landratsamtes vor.
Aus unserer Sicht widerspricht die Anlage der Rückegasse und die aus der Befahrung entstandene Schädigung des Bodens im Biotop dem Verständnis eines nachhaltigen Schutzes und Pflege sensibler Waldbereiche. Die Entscheidung das Bachbett im Waldbiotop zu befahren ist nicht nachvollziehbar. Den Schutz und die Pflege des (r) Waldbiotops(e) über ordnungsgemäße Forstwirtschaft gewährleisten zu wollen genügt nicht, wie dies die Schäden deutlich werden lassen.
Deshalb schlagen wir erneut die Einführung von witterungs- und bodenabhängigen Grenzwerten für die Befahrung vor.
Das Holz hätte man, um Schäden im nördlichen Teil zu vermeiden, über einen bereits vorhandenen Maschinenweg dem Biotop entnehmen können.
Zur Versendung der Stellungnahme des Landratsamtes durch Frau Ditzenbach wurde die falsche E-Mail Adresse eingesetzt. Wir haben die Antwort des Landratsamtes über Herrn Lunkenheimer und da nur auf Nachfrage erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Waldkritik
Am 19.05.2016 um 09:12 schrieb Ditzenbach, Lena:
Sehr geehrter Herr Kunz,
das von Ihnen benannte Biotop verläuft im Grenzbereich zwischen dem Staatswald und dem Gemeindewald Ammerbuch. Bei beiden Waldbesitzern sind im letzten Winter in diesem Bereich Holzernteeinsätze gelaufen, im Staatswald wurde auf einer Teilfläche vor zwei Jahren eine weitere Holzeinschlagsmaßnahme durchgeführt.
Von der unteren Forstbehörde wurde die Situation vor Ort in den letzten Tagen gesichtet. Im Gemeindewald Ammerbuch wurde im letzten Winter in einer Klinge mit einer Rückemaschine durch ein dort kaum wasserführendes Bachbett gefahren, ebenso im Staatswald bei dem Einsatz vor 2 Jahren. Die UFB ist der Meinung, dass dadurch das Biotop nicht beschädigt bzw. zerstört wurde. Ansonsten liegt teilweise noch Reisigmaterial im Bereich des Bachbettes. Eine Beseitigung des Materials wäre sehr aufwändig, von daher wird es dort als Totholz belassen.
Da das Biotop sehr weitläufig und verzweigt ist, möglicherweise nur einer der beiden Waldbesitzer „gemeint“ ist und ein Teil der Holzerntemaßnahmen schon länger zurückliegt, möchten wir Sie bitten, uns in einer großmaßstäblichen Karte die von Ihnen beanstandeten Punkte und Bereich genau einzuzeichnen und uns diese zukommen zu lassen.
Auf dieser Grundlage können wir gerne einen gemeinsamen Ortstermin durchführen.
Schreiben vom 23.05.2016
Sehr geehrte Frau Ditzenbach, sehr geehrter Herr Lunkenheimer,
angefügt übersenden wir Ihnen unsere Antwort auf das Schreiben des LA Tübingen vom 19.05.2016.
Mit freundlichen Grüßen
INITIATIVE WALDKRITIK
Sehr geehrte Frau Ditzenbach,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Halm,
sehr geehrter Herr Lunkenheimer,
herzlichen Dank für die Antwort des LA Tübingen. Wir entnehmen dem Schreiben die Zustimmung zu folgenden Merkmalen unserer Umweltmeldung.
Der kursiv gesetzte Text ist unsere Antwort auf divergierende Inhalte. Wir sind der Auffassung, dass eine Umweltmeldung nicht den Austausch von Meinungen sondern die Feststellung und Bewertung von Tatsachen zum Gegenstand hat.
Das LA Tübingen bestätigt die Umweltmeldung, Biotopnr: 7419:6019:96.
Die UFB bestätigt die Holzentnahme im vergangenen Winter aus dem Biotop und seiner Umgebung und erweiternd den Zeitraum der Holzentnahme auf das Vorjahr 2014/2015.
Die UFB räumt die Befahrung des Bachbettes im Biotop bei der Holzrückung ein und lässt uns über Sie wissen, dass man der Meinung sei, das Biotop sei weder beschädigt oder zerstört.
In Ihrer Mail vom 2. Mai wollen Sie festgestellt haben, wir geben dies nachdrücklich zu bedenken, dass eine direkte Berührung des Baches und des Biotops nicht stattgefunden hätte. Wie erklären Sie die unterschiedlichen Äußerungen?
Warum antworten Sie nicht auf unseren Hinweis von Befahrungsschäden im nördlichen Arm des Biotops?
Weiter möchten wir Sie bitten uns Antwort auf die Frage zu geben, ob Vertreter der Naturschutzbehörde des LA Tübingen, das Biotop in Augenschein genommen habe, oder ob Sie sich lediglich auf die Bewertung der UFB verlassen.
Wir bitten um die Mitwirkung eines unabhängigen Gutachters, weil wir der Auffassung sind, dass die Forstverwaltung nicht objektiv handeln wird.
