Sehr geehrter Herr Lieber,
wir haben in der Stellungnahme zum FSC-Audit verdeutlichen können, dass die Beurteilung der von uns beanstandeten Bodenschäden ohne angemessene Prüfmethoden erfolgt ist und die Beurteilung sich ausschließlich auf die optische Einschätzung der Schäden als genügend beruft. Genügt es, dass die Auditoren allein die Einhaltung der fragwürdigen Standards von ForstBW bestätigen und die Bodenschäden sichtlich außer Acht lassen?
Wenn die Forstverwaltung den Schutz des Bodens wirklich will, was das Waldgesetz Baden-Württembergs ausdrücklich fordert, müsste eine ordnungsgemäß ausgeführte Forstwirtschaft in der Lage sein der gesetzlichen Forderung zu folgen.
Wir stellen fest, dass der Versuch einer Verbindung der Sinnbilder Nachhaltigkeit und Naturnähe mit dem Handlungsstreifen ordnungsgemäße Forstwirtschaft und der Wirklichkeit maschineller Holznutzung, ohne vorsorgenden Bodenschutz, für alle Zeitgenossen sichtbar “in der Gleisspur” und in irreparablen Bodenschäden endet!
Warum werden die Böden nicht besser geschützt, wenn wir von deren Nutzung leben? Warum werden fragwürdige Standards aufrechterhalten, obwohl diese offenkundig die Waldböden nicht schützen? Wozu werden unter großem Zeitaufwand Qualitätsrichtlinien erarbeitet, die der Öffentlichkeit als Qualitätssicherungssignal bei Kaufentscheidungen dienen sollen, wenn massive Schäden an den Böden
die Existenz der Menschen langfristig in Frage stellt?
Warum wird dem Schönbuch kein Recht auf eine eigene Existenz gewährt? Die NATURA 2000 Richtlinie ist eine internationale Vereinbarung, ist vertraglicher Ausdruck dafür, die Existenz der Lebensräume in ihrer Vielfalt sicher zu stellen. Warum hat sich Forst BW seit 2003(!) nicht bemüht die Umsetzung der Richtlinie aktiv einzuleiten, wenn man laut dröhnend eine nachhaltige und naturnahe Waldwirtschaft im Schönbuch in Baden-Württemberg verkündet?
Seit 2003 haben die Bodenschäden massiv zugenommen. Nach 12 Jahren (!) Zeit liegt kein Mangementplan für den Schönbuch vor. Ist das nicht merkwürdig? Wir schätzen den Umfang der Schäden auf wenigstens 3000 ha… Wir sind auf eine Schätzung angewiesen, weil die Forstverwaltung selbst nicht in der Lage ist einen Überblick über die Schäden zu geben. Dafür kann aber Herr Schappert vom RP Tübingen schriftlich kundtun, Flächenverlust stelle keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lebensräume dar. Wozu wird ein System (mit derart unsachlichen Worten verteidigt), das offenkundig im Scheitern begriffen ist?
Zuletzt, Erschließungspläne für das Rückegassensystem, die Dokumentation der Gassen , sofern es diese überhaupt gibt, dürfen nicht eingesehen werden. Einen Überblick über die Schäden gibt es nicht. Eine Erhebung wird abgelehnt. Bodenschutz? Der Kreis ist geschlossen, die Forstleute sind unter sich… siehe dazu die Untersuchung von Frau Dr. Kenntner!
Vorsorgender Bodenschutz wie er in Brandenburg und Sachsen erprobt wird, ist den Verantwortlichen in Baden-Württemberg vermutlich aus Berührungsangst nicht aussagekräftig genug. Es wird nicht einmal der Versuch gemacht die Überlegungen ernsthaft zu prüfen, sie werden verbal abgetan. Wer übernimmt hierfür Verantwortung?
Da die Forstverwaltung genau die Entscheidungen trifft die wir kritisieren, kann ich Ihre Frage, ob wir eine Antwort wollen, nicht verstehen. Wer sonst wäre denn zu fragen Herr Lieber? Wer könnte besser Auskunft geben?
Wir bitten Sie um Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der Korrespondenz.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Waldkritik
Richard Koch, Harald Kunz, Dr. Andreas Luther