Archiv der Kategorie: Der Wald

FSC-Audit beim Kreisforstamt Tübingen 11.12. 2014

Die Initiativgruppe Waldkritik hat eine Beschwerde bei der LGA Intercert eingereicht und bittet um die Überprüfung von Schäden, die 2013/2014, durch Holzernte- und Holzabfuhrmaßnahmen im Verwaltungsbereich der Unteren Forstbehörde Tübingen entstanden sind. Kernpunkt der Beschwerde ist deren Prüfung nach Prinzip 6 des Deutschen FSC Standard: Auswirkungen auf die Umwelt. Aus unserer Sicht wurden die Untermerkmale des Prinzips bei den Holzernte-und Holzbringungsmaßnahmen in mehrfacher Hinsicht nicht eingehalten.

Leitgedanke von Prinzip 6:

Die Waldbewirtschaftung erhält die biologische Vielfalt und die damit verbundenen Werte…, …die Böden… und gewährleistet dadurch die ökologische Funktion und Unversehrtheit des Waldes …und weiter…die Waldbewirtschaftung erfolgt nach dem Vorsorgeprinzip.

Die Beschwerde gliedert sich in drei Teile, einem ersten Teil mit dem Kernpunkt der Beschwerde ausschließlich nach Prinzip 6, in dem Auswirkungen auf die Umwelt dargestellt sind. Im zweiten Teil der Beschwerde werden die Schäden als Gruppe zusammengefasst und den Prinzipien 5,7und 9 zugeordnet.

Es folgt eine Verbindung von Landeswaldgesetz BW, Bundesgerichtsurteil und FSC Prinzip 1.

Zuletzt wird die Schadengruppe Schönbuch in eine Verbindung mit den NATURA 2000 Richtlinien und Prinzip 1 FSC gestellt.

Erster Teil

Schadstellen, Kennzeichnung und Beschwerdemerkmale

Die Initiative hat nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Auditor, Herrn K., für den, am 11. Dezember stattfindenden Audit vier Schadorte ausgewählt. Sie sind auch an vielen anderen Orten im Schönbuch anzutreffen.

Die Schadorte sind in Form von den Kurzzeichen S1,S2, S3,S4, in der beigefügten Karte gekennzeichnet. Sie lassen sich an Hand der Karte auffinden.

Die Orte sind mit einem charakteristischen Schadensichtmerkmal, zum Beispiel, schwere Wegschäden fehlende Sanierung, versehen.

Die konkrete Beschwerde orientiert sich schließlich an den Untermerkmalen der Prinzipien des FSC Standards, soweit diese in Frage kommen. Sie beginnt mit einer Ziffer, dann folgt die Bewertung- nicht eingehalten, zum Beispiel: 6.1 nicht eingehalten… dann folgt das kursiv gesetzt beschreibende FSC-Untermerkmal.

Beispiel: 6.1. nicht eingehalten… In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der Waldbewirtschaftung…

S 1 – Schwere Wegeschäden –fehlende Sanierung =>  siehe Karte:

6.1 nicht eingehalten …In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der der Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter werden die Umweltauswirkungen bei der Waldbewirtschaftung vor Ihrer Durchführung beurteilt… Je nach Ergebnis werden die Maßnahmen ggf. angepasst.

6.1.3 nicht eingehalten … der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnahmen vor… er unterlässt Maßnahmen, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

6.5.1 nicht eingehalten … das Erschließungssystem wird an der langfristigen Waldbehandlung im Sinne von 6.3 … die ökologischen Funktionen und Werte des Waldes werden erhalten, verbessert oder wiederhergestellt, ausgerichtet.

6.5.2 nicht eingehalten…Wegebau und Instandhaltung orientieren sich an anerkannten Grundsätzen einer umweltverträglichen Walderschließung.

6.5.6 nicht eingehalten…

f)Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert

S 2– Schwere Fahrschäden und Befüllung der Rückegassen auf weite Strecken mit ortsfremdem Material =>  siehe Karte:

6.1 nicht eingehalten…In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der der Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter werden die Umweltauswirkungen bei der Waldbewirtschaftung vor Ihrer Durchführung beurteilt… Je nach Ergebnis werden die Maßnahmen ggf. angepasst.

6.1.1 nicht eingehalten… dem Forstbetrieb sind die allgemeinen und wissenschaftlich erfassten Auswirkungen forstlichen Handelns auf das Ökosystem bekannt.

6.1.2 nicht eingehalten… stehen alternative, umweltschonende Verfahren zur Wahl werden diese gewählt…

6.1.3 nicht eingehalten… der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnahmen vor… er unterlässt Maßnahmen, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

6.5.2 nicht eingehalten…Wegebau und Instandhaltung orientieren sich an anerkannten Grundsätzen einer umweltverträglichen Walderschließung.

6.5.3 nicht eingehalten… Der Wegebau wird minimiert.

6.5.5 nicht eingehalten … das schonende Befahren der Rückegassen und die schonende Holzbringung wird durch geeignete Arbeitsgeräte, Arbeitsverfahren und Ausrüstung sowie durch den geeigneten Zeitpunkt des Einsatzes gewährleistet.

6.5.6 nicht eingehalten…

f)Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert.

S 3: Befahrung in Falllinie in Verbindung mit schweren Fahrschäden =>  siehe Karte

6.1 nicht eingehalten …In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der der Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter werden die Umweltauswirkungen bei der Waldbewirtschaftung vor Ihrer Durchführung beurteilt… Je nach Ergebnis werden die Maßnahmen ggf. angepasst.

6.1.1 nicht eingehalten… dem Forstbetrieb sind die allgemeinen und wissenschaftlich erfassten Auswirkungen forstlichen Handelns auf das Ökosystem bekannt.

6.1.2 nicht eingehalten … stehen alternative, umweltschonende Verfahren zur Wahl werden diese gewählt…

6.1.3 nicht eingehalten… der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnahmen vor… er unterlässt Maßnahmen, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

6.5.1 nicht eingehalten… das Erschließungssystem wird an der langfristigen Waldbehandlung im Sinne von 6.3 … die ökologischen Funktionen und Werte des Waldes werden erhalten, verbessert oder wiederhergestellt, ausgerichtet.