- Die UFB bestätigt, dass sich Reisig im Bachbett befände, die Beseitigung sei sehr aufwändig, man wolle es deshalb als Totholz belassen.
In Ihrer Mail vom 2. Mai hatten Sie Kronenmaterial genannt, das man beseitigen wolle. Was hat Sie bewogen Ihren Standpunkt zu ändern? Wir denken, Kronenmaterial im Bachbett stört die geschützte Tier- und Pflanzenwelt des Biotops. Totholz gehört nicht in den Wasserlauf, außerdem bewirkt das Reisig Stauungen und damit vermehrte Erosion bei erhöhtem Wasseraufkommen- Starkregen, Sommergewitter, Schneeschmelze.
Wir bitten um Antwort auf die Frage, warum die besondere Situation des Biotops bei der Holzentnahme schlagtechnisch unberücksichtigt geblieben ist- Kronenmaterial in den Bachlauf geraten ist?
- Die waldbauliche Maßnahme wird mit dem Wortlaut, „Entfernung von Nadelholz die das Biotop „gestört“ haben“ begründet.
Da uns der Wortsinn, …Nadelholz hätte das Waldbiotop gestört, nicht geläufig ist, bitten wir darum uns dies am Beispiel der Maßnahme im vorliegenden Biotop zu erläutern.
- Sie schreiben uns weiter, Voraussetzung für den vorgeschlagenen Vor-Ort-Termin sei die Anfertigung einer Skizze mit dem Eintrag der Schadorte. Zur Begründung führen Sie Lage und Zuordnung des Biotops zu den entsprechenden Besitzern und länger zurückliegende Holzentnahmen an.
Wir werden Frau Halm, Bürgermeisterin von Ammerbuch über die von uns veranlasste Umweltmeldung unterrichten. Die Befahrungsschäden bestehen unabhängig von einem Karteneintrag. Wir sind der Auffassung, dass ein Eintrag, ein Dokument, Sache von Fachleuten ist. Wir gehen davon aus, dass die Schäden sowohl der UFB und dem für den Einschlag verantwortlichen Revierförster im Biotop bekannt sind. Die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes wird von Forst BW vorgenommen.
Wir bitten Sie um die Überlassung einer „großmaßstäblichen Karte.“
Wir schlagen erneut einen Ortstermin unter Teilnahme aller beteiligten Waldbesitzer, jedoch ohne Bedingungen vor, da die Schäden einfach zu lokalisieren sind.
Mit freundlichen Grüßen
INITIATIVE WALDKRITIK
Am 24.05.2016 um 15:04 schrieb Ditzenbach, Lena:
Sehr geehrter Herr Kunz,
gerne können wir einen gemeinsamen Ortstermin durchführen.
Allerdings bin ich erst ab dem 13.06. wieder im Büro erreichbar.
Bezüglich der Karte reicht es aus, wenn die „gemeinten“ Punkte und Bereiche auf einer topographischen Karte oder auf der Freizeitkarte des Landkreises eingezeichnet sind. Die Eintragung sollte uns rechtzeitig vor dem Ortstermin vorliegen.
Sehr geehrte Frau Ditzenbach,
danke für Ihre Antwort und ihre Zusage zu einem gemeinsamen Ortstermin. Eine Karte mit der Eintragung der Holzentnahme bitten wir Sie bei der UFB am Landratsamt anzufordern. Der Behörde sind die Entnahmestellen und die Anlage der Rückegassen bekannt-diese werden durch den Revierförster dokumentiert. Wir bitten Sie erneut um Aushändigung einer großformatigen Karte zum Meldegebiet. Sind Sie bereit, einen Pressevertreter zum Termin zuzulassen? Bitte teilen Sie uns mit welche Personen zum Ortstermin kommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
INITIATIVE WALDKRITIK
Am 15.06.2016 um 15:39 schrieb Ditzenbach, Lena:
Sehr geehrter Herr Kunz,
weder für unsere Forstkollegen noch für uns ist eine Biotopschädigung erkennbar. Wenn Sie Ihre Umweltmeldung aufrecht erhalten, müssen Sie den Sachverhalt präzisieren und genaue Ortsangaben liefern.
Auf dieser Grundlage werden wir sehen, ob ein gemeinsamer Ortstermin sinnvoll und notwendig ist. Wenn Sie die Presse zu einem Ortstermin mit dem Landratsamt einladen möchten, müssen Sie dies im Vorfeld mit unserer Pressestelle http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/308135.html klären.
