DISKUSSION DER FORSTEINRICHTUNG IN AICHTAL

Der Gemeinderat verabschiedet die Forsteinrichtung von 2017-2025

AMTSBLATT – ZUR STELLUNGNAHME DER CDU-BLA

Was ist eigentlich Verunglimpfung?

Sehr geehrter Herr Fuhr,

gerne möchte ich auf Ihren Bericht Bezug nehmen. Meinen Artikel empfinde ich keinesfalls als ver­unglimpfend – oder setzen Sie Kritik üben mit Verunglimpfung gleich? Ich habe mir er­­laubt, die Frage zu stellen, wo denn die Argumente, gegen unsere, mit viel Engagement erarbeitete und vorgetra­ge­ne Kompromissvorschläge sind? Diese habe ich in der Sitzung leider vermisst. Besonders Ihre Frak­tion hat sich in keiner Weise an der Diskussion beteiligt. Auch in Ihrer “Gegendarstellung” fand ich keine inhaltliche Antwort, sondern leider nur den Vorwurf der Verunglimpfung, der wieder­um vom eigentlichen Thema ablenkt!

Zum Thema „Vertrauen“: Spätestens seit dem Holzeinschlag im Winter 2014/15 (mit massiven Bo­den­schäden – unter teilweiser Missachtung der Richtlinien von Forst BW) hat mein Vertrauen in die Institution „ForstBW“ gelitten. Deshalb sehe ich – besonders bei diesem Thema – meine Aufgabe als Gemeinderat nicht in (blindem) Vertrauen sondern in einem „kritisch konstruktiven Begleiten“. Ich wünsche mir, dass unsere Forstwirtschaft nicht den wirtschaftlichen Nachhaltigkeitsaspekt in den Vordergrund rückt, sondern in besonde­rem Maße die ökologische Verträglichkeit und die Grenzen der Regenerations­fähigkeit von verdichteten und erodierten Böden berücksichtigt. Die große Chance durch entsprechende Vorgaben an „ForstBW“ einer weiteren Zerstörung unserer heimischen Waldböden Vorschub zu leisten wurde leider vertan!

Jörg Harrer SPD Ortsverein

 

AMTBLATT – ZUR RÜCKSCHAU DER SPD-UL UND GRÜNE IM GEMEINDERAT

Es ist schon erstaunlich und nicht nachzuvollziehen, wie von Herrn Jörg Harrer über den Tagesord­nungspunkt „Forsteinrichtung 2017 bis 2025“ aus der Gemeinderatsitzung am 24.02.16 berichtet wird. Nach einer, wie er selbst formuliert, …“leidenschaftlich und emotionsgeladenen Diskussion“… hat die Mehrheit des Gremiums so wie auch Herr Bürgermeister Kruß nicht so votiert, wie von Seiten der SPD/UL und auch von den Grünen beantragt wurde. Vorgeworfen wird der Mehrheit, …“es ist ja so einfach, Vorschläge (von SPD/UL und Grünen) einfach vom Tisch zu wischen“…und dies …“mit wel- cher Begründung eigentlich?“… Nach unserem Verständnis wird eine leidenschaftliche und emo­tions­geladene Diskussion mit Argumenten und Gegenargumenten geführt, aber da das Ergebnis der Ab­stimmung nicht den Vorstellungen des Schreibers entsprach, gibt es eben keine Begründung mehr. Herr Harrer unterstellt der Mehrheit, ohne Sachverstand ent­schieden zu haben, den er nur den Kol­legen zubilligt, die sich seit Jahren mit viel Herzblut der kom­ple­xen Materie widmen. Letzteres ist grundsätzlich positiv zu bewerten, aber die daraus gezoge­nen Schlüsse sind dreist. Woher nimmt Herr Harrer eigentlich das Recht, anders Denkende zu maßregeln und öffentlich zu verunglimpfen? Wir wollen dem Schreiber nicht mangelndes Demokratieverständ­nis vorwerfen, aber wir nehmen für uns in Anspruch, dass wir im Sinne der Gemeindeordnung unab­hängig unser Votum abgegeben ha­ben und dabei auch die Argumente und den Bericht der für die Stadt seit Jahren zuverlässig und verantwortungsbewusst tätigen Forstleute mit gewichtet haben. Wir würden es begrüßen, wenn sich auch Herr Harrer eine gewisse Portion Vertrauen zu Eigen ma­chen könnte. Im Übrigen hat die Stadt­verwaltung über das Thema Forstein­richtung im selben Mittei­lungsblatt berichtet und umfassend informiert.