6.5.5 nicht eingehalten… das schonende Befahren der Rückegassen und die schonende Holzbringung wird durch geeignete Arbeitsgeräte, Arbeitsverfahren und Ausrüstung sowie durch den geeigneten Zeitpunkt des Einsatzes gewährleistet.

6.5.6 nicht eingehalten…

f)Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert.

S 4: Schwere Befahrungsschäden  =>  siehe Karte

6.1 nicht eingehalten…In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der der Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter werden die Umweltauswirkungen bei der

Waldbewirtschaftung vor Ihrer Durchführung beurteilt… Je nach Ergebnis werden die Maßnahmen ggf. angepasst.

6.1.2 nicht eingehalten… stehen alternative, umweltschonende Verfahren zur Wahl werden diese gewählt…

6.1.3 nicht eingehalten… der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnahmen vor… er unterlässt Maßnahmen, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

6.5.1 nicht eingehalten… das Erschließungssystem wird an der langfristigen Waldbehandlung im Sinne von 6.3 … die ökologischen Funktionen und Werte des Waldes werden erhalten, verbessert oder wiederhergestellt, ausgerichtet.

6.5.5 nicht eingehalten… das schonende Befahren der Rückegassen und die schonende Holzbringung wird durch geeignete Arbeitsgeräte, Arbeitsverfahren und Ausrüstung sowie durch den geeigneten Zeitpunkt des Einsatzes gewährleistet.

6.5.6 nicht eingehalten…

f)Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert.

Zweiter Teil:

Die Schadengruppe Schönbuch besteht aus den vier bekannten Schadensichtmerkmalen: S1, S2, S3, S4

S1=Schwere Wegeschäden, fehlende Sanierung. S 2=Schwere Fahrschäden und Befüllung der Rückegassen auf weite Strecken mit ortsfremdem Material. S 3 Befahrung in Falllinie in Verbindung mit schweren Fahrschäden. S 4=Schwere Befahrungsschäden

Die Schadengruppe Schönbuch wird den Untermerkmalen von Prinzip 5, denen von Prinzip 7 und schließlich von Prinzip 9 zugeordnet.

Zuletzt erfolgt eine Verknüpfung Waldgesetz Baden-Württemberg, Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes der NATURA 2000 Richtlinien mit dem FSC-Prinzip 1.

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit Prinzip 5 FSC

FSC Prinzip 5 beschreibt den Nutzen aus dem Wald, die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes… sie soll wirtschaftlich tragbar werden und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten.

5.3.1 nicht eingehalten… geeignete Maßnahmen zum…Schutz des Bodens werden ergriffen

5.3.1.1 nicht eingehalten… bei der Waldbewirtschaftung werden… Schädigungen des Bodens minimiert

5.5.2 nicht eingehalten… Ästhetische Werte des Waldes werden erhalten oder verbessert.

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit Prinzip 7 FSC

Prinzip 7 Bewirtschaftungsplan…ein angemessenes Planungswerk ist zu erstellen, anzuwenden und zu aktualisieren…. Grundlage sind entsprechende Daten und Informationen aus den Inventuren

7.1 nicht eingehalten…Bewirtschaftungsplan und zugehörige Dokumente enthalten Angaben hinsichtlich

c) Beschreibung des waldbaulichen Systems basierend auf den Inventurergebnissen und der ökologischen Situation

f) Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Umwelt

i)Beschreibung und Begründung der Erntetechnikeinschließlich der einzusetzenden Ausrüstung

7.1.3 nicht eingehalten… die Inventur erhebt Indikatoren…sowie… Rückeschäden.

7.1.15 nicht eingehalten… die geplante Erntetechnik ist in die jährliche Planung je Behandlungs-einheit integriert

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit Prinzip 9 FSC

Prinzip 9 Erhaltung von Wäldern mit hohem Schutzwert.

Die Bewirtschaftungsmaßnahmen erhalten und vermehren deren Merkmale… sie werden immer im Sinne einer vorbeugenden Herangehensweise erwogen… die Eigenart soll bewahrt und die Funktion in der Gesamtheit zumindest erhalten werden

9.3 nicht eingehalten… der Bewirtschaftungsplan enthält konkrete Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Schutzziele…diese Maßnahmen sind … in der öffentlich verfügbaren Zusammen-fassung des Bewirtschaftungsplanes enthalten

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit dem Waldgesetz BW und mit Prinzip 1 FSC

Waldgesetz Baden-Württemberg, DRITTER TEIL, 1 Abschnitt Bewirtschaftung des Waldes,

§ 13 nicht eingehalten…Wald ist so zu bewirtschaften, dass Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes unter Berücksichtigung der langfristigen Erzeugungszeiträume stetig und auf Dauer erbracht werden.

§ 14 nicht eingehalten…pflegliche Bewirtschaftung

1. den Boden und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten

7. die Nutzungen schonend vorzunehmen.

in § 22 nicht eingehalten…Umweltvorsorge der Bewirtschaftung

1.die Umwelt, der Naturhaushalt und die Naturgüter sind bei der Bewirtschaftung des Waldes zu

erhalten und zu pflegen

3.Natürliche Erholungsmöglichkeiten sind zu erhalten und zu entwickeln

FSC Prinzip 1 leitet mit der Einhaltung und der Respektierung der Gesetze und FSC Prinzipien aller relevanten und unterzeichneten Gesetze des Landes und internationaler Verträge und Abkommen ein und erläutert…Prinzipien und Kriterien des FSC ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und fördern die ständige Weiterentwicklung der Waldwirtschaft zu Umweltverantwortlichkeit, Sozialverträglichkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit

FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten… der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen

FSC Indikator 1.1.1 nicht eingehalten… die relevanten Bundes-und Landesgesetze, Verordnungen sind verfügbar und werden eingehalten

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Mai 1990, 2 BvR 1436/87 und Prinzip 1 FSC

Nicht eingehalten…Die Forstpolitik der Bundesregierung … dient vor allem der Erhaltung des Waldes als ökologischer Ausgleichraum für Klima, und Wasser, für die Tier-und Pflanzenwelt sowie für die Erholung der Bevölkerung.

FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten… der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen

FSC Indikator 1.1.1 nicht eingehalten… die relevanten Bundes-und Landesgesetze, Verordnungen sind verfügbar und werden eingehalten

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Mai 1990, 2 BvR 1436/87 und Prinzip 1 FSC

Nicht eingehalten…Die Bewirtschaftung des Körperschafts-und Staatswaldes, …dient der Umwelt-und Erholungsfunktion des Waldes, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die staatliche Forstpolitik fördert im Gegensatz zur Landwirtschaftspolitik weniger die

Betriebe und die Absetzbarkeit ihrer Produkte als vielmehr die Leistungsfähigkeit des Naturhaushal-tes.

FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten… der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen

FSC Indikator 1.1.1 nicht eingehalten… die relevanten Bundes-und Landesgesetze, Verordnungen sind verfügbar und werden eingehalten

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit Waldgesetz BW und Prinzip 1 FSC

Waldgesetz Baden-Württemberg, SECHSTER TEIL, Besondere Vorschriften für den Staats-, Körper-schafts-und Privatwald,

§§45 und 46 Zielsetzungen im Staatswald bestimmen, dass der Staats-und Körperschaftswald in besonderen Maße dem Allgemeinwohl dienen soll.

Ziel der Bewirtschaftung des Staatswaldes ist, die den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen

FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten… der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen

FSC Indikator 1.1.1 … die relevanten Bundes-und Landesgesetze, Verordnungen sind verfügbar und werden eingehalten

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit den NATURA 2000 Richtlinien und Prinzip 1 FSC

Große Teile des Schönbuchs sind vom Land als NATURA 2000 Gebiete ausgewiesen und an die EU gemeldet. Ziel ist unter anderem, in diesen Gebieten die wildlebenden Vogelarten und die gefährdeten natürlichen und naturnahen Lebensräume zu erhalten. Aus diesen Gründen gilt für diese Gebiete ein Verschlechterungsverbot. Tatsächlich führen in den NATURA 2000 Gebieten des Schönbuchs die bei der Holzernte aufgetretenen Schäden zu einer Verschlechterung der Lebensräume. Damit ist der FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten … der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen.

Der Schönbuch ist großflächig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Kleinflächig gibt es Bann- und Schonwälder und eine Vielzahl von Natur- und Kulturdenkmale (z.B. alte Römerstraßen). FSC Aufgabe sollte sein, festzustellen ob und inwieweit bei der Bewirtschaftung des Waldes die ent-sprechenden öffentlichen Schutzvorschriften beachtet werden.

Besichtigungsabfolge der Schadorte am 11.12.2014

Die Besichtigung der Schadorte bitten wir in folgende Abfolge vorzunehmen:

1. Besichtigungsort S 4  =>  siehe Karte

2. Besichtigungsort S 3  =>  siehe Karte

3. Besichtigungsort S 2  =>  siehe Karte

4. Besichtigungsort S 1  =>  siehe Karte

Die Initiativgruppe hat den Wunsch mit 4 Vertretern am Audit teilzunehmen.

Kommunikation in staatlichen Forstorganisationen

In der hochinteressanten Dissertation von Frau Claudia Kenntner zu den Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung von Information und Kommunikation in staatlichen Forstorganisationen werden die zentralen Problemstellungen im Umgang mit staatlichen Forstorganisationen perfekt dargestellt.
Wer nicht gleich die ganzen 412 Seiten studieren möchte, der kann hier im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der Dissertation von Frau Kenntner lesen.

Die gesamte Dissertation findet man unter folgendem Link:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/9398/pdf/Dokument1.pdf

Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung von Information und Kommunikation in staatlichen Forstorganisationen : theoretische Analyse und empirische Studien zum internen Berichtswesen und zur Organisationskultur von ForstBW

Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit der Information und Kommunikation in den forstlichen Organisationen des Landes Baden-Württemberg. Um Informationen zu erhalten und die Organisation mittels Kommunikation zielorientiert führen zu können, werden in den Baden-Württembergischen Forstorganisationen eine Vielzahl von Führungsinstru¬menten eingesetzt. Eines davon sind die internen forstlichen Berichte. Diese haben den Zweck, die Entscheidungsträger bei ihren Managementaufgaben zu unterstützen. Interne Berichte werden bezüglich ihrer Nützlichkeit häufig kritisiert. Bislang ist nicht bekannt, inwiefern die internen forstlichen Berichte die Entscheidungsträger tatsächlich bei ihren Managementaufgaben unterstützen können. Unbekannt ist auch, welche Schwierigkeiten ggf. dazu führen, dass die internen forstlichen Berichte ihren Zweck nicht oder nur eingeschränkt erreichen und inwiefern Möglichkeiten bestehen, etwaige Probleme zu beheben.

Hieraus ergeben sich folgende Forschungsziele: Am Beispiel der internen forstlichen Berichte soll beschrieben und erklärt werden, welche Probleme bei der betrieblichen Information und Kommunikation der forstlichen Organisationen des Landes Baden-Württemberg vorliegen. Auch soll beschrieben und erklärt werden, inwieweit die internen forstlichen Berichte ihren Berichtszweck erfüllen können. Darauf aufbauend soll erarbeitet werden, welche Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung bestehen, um die aufgezeigten Probleme zu beheben oder zumindest zu mildern.

Der theoretische Bezugsrahmen besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil des Bezugsrahmens basiert auf konventionellen betriebswirtschaftlichen Theorien zu Schwierigkeiten im Informationssystem. Dieser beschreibt den Realitätsausschnitt, der untersucht werden soll, allerdings nicht in ausreichendem Maße. Deshalb wird in einem zweiten Teil des theoretischen Bezugsrahmens die informelle Seite einer Organisation – basierend auf den Theorien zur Organisationskultur – beleuchtet. Die zwei Teile des Bezugsrahmens unterscheiden sich in ihren Aussagen, z. T. widersprechen sie sich.