Mit freundlichen Grüßen
Lena Ditzenbach
Sehr geehrte Frau Ditzenbach,
wir stellen fest, dass Sie den von uns vorgeschlagenen Ortstermin bestätigen, um ihn dann in Abhängigkeit zu einer Karteneintragung in Frage zu stellen. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass Sie unsere Umweltmeldung nicht hinreichend ernst nehmen wollen. Zunächst haben Sie die Meldung mit einer Stellungnahme Ihrer Forstkollegen beantwortet, dann waren diese vor Ort- deren Eindrücke waren der Anlass eines weiteren Schreibens. Auf unsere Frage, ob Sie selbst am Schadort waren, schreiben Sie uns in einem nächsten Schreiben, dass eine Biotopschädigung von Ihnen nicht feststellbar ist.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf unsere Mail vom 23.05. in der wir auf einzelne Gesichtspunkte unserer Beschwerde eingegangen sind. Wir zitieren aus dieser:
3)Die UFB räumt die Befahrung des Bachbettes im Biotop bei der Holzrückung ein und lässt
uns über Sie wissen, dass man der Meinung sei, das Biotop sei weder beschädigt oder zerstört.
In Ihrer Mail vom 2. Mai wollen Sie festgestellt haben, wir geben dies nachdrücklich zu bedenken, dass eine direkte Berührung des Baches und des Biotops nicht stattgefunden hätte. Wie erklären Sie die unterschiedlichen Äußerungen?
Warum antworten Sie nicht auf unseren Hinweis von Befahrungsschäden im nördlichen Arm des Biotops?
Weiter möchten wir Sie bitten uns Antwort auf die Frage zu geben, ob Vertreter der Naturschutzbehörde des LA Tübingen, das Biotop in Augenschein genommen habe, oder ob Sie sich lediglich auf die Bewertung der UFB verlassen.
Wir bitten um die Mitwirkung eines unabhängigen Gutachters, weil wir der Auffassung sind, dass die Forstverwaltung nicht objektiv handeln wird.
Wir sind der Auffassung, dass die Befahrung des Bachbettes und des Biotops zu schweren Schäden geführt hat.
4)Die UFB bestätigt, dass sich Reisig im Bachbett befände, die Beseitigung sei sehr aufwändig, man wolle es deshalb als Totholz belassen.
In Ihrer Mail vom 2. Mai hatten Sie Kronenmaterial genannt, das man beseitigen wolle. Was hat Sie bewogen Ihren Standpunkt zu ändern? Wir denken, Kronenmaterial im Bachbett stört die geschützte Tier- und Pflanzenwelt des Biotops. Totholz gehört nicht in den Wasserlauf, außerdem bewirkt das Reisig Stauungen und damit vermehrte Erosion bei erhöhtem Wasseraufkommen- Starkregen, Sommergewitter, Schneeschmelze.
Wir bitten um Antwort auf die Frage, warum die besondere Situation des Biotops bei der Holzentnahme schlagtechnisch unberücksichtigt geblieben ist- Kronenmaterial in den Bachlauf geraten ist?
Wir sind der Auffassung, dass die Deponierung des Kronenmaterials im Bachbett, bei den heftigen Niederschlägen die in den letzten Wochen gefallen sind, das Biotop beeinträchtigt hat.
Sie behaupten, es würden keine Schäden vorliegen.
Wir fragen: nach welchen Kriterien und nach welchen Prüfmethoden und mit welchem Ergebnis Sie zu Ihrer abschließenden Bewertung gelangt sind?
Zur Ortsangabe: Die Schadenmeldung betrifft den Waldbiotop mit der Nummer 7419:6019:96. Wir schlagen als Treffpunkt die Einmündung am Entringer Grenzweg, nahe dem Mädelesstein vor. Von dort aus sind es nur wenige Minuten Fußweg. Genauere Auskünfte werden Ihnen die Forstkollegen geben können, die den Schlag betreut haben.
Mit freundlichen Grüßen
INITIATIVE WALDKRITIK
Sehr geehrter Herr Kunz,
die Absage des Ortstermins habe ich veranlasst. Frau Ditzenbach kannte weder die Korrespondenz 07/1013 mit LRA und RPT noch die Exkursion am 14.07.2014, zu der Sie eingeladen waren und in Gegenwart der Presse, Verbände, Behördenvertreter und interessierten Bevölkerung Ihre Positionen zur Waldwirtschaft darlegen konnten:
Es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie Anschuldigungen gegen Forst BW vorbringen, die bei näherer Betrachtung nicht standhalten. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der Schönbuch zwar Naturpark, FFH- und Vogelschutzgebiet, aber kein Bannwald ist. Die behauptete Biotopschädigung haben die zuständigen Forstkollegen zusammen mit unserem Naturschutzbeauftragten Alexander Köberle gründlich vor Ort überprüft. Der naturschutzfachliche Sachverstand unseres Naturschutzbeauftragten und die Gründlichkeit der Geländeerkundung stellen wir nicht in Frage. Falls Sie dies tun, bleiben Sie den Beweis schuldig.
Äste wurden weitgehend aus dem Bachbett entfernt. Das restliche Reisig belastet den Bachlauf weder ökologisch noch hydrologisch. Wir haben zum wiederholten Mal den Eindruck, dass Sie Eingriffe ins Gelände, die bei der Holzernte unvermeidbar, aber nicht biotopschädigend, mitunter sogar förderlich sind (kleine Gumpen für Gelbbauchunke u.a. Amphibien), zum Naturfrevel hochstilisieren, um gegen die Holzwirtschaft im Schönbuch ganz grundsätzlich vorzugehen. Waldästhetik mag der ganz persönliche Beweggrund von Ihnen und Ihren Mitstreitern sein. Doch diese subjektive Betrachtung ist kein Maßstab, den wir an eine Naturschutz-verträgliche Holzwirtschaft anlegen.