Für die CDU/BLA – Fraktion: Jost – W. Fuhr

 

AMTBLATT-RÜCKSCHAU FORSTEINRICHTUNG IM GEMEINDERAT

Forsteinrichtung 2017 bis 2026

In der Sitzung vom 24.02.16 wurde ein Thema sehr leidenschaftlich und emotionsgeladen diskutiert: Die „Forsteinrichtung“ der nächsten 10 Jahre, d.h. wie wollen wir unseren Stadtwald zukünftig ent­wickeln und bewirtschaften? Einstimmig wurde ein „Alt- und Totholzkonzept“ beschlossen. Nach Vor­gaben des Landes werden wir künftig 10-15% unserer Waldfläche einer natürlichen Entwicklung überlassen. Dies wird Ausweisung von Habitatbaumgruppen und Waldrefugien realisiert. Die Diskus­sion entbrannte beim Thema „Umsetzung der Feinerschließungsrichtlinien und des Rücke­gassen­kon­zepts von Forst BW“. Der Gemeinderat musste an der Stelle entscheiden, ob wir in unserem Stadt­wald weitermachen wie bisher, und unter dem Einsatz schwerster Maschinen die Waldböden (bis zu 15%) auch zukünftig irreparabel schädigen. Nach dem Konzept des Forstes beschränkt sich das Befah­ren der Waldböden, mittels schwerer Maschinen, auf die Rückengassen. Die Fahrspurtiefe ist auf max. 40 cm begrenzt und auf bis zu 10% der Fläche sind zudem noch tiefere Spuren zulässig.

Ist dieser Weg alternativlos?

Wir meinen keinesfalls- und, wir haben dies in den letzten Jahren auch immer wieder geäußert. Der Forst selbst, formuliert in seinen Richtlinien „Bodenschutz ist ein zentrales Anliegen“. Auch das Wald­gesetz BW fordert klar und eindeutig, die Böden und Bodenfruchtbarkeit bei der Bewirtschaf­tung schü­­tzen.

Wir sind der Meinung, dass der inzwischen über 300 Jahre alte Nachhaltigkeitsgedanke im Schön­buch über allem stehen muss. Durch die praktizierte Waldbewirtschaftung von Forst BW wird der Bo­denschutz jedoch „mit Füßen getreten“. Es gab genug konkrete (Kompromiss)Vorschläge in der Si­tzung, in Richtung schonendere Behandlung unserer städtischen Waldböden. Die SPD/UL forderte, auf eine Neubefahrung der Böden (Neuanlegung von Rückengassen), zu verzichten. Die GRÜNEN schlugen eine Ausweitung der Schutzbereiche auf 20% vor (z.B. zum Schutz von besonders befah­rungsempfindlichen Böden, wie z.B. den Tonböden bei Neuenhaus), aber auch eine Verringerung der zulässigen Spurtiefe. Beide erneuerten wir unsere Forderungen der letzten Jahre, die Bodenbe­schaf­fenheit, sowie das Wetter viel stärker bei der Holzernte zu berücksichtigen und leichteres boden­scho­nenderes Gerät einzusetzen. Auf eine Nutzung unseres Waldes wollen auch wir nicht  verzichten, es sei denn, dass dies nur zu Lasten unverantwortlicher Bodenschäden möglich ist.

Liebe Kollegin und Kollegen der FW, FDP, CDU/BLA, auf das was im Staatswald unserer Gemarkung passiert, haben wir keinen Einfluss. Der Gemeinderat von Aichtal hatte jedoch die Chance, dass die Waldbewirtschaftung in unserem Stadtwald zukünftig anders läuft. Es lagen konkrete Kompro­miss­vorschläge von Kollegen vor, die sich dieser komplexen Materie seit Jahren „mit viel Herzblut und vor allem Sachverstand“ widmen. Aber es ist ja so einfach, Vorschläge vom Tisch zu wischen.  Mit wel­cher Begründung eigentlich? Mögliche finanzielle Ausfälle durch eine pfleglichere Bewirt­schaftung (an befahrungsempfindlichen Stellen) oder auch Bewirtschaftungsverzicht in unserem Stadtwald? Das dürfen nicht unsere Argumente sein! Nicht der erwirtschaftete Gewinn sollte unser Handeln lei­ten, sondern Nachhaltigkeit und das Gemeinwohl.  Unserer Bevölkerung ist der Schön­buch, als intak­tes Naherholungsgebiet und Ökosystem viel zu wichtig. Deshalb werden wir jetzt – umso mehr – ein wachsames Auge auf die Bewirtschaftung des kleinsten und ältesten Baden-Würt­tembergs, auf unse­rer Gemarkung richten. „mit Rückengassenschäden dieser Art müssen wir auch zukünftig in unserem Stadtwald rechnen“.