Mittels zweier qualitativer empirischer Studien mit explorativem Charakter wurde geprüft, inwiefern die internen forstlichen Berichte den an sie gestellten Anforderungen als Führungsinstrument gerecht werden können. Ziel der ersten Teilstudie war, die Probleme bei der Erreichung des Berichtszwecks zu ermitteln, die erkennbar werden, wenn diese aus der Perspektive des ersten Teils des Bezugsrahmens untersucht werden. Hierzu wurden sieben Leitfadeninterviews und vier Gruppendiskussionen mit Realgruppen durchgeführt. Die Auswertung erfolgte mittels qualitativer Inhaltsanalyse nach MAYRING (2003). Die zweite Teilstudie bezweckte einen Einblick in die Organisationskultur von ForstBW (Bezeichnung der derzeitigen Organisationsform der forstlichen Organisationen des Landes Baden-Württemberg). Es wurden vier Gruppendiskussionen mit Realgruppen durchgeführt, die nach der dokumentarischen Methode der Interpretation nach BOHNSACK (2008), einer wissenssoziologisch-hermeneutischen Methode, gedeutet wurden.

Die erste Teilstudie ermittelte mehrere Störungen im Informationsprozess, den die Berichte durchlaufen, sowie zahlreiche Störungsursachen, die die Störungen auslösen und deren Störungswirkungen. Auf der Grundlage der empirischen Ergebnisse der zweiten Teilstudie und anhand der im Bezugsrahmen beschriebenen Kriterien kann ermittelt werden, dass ForstBW durch eine starke Organisationskultur charakterisiert ist. Aus den Theorien werden für starke Organisationskulturen folgende Thesen, die betriebliche Information und Kommunikation betreffend, abgeleitet: Es besteht die Tendenz, sich gegenüber dem Umfeld abzuschotten. Auch werden eher nur kleinere Veränderungen akzeptiert. Hiervon sind wesentliche Teile der Organisationsmitglieder betroffen, denn je stärker die Organisationskultur ist, desto mehr neigen die Beschäftigten dazu, Konformität zu erzwingen.
Auf der Basis der Zusammenführung dieser beiden Studien wird folgenden Fragen nachgegangen: Welche für die Praxis relevanten Aussagen zur Erreichung des Berichtszwecks bzw. zur betrieblichen Information und Kommunikation in ForstBW können aus den beiden Studien abgeleitet werden? Welche Ansatzpunkte für Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung der betrieblichen Information und Kommunikation können aus den beiden Studien abgeleitet werden? Welche Beiträge zur Beschreibung und Erklärung von Problemen bei der betrieblichen Information und Kommunikation gründen auf welchen der beiden herangezogenen Theoriestränge?

Quelle des abstract: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/9398/

Darüber hinaus können Sie unter dem folgenden Link die Dissertation von Frau Kenntner bestellen und einen weiteren Artikel, sowie Stellungnahmen zu ihren Thesen aus dem Magazin Forst BW intern 10/2014 finden. Klicken Sie einfach hier!

Wie Förster ticken ForstBW INTERN 10-2014_Seite_1 Wie Förster ticken ForstBW INTERN 10-2014_Seite_2Wie Förster ticken ForstBW INTERN 10-2014_3

Schonendes Holzrücken mit Zugpferden

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”

für den ein oder anderen, der keinen eindimensionalen Blick auf die Möglichkeiten der Waldbewirtschaftung und Ihrer “Instrumentarien” hat, wird es vielleich von Interesse sein, zu lesen, daß Landtagsmitglied Hans-Peter Storz (SPD) unter Beipflichtung von Minister Bonde (Grüne) vom Ministerium für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz, einen Antrag gestellt hat, die potentiellen Möglichkeiten eines Zugpferdeeinsatzes beim Holzrücken in der Forstwirtschaft zu prüfen bzw. dem Landtag darüber zu berichten!

Wen dieser Antrag interessiert, der kann ihn im folgenden hier lesen: Klicken Sie hier!

Satirisches zur 3. Bundeswaldinventur

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”,

heute hat uns von einer regelmäßigen Leserin unserer Seite der nachfolgende Hinweis erreicht, den wir ihnen auf keinen Fall vorenthalten möchten. Wir wünschen allen jede Menge Stirnrunzeln bei solchen Berichten!

5 Minuten von „Quer“ über die Bundeswaldinventur  =>  HIER KLICKEN!

Ganz besonders schön ist der Beitrag von Philipp Freiherr zu Guttenberg, dem Präsident der Arbeitsgemeinschaft deutscher Waldbesitzerverbände e.V (übrigens ist er der kleine Bruder unseres heiß geliebten, ehemaligen Bundesministers der Verteidigung, Karl-Theodor zu Guttenberg). Was Philipp Freiherr zu Guttenberg besonders auszeichnet, ist sein großer Sachverstand und seine immerwährende Sachlichkeit.

Aber lesen Sie selbst  =>  HIER KLICKEN!

Resümee des ADWG:
“Umweltverbände wie Greenpeace oder der “Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland” (BUND) hatten in der Vergangenheit wiederholt die multifunktionale und nachhaltige Forstwirtschaft angegriffen und kritisiert, dass diese angeblich naturschutzfachliche Ziele deutlich verfehlen würde. Von “übernutzten”, “schrumpfenden” oder “kranken” Wäldern war dabei die Rede. Die Resultate der Bundeswaldinventur belegen, dass diese Kritik an der Realität vorbeigeht und auch keine Argumente liefert, um weitere Wälder zugunsten eines Totalnaturschutzes verkommen zu lassen.”

Zu Guttenberg sieht voraus: “Die Natur- und Umweltschutzverbände sollten sich neue Felder und Feindbilder suchen. Der fundierte, objektive und unabhängige Zensus hat mit seinen wissenschaftlichen Fakten ihre Kritik entzaubert und gezeigt was sie wirklich ist: ideologisch durchtränkte Illusion und ein Mittel, um Spender und Mitglieder zu gewinnen. Die Aussagen der Bundeswaldinventur bestärken uns Waldbesitzer, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen, weil er objektiv der richtige ist.”

Grundlagen für den vorsorgenden Bodenschutz bei der Holzernte im Landesforst Brandenburg

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”,
auf diesem Weg möchte wir gerne noch mal alle an den Vortrag von Martin Grüll (Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde) am 27. November 2014, um 19:00 Uhr in der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg erinnern.

Herr Grüll wird über das Thema „Vorsorgender Bodenschutz beim Einsatz von Holzerntetechnik“ sprechen.