Wir werden Ihre nochmaligen Behauptungen ein zweites Mal überprüfen, diesmal durch unsere Kreisökologin Nina Bastian. Sie und die Cc. gesetzten Stellen erhalten dann abschließend Bescheid. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, die höhere Naturschutzbehörde oder einen Gutachter auf Ihre Kosten einzuschalten.
Im Übrigen sollten Umweltmeldungen präzise Angaben zum Sachverhalt (was? wann? wo?) liefern – mit Koordinaten oder Punktmarkierungen im Luftbild / Kartenausschnitt und Digitalaufnahmen, damit der gemeldete Zustand dokumentiert und verortet ist. Wer mit Google-Earth arbeitet, schickt eine *kmz-Datei, die Koordinaten beihaltet und per Mausklick zum Ort des Geschehens führt. So arbeiten wir im Außenkontakt, wenn der Empfänger keine Geodaten lesen kann. Und so arbeiten die meisten Naturschutzgruppierungen (LNV, NABU, BUND, OGBW etc.), die sich routiniert und direkt an uns wenden.
Digitalaufnahmen und kartografische Verortung objektivieren den Sachverhalt, der mitunter eine Momentaufnahme ist (bspw. Abschlagen von Schwalbennestern) und nicht immer Spuren hinterlässt. Sie haben nichts dergleichen geliefert, sondern zunächst eine Umweltmeldung via Meldstelle in Stuttgart, die inhaltlich und räumlich sich im Ungefähren erschöpft: vgl. Anhang.
In unser aller Interesse liegt es, dass Verwaltungsstellen effizient und kostensparend zusammenarbeiten. In dieser Hinsicht erwarten wir von der Umweltmeldestelle folgendes:
- Standardisiertes Meldeformular, damit die Angaben (was? wann? wo? wer?) präzise und nachvollziehbar sind.
- Prüfung des Aussagewerts und der Plausibilität – Rückfrage beim Anzeigerstatter, wenn diese nicht gegeben ist.
- Subsidiaritätsgrundsatz und effizientes Verwaltungshandeln beachten – also rückfragen und nachprüfen, ob der Anzeigerstatter zuerst auf örtlicher Ebene tätig geworden ist, nämlich das Landratsamt direkt mit seine Umweltmeldung konfrontiert hat.
- Erst wenn das LRA nicht oder nicht rechtzeitig oder unzureichend tätig geworden ist, sollte die Umweltmeldestelle in Aktion treten. Bei dieser Einschätzung darf das subjektive Empfinden des Anzeigerstatters ausschlaggebend sein.
MfG
Rolf Strohmaier
Sehr geehrter Herr Strohmaier,
wir antworten Ihnen wie folgend:
Die Initiative hat am 13.04. 2016 eine Umweltmeldung bei der Umweltmeldestelle des Ministeriums vorgelegt. Zur Identifizierung des Schadortes wurde das Kennblatt des Biotops herangezogen. Seine auffallende Gestalt wurde von uns zur Beschreibung der Lage der Schadorte herangezogen. Beides liegt Ihnen vor.
Wir können voraussetzen, dass die Hiebsorte dokumentiert sind und, dass der zuständige Revierförster die Örtlichkeit und den Zustand des Bodens kennt.
Die Initiative hat ein gemeinsames Treffen vor Ort vorgeschlagen. Der Mädelesstein am Entringer Grenzweg ist ein leicht auszumachender Treffpunkt.
Das alles genügt nicht! Sie machen das Treffen von einer Eintragung in eine Karte abhängig!
Ihre Einlassung auf weit reichende technische Möglichkeiten der Verwaltung, auf die Feststellung auf Zielsetzungen effizienter und Kosten sparender Arbeitsweisen, auf Ihre routinierte Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzgruppierungen nehmen wir freundlich zur Kenntnis. Ihre Einlassung gipfelt in Änderungsvorschlägen an die Umweltmeldestelle, Meldungen zukünftig nur noch standardisiert zuzulassen. Sie sprechen uns indirekt über Ihre an Herrn Lunkenheimer gerichtete Botschaft an, wir sollen wissen, dass die vorliegende offene Form der Meldung mit Vorschriften restriktiv geändert werden soll.
Sehen Sie sich in der Lage den Sachverhalt der Meldung zu prüfen und uns Antwort auf die Schadenmeldung zu geben?
Zurück zum Sachverhalt:
Sie schreiben uns, dass die zuständigen Fortleute gemeinsam mit dem Naturschutzbeauftragten Herrn Köberle die Sachlage geprüft haben. Wir teilen Ihre Auffassung der Bewertung des Sachverstandes von Herrn Köberle und Kollegen gerne und fragen erneut: nach welchen Kriterien und Prüfmethoden das Ergebnis festgestellt wurde? Es genügt unserer Ansicht nicht umfangreichen Sachverstand zu präsentieren und die konkrete Antwort auf die Fragestellung auszulassen?