Für die SPD/UL, Jörg Harrer

 

AMTBLATT-RÜCKSCHAU FORSTEINRICHTUNG IM GEMEINDERAT

Forsteinrichtung 2017 bis 2026

In der letzten Gemeinderatsitzung stand die Forsteinrichtung 2016-2026 auf der Tagesordnung. Darin werden die Eigentümerziele, also die Ziele der Stadt Aichtal im Stadtwald und die Richtlinien zur Waldbewirtschaftung im Stadtwald für die nächsten zehn Jahre festgelegt. Da in den letzten Jahren zunehmend Beschwerden von Bürgern kamen, dass die Rückegassen nach der Holzernte schwerste

Schäden aufweisen, haben die Grünen den Antrag gestellt, 20% der besonders befahrungsem­pfin­d­lichen Waldflächen aus der Nutzung zu nehmen. Die Empfehlung der Stadtverwaltung liegt bei 10-15%. Zusätzlich zum Schutz der Böden können für die Maßnahmen Ökopunkte gutgeschrieben wer­den, die Aichtal für zukünftige Baumaßnahmen dringend benötigt. Ein weiterer Antrag betraf die Obergrenze der Fahrspurschäden auf den Rückegassen. Die jetzige Grenze in der Konzeption der Landesforstverwaltung liegt bei 40cm – wir beantragten einen Grenzwert von 20cm. Mit Erreichen dieses Grenzwertes ist die Arbeit auf der Rückegasse einzustellen. Leider wurden beide Anträge und auch ein zusätzlicher Antrag der SPD, keine neuen Rückegassen mehr anzulegen mit knapper

Mehr­heit abgelehnt. Die Argumente der Grünen und der SPD Fraktion konnten die geschlossenen Reihen der CDU, FUW, FDP und des Bürgermeister nicht überzeugen. Sehr gefreut hat uns die Aussage der Forstexperten, die sich auch eine Bewirtschaftung mit diesen Einschränkungen hätte

vorstellen können. Wir werden weiterhin die Holzernte in unserem Gemeindewald kritisch beobachten und bitten die Waldbesucher uns hierbei zu unterstützen.