Zur Vorbereitung dieses Vortrags veröffentlichen wir hier nochmals den Beitrag von Martin Grüll über vorsorgenden Bodenschutz bei der Holzernte im Landesforst Brandenburg:

Der Einsatz moderner Holzerntetechnik ist immer mit dem Risiko unbeabsichtigter Nebenwirkungen verbunden. Neben dem Schutzgut Boden ist in zunehmendem Maße auch die Integrität von Arten, Biotopen und Lebensräumen betroffen. Bei der Auswahl geeigneter Holzernteverfahren müssen daher neben technischen und wirtschaftlichen auch ökologische Kriterien beachtet werden.

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Abb. 1: “In der Harmonie aller im Wald wirkenden Kräfte liegen das Rätsel und der Erfolg der forstlichen Produktion” (Karl Gayer, 1822 – 1907). (Foto: kwf-tagung.org, 2012)

Ähnlich wie die Bewirtschaf-tungszielsetzung variiert auch die individuelle Bodenschutzmotivation der verschiedenen Waldeigen-tümer. Daher müssen für unterschiedliche Vorsorgestufen (minimale, erhöhte, optimale Vorsorge) operationale Entschei-dungshilfen gegeben werden.

Die Erweiterung der konven-tionellen forsttechnischen Stand-ortsklassifizierung um eine Wertklassifizierung natürlicher Bodenfunktionen (Produktion, Lebens-raum, Regelung) bietet die Möglichkeit zur Berücksichtigung unterschiedlich motivierter Bodenschutzinteressen bei technischen Entscheidungen. Mit diesem methodischen Ansatz können für jeden Waldstandort Empfehlungen für Feinerschließung, Maschinenbefahrung und Holzernteverfahren gegeben werden, die eine Risikominimierung beim Forsttechnikeinsatz ermöglichen.

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) hat sich auf dieser Grundlage zu Grundsätzen des vorbeugenden Bodenschutzes beim Einsatz von Holzerntetechnik in den Landesforsten (rund 280.000 ha) verpflichtet.

1. Bodenpfleglichkeitsstrategien

Die mit der zunehmenden Mechanisierung der Forstwirtschaft verbundenen Risiken und Nebenwirkungen und das dadurch verursachte, bodenökologische Gefährdungspotenzial sind im Wesentlichen bekannt. Auf Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse können Bodenpfleglichkeitsstandards definiert werden, um das Eintreten schädlicher Bodenveränderungen zu vermeiden oder unvermeidbare Bodenschäden zu verringern. Je nach Ausprägung der Bodenschutzmotivation und des Vorsorgedenkens können drei Stufen des vorsorgenden Bodenschutzes unterschieden werden.

1.1 Mindestvorsorge

Die Grundsätze des Bodenschutzrechts verpflichten alle Bodenbewirtschafter zur Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen und zur Abwehr schädlicher Bodenveränderungen. Hierunter fallen auch physikalische Bodenstrukturschäden (Bodenverdichtungen), die durch den Einsatz von Forstmaschinen verursacht werden. Das Bodenschutzrecht trifft jedoch keine Detailregelungen für die forstwirtschaftliche Bodennutzung, sondern verweist auf den Regelungsvorrang des Forstrechts für den Bodenschutz im Wald.

Im Forstrecht des Bundes und der Länder werden mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft bestimmte, deklaratorische Anforderungen an die nachhaltige, pflegliche und sachgemäße Waldbewirtschaftung gestellt. Von unmittelbarer Bedeutung für den Bodenschutz beim Forstmaschineneinsatz sind folgende Grundsätze:

  • Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit
  • Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Boden- und bestandesschonende Bewirtschaftung unter Berücksichtigung der natürlichen Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten
  • Bedarfsgerechte, naturschonende Walderschließung unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Waldfunktionen

Zur Umsetzung dieser forsttechnisch relevanten Bodenschutzvorgaben formuliert das Forstrecht keine expliziten Gebote und Verbote. Damit wird die rechtliche Beurteilung von Grundsatzverstößen erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht. Obwohl es nicht gelungen ist rechtlich verbindliche Qualitätsstandards für den bodenschonenden Forstmaschineneinsatz durchzusetzen, zeichnet sich in der Forstpraxis folgender Mindeststandard ab:

  • Unterlassung der flächigen Befahrung auf sensiblen Feucht- und Nassstandorten
  • Maschinenbefahrung bei der Bestandespflege auf festen Fahrgassen
  • Einhaltung des nach dem derzeitigen Stand der Technik möglichen Mindestgassenabstands (doppelte Kranreichweite = 20 m)
  • Reisigarmierung der Fahrgassen bei der vollmechanisierten Holzernte zur Verringerung von Gassenschäden
1.2 Erhöhte Vorsorge

Zur Gewährleistung einer gegenüber der konventionellen Forstwirtschaft erhöhten Bodenschutzvorsorge werden in den Standards der Forstzertifizierung (PEFC, FSC) explizite Gebote und Verbote für den Forsttechnikeinsatz formuliert. Trotz Formulierungsunterschieden der einzelnen Systeme sind folgende Merkmale für die erhöhte Bodenschutzvorsorge der zertifizierten Forstwirtschaft kennzeichnend:

  • Grundsätzliches Verbot der flächigen Maschinenbefahrung bei der Holzernte
  • Gebot der ausschließlichen Maschinenbefahrung auf festgelegten Fahrgassen
  • Eingeschränktes Verbot der flächigen Maschinenbefahrung außerhalb der Holzernte
  • Gebot der systematischen Feinerschließung der Waldbestände
  • Gebot der schonenden Gassenbefahrung
  • Zeitliche Befahrungseinschränkung möglichst auf Trocken- oder Frostperioden
  • Festlegung von Mindestgassenabständen in zwei Restriktionsvarianten:

a) Obligat 40 m Gassenabstand auf allen Standorten oder

b) Obligat 20 m Gassenabstand auf allen Standorten und fakultativ 40 m auf empfindlichen Standorten

  • Vorgabe bestimmter, technischer Auflagen für Forstmaschinen
  • Bevorzugte Auftragsvergabe an zertifizierte Forstunternehmen

Da die wirtschaftlichen Interessen der Waldeigentümer Berücksichtigung finden müssen, können über die Forstzertifizierung keine absoluten Ziele verwirklicht werden. Trotz Kontrollen und Sanktionen kommt es auch in zertifizierten Forstbetrieben zu vermeidbaren Bodenschäden beim Forstmaschineneinsatz.