Die Umweltmeldestelle hat um Mitteilung des Prüfergebnisses zum 1. Mai gebeten. Nach Ablösung von Frau Ditzenbach als Korrespondenzpartnerin, teilen Sie uns am 16. Juni (!) mit, dass sie, Sie verwenden dazu ein exklusives wir, meinen die „Forstkollegen“, die unvermeidbaren Eingriffe im Gelände (was genau ist gemeint?), als von Herrn Kunz hochstilisierten Naturfrevel ansehen um gegen die Holzwirtschaft im Schönbuch grundsätzlich vorzugehen.
Herr Strohmaier, es steht Ihnen und denen von Ihnen im Plural genannten Personen nicht zu, derartige Bewertungen vorzunehmen. Wir werden den Landrat darüber informieren.
Sie schreiben, das unser Mitglied Harald Kunz, nicht das erste Mal Anschuldigungen gegen Forst BW vorbringe, die bei näherer Betrachtung nicht standhalten würden.
Sie missbilligen auf diese Weise, als Vertreter des Landratsamtes, die Arbeit der Initiative…Auch das steht Ihnen nicht zu!
Zu den Fakten:
Die Initiative hat einen Entwurf für ein Bodenschutzkonzept vorgelegt… er birgt eine solide Grundlage für eine Diskussion. Unsere Schreiben an die Vertreter der Forstdienststellen, mit der Bitte um Stellungnahme zum Entwurf blieb unbeantwortet, obwohl eine Stellungnahme zugesagt war. Unser Vorschlag, den Entwurf im Rahmen der „Informationsveranstaltung 2015“ der Öffentlichkeit vorzustellen fand kein Gehör. Haben Sie sich mit unserem Entwurf bekannt gemacht?
Sie weisen darauf hin, dass der Schönbuch Naturpark, Natura 2000 Schutzgebiet aber kein Bannwald ist. Das ist uns bekannt. Wir fragen Sie: kann Ihre Unterscheidung eine Begründung dafür sein, die empfindlichen Böden des Waldbiotops mit Schadwirkung zu befahren?
Sie schreiben, Frau Ditzenbach kenne die geführte Korrespondenz nicht. Sie brechen diese eigenmächtig ab, kündigen den Termin auf und ziehen zur Erklärung für dieses Verhaltensmuster eine Umweltmeldung von 2013 heran, die Sie damals bearbeitet haben.
Sie schreiben, dass Äste weitgehend aus dem Bachbett entfernt wurden. Wir waren unmittelbar nach Eingang Ihres Schreibens vor Ort und können sagen, dass entgegen Ihrer Mitteilung, sowohl Stämme als auch Kronenmaterial nicht entfernt sind. Überdies ist feststellbar, dass die Regenfälle zu einem Wasseraustritt in einer breit gefächerten Quellfläche geführt haben. Eine der beanstandeten Gassen wurde in diesem besonders sensiblen Gebiet angelegt. Sie schreiben es seien keine Belastungen feststellbar. Waren Sie vor Ort um sich ein Bild zu machen?
Wir wollen gerne wissen, was Sie als örtlicher Ansprechpartner des Naturschutzes festgestellt haben.
Die aus der Befahrung entstandenen und entstehenden Bodenschäden sind nicht demokratisch legitimiert.
Wir schlagen vor, dass Forst BW zukünftig die Arbeit bei nasser Witterung aussetzt und den Unternehmern einen Zuschlag für den Ausfall gewährt. Für sensible Bereiche, wie das zur Überprüfung angezeigte Waldbiotop sollen Befahrungseinschränkungen und Befahrungsverbote erlassen werden.
Die Spurtiefengrenze von 40 cm, als Unterbrechungsregel, soll abgeschafft und ein die Keuperböden berücksichtigender Bodenschutz eingeführt werden. Dazu kann unser Entwurf eine Grundlage sein.
Die Schadenmeldung soll zur weiteren Prüfung an das RP weitergereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Waldkritik
Schreiben vom 7.Juli 2016
Sehr geehrter Herr Lunkenheimer,
mit den angefügten Fotos haben wir die Befahrungsschäden im Waldbiotop, Nummer 7419:6019:96 dokumentiert. Wir hatten hierzu eine Umweltmeldung verfasst. Das LRA Tübingen kommt bei seiner Prüfung zu dem Ergebnis “weder für unsere Forstkollegen noch für uns ist eine Biotopschädigung erkennbar. …”. Wir bitten um Überprüfung der Abläufe beim LRA (Herr Köberle bewertet als Naturschutzbeauftragter die Schäden, für die er als Forstamtsleiter verantwortlich ist und findet für uns nicht nachvollziehbar, keine Schäden vor) um Überprüfung der Schadensbewertung des LRA.