Für die Fraktion der Grünen: Jürgen Steck

Stadt Aichtal- Gemeinderatssitzung vom 24.2.2016

Forsteinrichtung 2017 bis 2025

Bürgermeister Kruß begrüßte bei diesem Tagesordnungspunkt Vertreter der unteren Forstbehörde. Diese werden die Forsteinrichtung für Aichtal begleiten und wissen um die individuellen Zielsetzun­gen Aichtals. Zuständig für die Forsteinrichtung ist die Forstdirektion, die beim Regierungspräsidium Freiburg an­gesiedelt ist. Der Beauftragte der Forstdirektion macht in einem ersten Schritt im Wald Inventur, prüft, was in den letzten zehn beziehungsweise elf Jahren im Aichtaler Wald gemacht wurde und steigt dann im letzten Schritt in die Planung des neuen Forsteinrichtungswerks ein. Dabei müssen gesetzliche Vorgaben, Zertifizierungsvorgaben und beispielsweise Vorgaben wie FFH-Naturschutzka­tegorien beachtet werden. FFH steht hier für Flora, Fauna, Habitat. In einem Fragenkatalog werden die Ziele der Stadt festgehalten. Zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes wurden die sechs so­genannten Helsinki-Kriterien erarbeitet. Dazu gehören beispielsweise die Walderhaltung, die Arten­vielfalt, Schutzfunktion aber auch Sozial- und Erholungsfunktion. Zur Erhaltung der Artenvielfalt dient das Alt- und Totholzkonzept. Dieses Konzept beruht auf einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Viele Arten sind auf Totholz als Lebensraum oder zur Fortpflan­zung angewiesen. Die EU machte deshalb gewisse Vorgaben, die im Wald umzusetzen sind. Die wich­tigsten Komponenten dieses Konzepts sind Waldrefugien und Habitat-Baumgruppen. Nach den Vor­gaben des Landes Baden-Württemberg sollen dadurch rund 10 % der Waldfläche einer natür­li­chen Entwicklung überlassen werden. Diese Waldflächen, die mindestens einen Hektar groß sein müssen, werden künftig nicht mehr genützt. Zwischen diesen Waldrefugien müssen Habitat-Baumgruppen ausgewiesen werden. Diese nimmt man ebenfalls aus der Nutzung heraus, allerdings nur so lange, bis sie sich aufgelöst haben. Auf jeweils drei Hektar Waldrefugien ist eine solche Baumgruppe auszuwei­sen. Die Waldrefugien sind ökokontofähig, alles wird kartiert. Im Stadtwald werden insgesamt 12 Flächen mit einer Größe von 35 Hektar als Waldrefugium ausgewiesen. Die Baumgruppen werden im Laufe der nächsten zehn Jahre entsprechend festgelegt. Mit der Ausweisung sind natürlich Nutzungs­verzichte verbunden, deshalb werden unter anderem auch Extremstandorte genommen, die teil­wei­se schon länger nicht mehr bewirtschaftet wurden, also extrem feuchte oder steile Flächen.
Der Förster ging auf die Feinerschließung und das Holzrücken ein. Rückegassen sollen im Abstand von 40 m sein und es soll nur noch auf festen Linien gefahren werden. Diese Gassen werden markiert. Die maximale Fahrspurtiefe liegt bei 40 cm. Ziel ist es, durch eine verbesserte Technik die Befahrbarkeit der Rückegassen zu verbessern. Auch die Entzerrung von Holzeinschlag und Holzrücken ist ein Mittel, den Boden der Rückegassen zu schonen. Im Stadtwald ist der Einsatz eines Seilkrans schwierig, da die Hanglagen zu kurz sind und in der Ebene die Masse fehlt. Auch das Pferderücken ist nur einge­schränkt möglich. Pferde können nur begrenzt Holz rücken, danach kommt immer die Maschine.
Im Gemeinderat wurde bemängelt, dass in den Vorträgen der Förster der Bodenschutz keine Rolle spielt. Dieser war einigen Stadträten jedoch sehr wichtig. Zu viele Böden sind bereits jetzt stark ver­dichtet. Wünschenswert wäre eine Verringerung der Fahrspurtiefe auf 20 cm. Gerade bei den proble­matischen Böden des Stadtwaldes wäre dies wichtig. Rückegassen zerstören den Boden auf 40 Jahre und noch länger hinaus, deshalb sollten hier Kompromisse gefunden werden. Vor allem feuchte Bö­den sollten nicht mehr befahren werden. Gefordert wurde auch ein Verzicht auf die Anlegung neuer Rückegassen. Von allen begrüßt wurde das Totholzkonzept. Die Förster stellten klar, dass der Wald nur mit Hilfe von Rückegassen genutzt werden kann. Langfris­tig wird heimisches Holz sowohl als Heizmaterial wie auch als Baustoff für Möbel gebraucht. Auch im Hinblick auf den Tierschutz beim Rücken mit Pferden kann auf Maschinen nicht verzichtet werden. Vorrangig wird mit den bestehenden Gassen gearbeitet, neue werden nur noch angelegt, wenn es überhaupt nicht mehr anders geht. Nicht alle Stadträte sahen Probleme. Vielen war es auch ein Anliegen, den Förstern ihre Kompetenz nicht abzusprechen und es deren Ermessen zu überlassen, was zur Holzernte notwendig ist. Neben der Erholungsfunktion des Waldes ist auch der wirtschaftliche Aspekt der Holzernte wichtig. Mehrheitlich wurden Anträge wie eine maximale Fahrspurtiefe von 20 cm oder die Erhöhung der Waldfläche für das Totholzkonzept auf 20 % abgelehnt. Ebenso wurde abgelehnt, keine neuen Rückegassen mehr anzulegen. Mehrheitlich wurden damit folgende Beschlüsse gefasst: Die von der Verwaltung genannten Eigentümerziele werden für die Forsteinrichtung 2017 bis 2026 vorgegeben und umgesetzt. Das für den Staatswald entwickelte Alt- und Totholzkonzept und die damit verbundene Ausweisung von Waldrefugien und Habitatbaumgruppen wird anerkannt und zur Umsetzung im Stadtwald beschlossen. Hierfür werden 10 bis 15 % der Waldfläche zur Verfügung gestellt. Die Richtlinie der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg zur Feinerschließung von Waldbeständen aus dem Jahre 2003 ist im Stadtwald verbindlich umzusetzen. Zum Holzrücken dürfen nur noch 6- bzw. 8-Rad-Maschinen mit Bändern oder vergleichbarer beziehungsweise besserer Technik eingesetzt werden.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.