1.3 Optimalvorsorge
Abb. 2: Vorbeugender Bodenschutz bei der Holzernte setzt einen höheren Planungsaufwand voraus. (Foto: LFB)
Abb. 2: Vorbeugender Bodenschutz bei der Holzernte setzt einen höheren Planungsaufwand voraus. (Foto: LFB)

Im LÖWE-Programm (1991) für die niedersächsischen Landesforsten findet sich in Grundsatz 13 die Forderung nach einem ökologisch verträglichen Einsatz der Forsttechnik:

“Die Forsttechnik hat sich an den ökologischen Erfordernissen auszurichten. Es sind Verfahren anzuwenden, die die Waldböden und die Waldbestände in ihrer Struktur- und Artenvielfalt schonen.”

Dieser LÖWE-Grundsatz wird zur besonderen ökologischen Verträglichkeit erweitert, um damit den nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erreichbaren Optimalstandard beim umweltverträglichen Forsttechnikeinsatz zu kennzeichnen. Neben der langfristigen Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen bedeutet dies insbesondere die Gewährleistung der ökosystemaren Selbstregulations- und Regenerationsmechanismen. Um die Resilienz eines Waldökosystems bei Nutzungseingriffen nicht zu überlasten, müssen Vorkehrungen zur Schadensprävention und zur Minimierung negativer Nebenwirkungen getroffen werden.

Dieser vorsorgemotivierte Ansatz erfordert bestimmte, auch subjektive Wertentscheidungen des Naturnutzers. Die Entscheidung, welche Ökosystemzustände oder Funktionen als wertvoll erachtet werden, beruht aber auf menschlicher Festlegung und wird nicht allein durch objektive wissenschaftliche Erkenntnis bestimmt. Das Wertesystem der besonderen ökologischen Verträglichkeit wird mit Hilfe folgenden Zielsystems operationalisiert und mit Kriterien untersetzt:

Teilziel 1 Naturverträglichkeit
  • Sensitivitätsabgestufte Feinerschließung, Bodenbefahrung und Mechanisierung
  • Festlegung forsttechnischer Restriktionen in Abhängigkeit von
  • Bodenbelastbarkeit
  • Bodenfunktionswert
  • Waldfunktion
  • Naturschutz- oder Waldbiotopstatus
Teilziel 2 Schadensvorbeugung
  • Inkaufnahme von Mehrkosten zur Risikovorsorge und Schadensminderung
  • Inkaufnahme von Nutzungs-, Befahrungs- und Mechanisierungseinschränkungen
  • Vermeidung von unwägbaren ökologischen Hypotheken
Teilziel 3 Forsttechnik in dienender Funktion
  • Primat der biologischen vor der technischen Produktion (Waldbau vor Technik)
  • Minimierung negativer Nebenwirkungen durch technische Optimierung
Teilziel 4 Operationale Planungs-, Organisations- und Entscheidungshilfen
  • Verzicht auf Verbote zu Gunsten des Aufzeigens von Möglichkeiten und Freiheitsgraden
  • Standortsindividuelle Empfehlung ökologisch und technisch geeigneter Holzernteverfahren
  • Qualifizierung von Forsttechnikkompetenz, Umweltbewusstsein und Entscheidungsverantwortung der Mitarbeiter (Überzeugen statt Verordnen)

2. Bodenfunktionsbewertung

Das Bundesbodenschutzgesetz orientiert auf den Schutz natürlicher, wirtschaftlicher und natur-/ kulturhistorischer Bodenfunktionen und verpflichtet jeden Bodennutzer zur Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen sowie zur Abwehr schädlicher Bodenveränderungen.

Beim Einsatz von Forstmaschinen muss ein Teil des Waldbodens unvermeidbar für technische Zwecke beansprucht werden. Auf den Fahrgassen besteht ein hohes Risiko für langfristige Beeinträchtigungen oder irreversible Schädigungen des Bodens. Es liegt daher nahe den Wert der für technische Zwecke dauerhaft umgewidmeten Produktionsfläche als Kriterium in forsttechnische Entscheidungen zu integrieren. Auf Datenbasis der forstlichen Standortserkundung kann mit etablierten Methoden der Bodenfunktionsbewertung eine modifizierte, forsttechnische Standortsklassifizierung durchgeführt werden.

In Abb. 3 sind die für Waldböden als bedeutsam betrachteten Bodenfunktionen und die standörtlichen Eingangsgrößen zu deren Bewertung dargestellt. Die Unterscheidung von (sozio)ökologischen, ökonomischen und technischen Bodenfunktionen wurde bewusst gewählt, um für unterschiedlich motivierte Bodenschutzzielsetzungen getrennte Wertmaßstäbe zur Verfügung stellen zu können.

Abb. 3: Forstliche Bodenfunktionsbewertung zur Ableitung von (sozio)ökologischen, ökonomischen und technischen Bodenfunktionsklassen.
Abb. 3: Forstliche Bodenfunktionsbewertung zur Ableitung von (sozio)ökologischen, ökonomischen und technischen Bodenfunktionsklassen.
2.1 Bewertung natürlicher Bodenfunktionen

Die Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen Regelung, Lebensraum und Produktion, und deren Zuordnung zu fünf Wertklassen von 1 (sehr gering) bis 5 (sehr hoch), steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Flächenbeanspruchung für die Feinerschließung. Mit steigendem Bodenfunktionswert wird eine Verringerung der Befahrungsfläche empfohlen. Jeder der fünf Wertklassen wird daher ein zulässiges Flächenbefahrungsprozent bzw. ein bestimmter Mindestgassenabstand zugeordnet (Kl. 1: <20 m, Kl. 2: 20 m, Kl. 3: 40 m, Kl. 4: >40 – 60 m, Kl. 5: keine Gasse).