Mit freundlichen Grüßen
INITIATIVE WALDKRITIK
Sehr geehrter Herr Kunz, sehr geehrte Herren,
Ihr Schreiben vom 23. 06. 2016, mit dem Sie sich „gegen die Form und gegen die Bewertung der Korrespondenz“ durch den Sachgebietsleiter Naturschutz,
Herrn Strohmaier im Zusammenhang mit Ihrer Umweltmeldung beschweren, habe ich zum Anlass genommen, die bisherige Mailkorrespondenz zu prüfen.
In Ihrer Antwortmail an Herrn Strohmaier nehmen Sie Bezug auf Ihre Umweltmeldung vom 13.04.2016, die Sie bei der Umweltmeldestelle des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eingereicht haben. In dieser Umweltmeldung kritisieren Sie die Waldbewirtschaftung im Schönbuch und stellen die Behauptung auf, das Waldbiotop „7429 6019-94“ sei im Zuge der Bewirtschaftung durch Forst BW befahren und zerstört worden. Das von Ihnen bezeichnete Biotop gibt es allerdings weder im Schönbuch noch in Baden-Württemberg. Hierauf hat sich Herr Strohmaier – aus meiner Sicht zu Recht – in seiner von Ihnen beanstandeten E-Mail bezogen und von Ihnen eine korrekte Bezeichnung des mutmaßlichen Schädigungsorts mit einer dem heutigen Standard entsprechenden georeferenzierten oder zumindest grafisch exakt dokumentierten Beschreibung eingefordert. Eine solche Beschreibung würde unseren Mitarbeitern überhaupt erst die Nachprüfung der Umweltmeldung ermöglichen. Sie ist heutzutage mit allgemein zugänglichen Mitteln problemlos möglich und kann jedenfalls von einer Initiative, die sich vertieft und öffentlichkeitswirksam mit der Waldbewirtschaftung im Schönbuch beschäftigt, verlangt werden. Es ist keinesfalls Aufgabe meiner Mitarbeiter der Forst- oder Naturschutzverwaltung, auf Grund von ungenauen und falsch bezeichneten Beschreibungen nach Schädigungen im Schönbuch zu fahnden oder gar – wie von Ihnen verlangt – Ihnen die entsprechenden Karten zur Verfügung zu stellen. Hieraus rechtfertigen sich auch die Präzisierung, die Herr Strohmaier von Ihnen und die höheren Anforderungen, die er von der Umweltmeldestelle beim Ministerium erbeten hat.
Der von Ihnen im Zusammenhang mit der Umweltmeldung angeregte Ortstermin macht nur Sinn, wenn sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Grund von präzisen Beschreibungen über Art und Ausmaß behaupteter Schäden informieren, sich dann ein eigenes Bild machen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen oder Gespräche bereits im Vorfeld eines solchen Ortstermins einschätzen können. Dies gilt erst recht, wenn Sie – wie geschehen – einen Ortstermin unter Beteiligung der Presse einfordern, ohne dass Sie den von Ihnen behaupteten Sachverhalt präzisieren und den Eingriff kartografisch oder beschreibend lokalisieren. Nachdem beides auch nach wiederholter Aufforderung nicht erfolgt ist, hat meine Pressesprecherin, Frau Guizetti den Pressetermin konsequenterweise abgelehnt. In diesem Zusammenhang darf ich Sie auch nachdrücklich bitten, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, namentlich Frau Guizetti und Herrn Strohmaier, mit den aus ihren E-Mails ersichtlichen korrekten Namen anzuschreiben.
Die Zusammenfassung von Herrn Strohmaier, wonach sich die „Quintessenz (Ihrer) Umweltmeldungen in fehlerhaften Angaben und pauschalen oberflächlichen Anschuldigungen erschöpft“, ist vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden. Ihre Unterstellung, dass Herrn Strohmaier „die Bearbeitung der Meldung lästig zu sein“ schien, weise ich zurück. Sie ist angesichts des personellen und zeitlichen Aufwands, den unser Haus in dieser Angelegenheit auch auf Grund Ihrer nachweislich fehlerhaften Angaben treiben musste, geradezu zynisch. Trotz der geschilderten erschwerten Ausgangsbedingungen hat Herr Strohmaier nämlich veranlasst, dass Ihre Angaben von Mitarbeitern unserer Abteilung Forst, dem Abteilungsleiter, seinen Stellvertreter und dem Revierförster in einer mehrstündigen Begehung überprüft werden. In dem offenbar gemeinten sehr weitläufigen Waldbiotop 7419-6019 (Nebenbäche zum Ahrenbach NO Entringen) wurden Auswirkungen des dortigen Holzeinschlags untersucht und festgestellt, dass das Biotop weder zerstört noch nachhaltig geschädigt wurde. Das Ergebnis dieser Begehung wurde Ihnen von unserer Mitarbeiterin, Frau Ditzenbach in sachlicher Form mitgeteilt und begründet. In ihrer E-Mail hatte sie insbesondere darauf abgehoben, dass es naturschutzrechtlich unschädlich ist, das vom Holzeinschlag übrig gebliebene Reisigmaterial als Totholz im Bachbett zu belassen. Dieses Material belastet den Bachlauf weder ökologisch noch hydrologisch. Frau Ditzenbach hatte Sie auch erneut gebeten, die von Ihnen beanstandete Punkte und Bereiche in einer großmaßstäblichen Karte genauer zu bezeichnen, einer Bitte, der Sie bis heute nicht nachgekommen sind.