Die Produktionsfunktion spiegelt das eigennützige Interesse des Waldbesitzers an der nachhaltigen Wertsicherung seines Bodenkapitals wider. Im allgemeinen forstlichen Verständnis wird dem Verlust von biologischer Produktionsfläche, die für die dauerhafte Feinerschließung beansprucht wird, keine Bedeutung beigemessen und die Fahrgassen weiterhin als Holzbodenfläche betrachtet. Zur langfristigen Wertsicherung seines Bodenkapitals sollte der Waldbesitzer jedoch mit zunehmender Bodenfruchtbarkeit die Beanspruchung von wertvoller Produktionsfläche für die Feinerschließung reduzieren.

2.2 Bewertung technischer Bodenfunktionen

Neben den natürlichen Bodenfunktionen muss in ein auf die technische Anwendung ausgerichtetes Bewertungssystem auch die Funktion des Bodens als Widerlager für die Befahrung mit Forstmaschinen integriert werden.

Abb. 4 zeigt eine Beurteilungshilfe zur Unterscheidung von tolerierbaren und nicht tolerierbaren Bodenverformungen auf der Gasse. Nur bei Ausbildung von Spurtyp 1 und 2 ist eine schonende Maschinenbefahrung gewährleistet. Mit beginnender Ausbildung von Spurtyp 3 oder 4 wird ein Warnsignal für die Überschreitung der Bodentragfähigkeit und die akute Beeinträchtigung der technischen Gassenfunktion angezeigt.

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Beurteilungsschema für die Maschinenbefahrung Abb. 4: Beurteilungsschema für die Maschinenbefahrung in ebenem bis schwach geneigtem Gelände (ohne Erosionsgefahr). (Abb. J. Erler, 2009; Staatsbetrieb Sachsenforst 2006)

Um die dauerhafte Funktionsfähigkeit eines unbefestigten Gassensystems als Widerlager für die einwirkenden Maschinenkräfte zu gewährleisten, muss Überlastungsschäden zuverlässig vorgebeugt werden. Die technische Bodenbelastbarkeit wird maßgeblich von der Bodenfeuchte zum Befahrungszeitpunkt beeinflusst. Die Bodenfeuchtestufen der Standortserkundung (trocken, frisch, feucht, nass, sumpfig) bieten sich daher für die Klassifizierung der technischen Befahrbarkeit von T1 (befahrbar) bis T5 (unbefahrbar) an.

Glossar

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Originalartikel

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2. Gesprächsrunde zum Thema Naturpark Schönbuch

Liebe Freunde der Initiative „Waldkritik“, am 17. Oktober 2014 fand in Tübingen-Bebenhausen bei der Forstdirektion des Regierungs- Präsidiums von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr die 2. Gesprächsrunde zu den Themen forstliche Bewirtschaftung und Bodenschutz, Schutzgebiete und Weiterentwicklung der Besucherlenkung im Naturpark Schönbuch statt. Unsere Initiative war mit drei Teilnehmern anwesend. Aus diesem Grund möchten wir hier für alle Interessierten nicht nur über die Inhalte der Gesprächsrunde berichten, sondern auch über weitergehende Fragestellungen,  die sich für uns Teilnehmer im Nachgang des Treffens in der Diskussion noch ergeben haben.

Eingeladen hatte der Leiter der Abt. Forstdirektion des RP Tübingen, Martin Strittmatter. Circa 50 Personen – darunter MdL Dr. Bernd Murschel, ca. 35 Försterinnen und Förster aus dem Schönbuch unter ihnen die Leiter der Kreisforstämter und viele Revierleiter sowie Angehörige der Forstdirektion und des MLR, Vertreter der Holzeinschlagsunternehmer und Holzrücker, der Holzwirtschaft, der Bürgerinitiativen zum Schutz des Schönbuch.

Das Einführungsreferat hielt Graf Götz v. Bülow, stellvertretender Leiter der Abt. Forst des LRA TÜ. Er erläuterte den Nichtfachleuten die alle 10 Jahre stattfindende “Waldinventur”, bei der der Zustand des Waldes möglichst vollständig erfaßt werden soll, da hierauf die waldbauliche Planung (Forsteinrichtung) aufgebaut werde. Über permanente Stichprobenpunkte werden z.B der Holzvorrat, der Holzzuwachs und weitere Zustandsdaten wie  z.B. der Wildverbiß oder Bodenschäden erfasst. Allerdings wird der Umfang der Bodenschäden im Gegensatz zum Wildverbiß nicht festgehalten, erfasst wird lediglich „vorhanden“ oder „nicht vorhanden“, hier halten wir es für dringend erforderlich auch die Art und die Schwere der Bodenschäden zu erfassen.

Ziel der waldbaulichen Planung sei es z.B. die Holznutzung nachhaltig zu gestalten, also jedes Jahr nicht mehr Holz einzuschlagen als jedes Jahr nachwächst. Nach diesem  Konzept werden Wälder des Naturparks, soweit sie dem Staat oder Kommunen gehören, behandelt. Auf Nachfrage der Initiative “Waldkritik” erläuterte Graf Götz v. Bülow, daß die Erfassung des Waldzustands sowohl Staats-, wie Gemeinde und Privatwaldanteile umfasse. Leider konnte der Referent die Planung und den Vollzug des Holzeinschlags nicht mit konkreten Zahlen belegen. Auf Nachfrage sagte er, dies sei bei der Vielzahl der Waldbesitzer im Schönbuch nicht ohne weiteres möglich.

Martin Strittmatter informierte anschließend über die im Schönbuch zur Anwendung kommenden Holzernteverfahren und über die dabei auftretenden Schwierigkeiten und Probleme:
Rund 80 % des Holzeinschlages werde an Unternehmer vergeben und erfolge überwiegend maschinell. Der Rest werde in Eigenregie abgewickelt. Die Konsequenzen, die sich aus dieser schwerwiegenden Aussage ergeben, wurden unserer Meinung nach im weiteren Verlauf zu wenig angesprochen. Es wurde lediglich von Unternehmern und Förstern darauf hingewiesen, daß die hohen Investitionen auf Seiten der Unternehmen zu einer gewissen Trägheit bei den Möglichkeiten von kurzfristiger Veränderung führe, für die man um Verständnis bat.
Unserer Meinung nach ergibt sich aus der Sachzwanglogik des Erntesystems ( 80 % des Holzeinschlages werde an Unternehmer vergebe!) eben ganz konsequent das Ausmaß der Bodenschäden, hier sollte deshalb unserer Meinung nach ein Umdenken stattfinden,  in einem ersten Schritt sollten die Sanierungskosten bei den Ausschreibungen berücksichtigt werden, wobei der Forst BW nicht einfach die Kosten den Unternehmen rückbelasten sollte, sondern durch auskömmlicherer Entlohnung  der Unternehmen, das Entstehen solcher Schattenkosten von vorneherein  zu vermeiden. In der Konsequenz würde das zwar die Holzpreise verteuern, müßte aber unserer Meinung nach mit Rücksicht auf eine ökologisch bessere Erntequalität hingenommen werden.