Nachdem Sie in Ihrer Antwort auf die E-Mail auf Herr Strohmaier problematisiert haben, dass der Sachverhalt von Herrn Köberle, der als Naturschutzbeauftragter zugleich Leiter der Unteren Forstbehörde ist, überprüft wurde, hat Herr Strohmaier nunmehr die nochmalige Überprüfung durch unsere Kreisökologin, Frau Bastian, veranlasst. Sie hat am 06. 07. 2016 die mutmaßlichen Schadensorte besichtigt und kommt ebenfalls zum Ergebnis, dass – auf das Gesamtbiotop gesehen – nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Biotops ausgegangen werden kann. Die durch die starken Regenfälle zusätzlich entstandenen Anhäufungen von Reisig im Bachbett sind insgesamt ökologisch nicht problematisch, zumal sie Unterschlupf für Kleinlebewesen und Angriffsfläche für Baumpilze bieten.
In Ihrer Antwortmail bezeichnen Sie auch folgende Formulierung von Herrn Strohmaier als „grenzwertig“ (ich zitiere vollständig): „wir haben zum wiederholten Male den Eindruck, dass Sie die Eingriffe ins Gelände, die bei der Holzernte unvermeidbar, aber nicht biotopschädigend, mitunter sogar förderlich sind (…), zum Naturfrevel hochstilisieren, um gegen die Holzwirtschaft im Schönbuch ganz grundsätzlich vorzugehen“. Aus Ihrer Sicht stehe es Herrn Strohmaier nicht zu, derartige Bewertungen vorzunehmen. Diese Auffassung teile ich nicht. Angesichts der Vorerfahrungen mit Ihren Umweltmeldungen, Ihren zahlreichen Veröffentlichungen und Ortsterminen und vor allem in Anbetracht des konkreten Ergebnisses unserer wiederholten Überprüfungen ist die Bewertung von Herrn Strohmaier, so drastisch sie auch formuliert sein mag, nachvollziehbar und in der Sache gerechtfertigt. Herr Strohmaier hat auch Ihre Korrespondenz mit Frau Ditzenbach nicht „eigenmächtig abgebrochen“, sondern ist – u. a. wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache und seinen Vorerfahrungen – selbst in die Sachprüfung eingestiegen, was ihm als Sachgebietsleiter Naturschutz ebenso so zukommt wie die von Ihnen beanstandete Bewertung.
Insgesamt kann ich Ihrer Beschwerde gegen die Form und die Bewertungen der Korrespondenz von Herrn Strohmaier bei der Prüfung Ihrer Umweltmeldung nicht abhelfen. Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Schadensmeldung zur weiteren Prüfung an das Regierungspräsidium weiterzuleiten. Um dem Regierungspräsidium die Prüfung zu erleichtern, wäre aber die richtige Bezeichnung des betroffenen Biotops, die genaue Beschreibung der behaupteten Beeinträchtigung und die nachvollziehbare Eingrenzung des vermuteten Schadensorts anzuraten.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Walter
Landrat
Schreiben vom 19.07.2016
Sehr geehrter Herr Landrat Walter,
angefügt übersenden wir Ihnen unsere Antwort auf Ihr Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
INITIATIVE WALDKRITIK
Sehr geehrter Herr Landrat Walter,
wir haben Ihre Mail erhalten und stellen Ihrer Antwort folgende Überlegungen gegenüber: Unsere Kritik gilt der Tatsache, dass durch die unreflektierten Maschineneinsätze verursacht, das empfindliche Bodenmosaik des Schönbuchs auf weiten Flächen zerstört wird. Die Schädigung der Böden ist das Ergebnis des rücksichtslosen Einsatzes von Forstspezialfahrzeugen. Kennzeichnend für deren Anwendung ist der bodengebundene Einsatz bei hohem Eigengewicht und hoher Nutzlast der Maschinen. Gleisbildung ist die Folge des Einsatzes der Fahrzeuge, ist sichtbares Ergebnis der einwirkenden, gewaltigen, mechanischen Kräfte. Die Bodensubstanz in den Fahrlinien wird massiv verdichtet, plastisch verformt und beginnt als breiartige Masse zu fließen.
Der Boden wird bei den ersten Überfahrten in seinem natürlichen Aufbau zerstört, eine komplexe Lebensgemeinschaft getötet oder schwer geschädigt. Hohe Feuchtigkeit und feinsubstanzreiche Böden befördern die Zerstörung. Als Rückstand verbleiben ein biologisch vollständig toter Boden und ein technisch unbrauchbarer Untergrund.
Jeder weitere Einsatz lässt die bereits vorhandenen Bodenverluste weiter anwachsen. Wenigstens 2500 ha im Schönbuch, 115 000 ha in Deutschland, etwa die Waldfläche Baden-Württembergs werden befahren, sind geschädigt.
Die katastrophalen Folgen für die Waldböden und deren Fruchtbarkeit sind den Verantwortlichen der Geschäftsführung von Forst BW hinreichend bekannt. Ein zweifelhaft betriebswirtschaftlicher Erfolg wird vorangestellt, der Verlust an den Böden und der Bodenfruchtbarkeit, der Ernteausfall auf den Flächen, die Schadwirkung auf den Waldorganismus sind die jährlich wiederkehrenden, dauerhaften Opfer der Aneignung von Holz.
Zur Beurteilung der verursachten Schäden gibt es bisher kein Ansprachesystem, keine zentrale Meldepflicht, keine Übersicht und Bewertung der Schäden. Als für das forstliche Selbstverständnis und Ansehen von äußerst sensibler Bedeutung, wird das Thema, werden die Schäden durch die Forstverwaltung verdrängt und die Wahrheit verschwiegen. Eine Veränderung des Lösungsverhaltens wird aber unumgänglich sein.
Der häufig verwendete Verweis auf die Zertifizierung (FSC) von Forst BW ist deshalb irreführend, weil der Zertifikatsgeber in seinen Richtlinien, wie schon die Verwaltung bisher die Meldepflicht, ein Ansprachesystem zur Schadenbeurteilung, eine Übersicht und Bewertung der Schäden nicht haben. In der Praxis findet der Auditor ein Rückegassenkonzept mit einer zulässigen Spurtiefe von 40 cm (!) vor und bestätigt vor Ort, wie im Schönbuch geschehen, die Einhaltung des Rückegassenkonzepts und stellt gar fest, Schäden seien nicht zu erkennen. Auf diese Weise wird Sprache entstellt.
Auch Frau Bastian fehlen die notwendigen Koordinaten. In der ungereimten Situation sucht sie die vorliegenden Bodenschäden im Waldbiotop, sie vermeidet dabei tunlichst das Wort Befahrungsschäden, in einer Gesamtbewertung zu relativieren.
Davon unberührt ist die Gleisbildung in Abschnitten des Waldbiotops 7419-6019 offensichtlich. Der Boden auf den Fahrstrecken ist zerstört, das Bodenleben wird dadurch beeinträchtigt! Das wäre zu vermeiden gewesen! Eines der beiden Bachbetten wurde zur Abkürzung der Fahrstrecke durchquert. Mit den Befahrungsschäden verstößt die Forstverwaltung gegen § 14 des Landeswaldgesetzes, gegen § 30 BNatSchG. Sie setzt auch die selbst gesetzten Vorgaben aus,,…“Der nachhaltige Schutz(!) und die Pflege dieser sensiblen(!) Waldbereiche (gemeint sind Waldbiotope) sind über die ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung zu gewährleisten.“
Zur Feststellung von Kronenmaterial in den Bachläufen schrieb und Frau Ditzenbach am 2. Mai: Sollte doch durch das Holzrücken der Bach betroffen worden sein bzw. sollte vereinzelt noch Kronenmaterial im Bach liegen, wird die Untere Forstbehörde ggfs. diese „Schäden“ bzw. das Material beseitigen. Die Zusage zur Abhilfe war also ausgesprochen. Warum wird diese nun zurückgezogen?
Sehr geehrter Herr Walter. Wir haben Sie mehrfach in Ihrer Doppelstellung als Landrat des Landkreises Tübingen angeschrieben. Wir haben Ihnen unsere Bedenken hinsichtlich der Technikeinsätze mit den Folgen für die Böden im Rahmen der Holzentnahme im Schönbuch dargestellt. Sie haben sich hierzu nie geäußert.
Nun schreiben Sie uns, Anlass hierzu ist unsere Beschwerde, um uns mitzuteilen, dass Sie dieser nicht abhelfen wollen. Dass Sie Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen wollen, nehmen wir zur Kenntnis. Warum aber versuchen Sie durch Ausdeutung der Korrespondenz unser Ansinnen zu verfälschen? Wir bitten Sie um den notwendigen Ernst in der Sprache.
Unsere Beschwerde bleibt auch nach Kenntnisnahme Ihres Schreibens unberührt, der Wortlaut der Zerstörung von Waldbiotopen durch Befahrung, wie in der Umweltmeldung dargestellt, bleibt unverändert bestehen.
Der Boden, dies hätte vermieden werden können, ist in den Befahrungslinien des Waldbiotops geschädigt! Wie kann also von einem nachhaltigem Schutz des „sensiblen Waldbereichs“, die über ordnungsgemäße Forstwirtschaft gewährleistet sein soll, die Rede sein?
Die Initiative kritisiert die Schäden und hat zu deren Abhilfe ein Bodenschutzkonzept für den Schönbuch entworfen. Wir sind bereit, Ihnen unsere Überlegungen in einem Gespräch darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
INITIATIVE WALDKRITIK
Anlage : 4 Fotos von Befahrungsschäden in Biotop Nr.: 7419-6019