In diesem Zusammenhang hatten wir in der Tischvorlage darauf hingewiesen, daß eine Zertifizierung der beauftragten Unternehmen noch kein Garant ist, für hohe, ökologisch akzeptable Qualität (siehe unseren letzten Beitrag!).

An einer Übersichtskarte zur Ernteplanung 2014/2015 erläuterte Herr Strittmatter den geplanten Holzeinschlag der jetzt kommenden Saison und wie das eingeschlagene Holz an die befestigten Waldwege angerückt werde. Danach spielt der Einsatz von Pferden praktisch keine Rolle mehr. Die maschinelle Vorlieferung ist das übliche Verfahren. Sie erfolgt mit 4-Radmaschinen und in letzter Zeit vermehrt auch mit 6/8 Radmaschinen, die – um den Bodendruck zu vermindern – verstärkt mit Bändern ausgestattet werden sollen. Insbesondere an Hängen komme unter Umständen auch die teurere, bodenschonende Seilkrantechnik zum Einsatz. Auch hier sind wir wieder der Meinung, daß man mit oberster Priorität auf bodenschonende Technik setzen sollte, auch wenn sie teurer ist!

Für den Staatswald gelte seit dem 1. Januar 2014 die neue Feinerschließungsrichtlinie. Danach dürfen die Waldböden nur auf Rückegassen, die einen Mindestabstand von 20/40 m haben müssen, befahren werden. Die Gassen dürfen nicht befestigt werden  und sind dauerhaft zu kennzeichnen. Wobei alte Rückegassen – mit teils deutlich kürzerem Abstand – weiter befahren werden sollen. Die Fahrspurtiefe dürfe 40 cm nicht überschreiten (andere Forstspezialisten wie Nikolaus Nemesthoty geben die Grenze für Bodenschäden mit 10 cm an!). Sei dies der Fall müssten die Rückearbeiten sofort eingestellt werden.
Wie dies in der Praxis (besonders in Zeiten des Klimawandels und milden Wintern) bei den enormen Kosten der Unternehmen auf Dauer geschehen könnte, wurde nur mit dem lapidaren Hinweis abgetan, die Unternehmen würden bei ungeeignetem Wetter wieder Heim geschickt.

Nach Auffassung von „Waldkritik“ muß die neue Feinerschließungsrichtlinie auf den Prüfstand, da sie die Einlegung von Rückegassen auch auf Standorten vorsieht, die aus Gründen des Bodenschutzes nicht befahren werden können, auf einigen Standorten auch noch mit engeren Abständen als in der vorhergegangenen Richtlinie von 2003. Die Richtlinie zur Feinerschließung , die nicht nur im Staatswald, sondern auch in den von ForstBW bewirtschafteten Wäldern anscheinend konsequent umgesetzt wird, wird als Aufforderung und Blankoscheck zur Waldverwüstung gesehen. Die Bewertung von FSC wird mit Spannung erwartet.

Zwar räumte Herr Strittmatter ein, dass es in der Vergangenheit bei der Holzernte zu mehr oder weniger (?) großen Bodenschäden gekommen sei. Dies sei nicht zuletzt auf die mit dem Klimawandel zusammenhängenden milden Winter ohne Bodenfrost und den hohen Anteil von  Weichböden im Schönbuch zurückzuführen. Die Forstverwaltung werde sich bemühen, diese Schäden künftig soweit wie möglich zu vermeiden. Man wolle deshalb die im Wald zum Einsatz kommenden Radmaschinen vermehrt mit Bändern ausstatten, den Seilkraneinsatz beim Holzrücken verstärken und auch prüfen, inwieweit es möglich ist, einen Teil des Holzes wieder mit Hilfe von Pferden anzurücken.

Unserer Meinung nach wurden die häufige Hinweis während der Gesprächsrunde auf die Veränderungen bei der Holzernte durch den Klimawandel nicht korrekt als Veränderungen der Prämissen für die Holzernte diskutiert, denen man z.B. für den Bodenschutz dringend Rechnung tragen müßte, sondern lediglich als Entschuldigung für eigenes Fehlverhalten verwendet. Auch hier sollte unserer Meinung nach ein Umdenken stattfinden.

Begrüßt wurde von Herrn Strittmatter , dass sich auch die Fachhochschule Rottenburg mit dem Thema beschäftigen wird.

Die Vertreter der Bürgerinitiativen dankten für das Zustandekommen des Treffens. In der Diskussion verwiesen sie auf die in der Vergangenheit entstandenen Schäden in vielen Wäldern des Landes, die – insbesondere in dem vielbesuchten Naturpark Schönbuch – nicht hinnehmbar seien.

Der Erlass der Feinerschließungsrichtlinie wurde von den anwesenden Förstern weitgehend begrüßt. Allerdings sei sie nur für den Staatswald (24% der Waldfläche in BW) verbindlich. Darüber hinaus seien einige ihrer Vorschriften leider nicht zielführend. So wird bezweifelt, ob eine Fahrspurtiefe von 40 cm noch hinnehmbar sei, denn Rückegassen mit so tiefen Fahrspuren seien für künftiges Holzanrücken wohl kaum noch brauchbar.  Für uns stellte sich deshalb in der Nachbesprechung die Frage, ob das Rückegassenkonzept in der Zukunft überhaupt zielführend sein könne.

Auch die Befestigung der Einmündungen der Rückegassen in die Waldwege (z.T. sogar bis zu 150 m lange Abschnitte in den Rückegassen selbst) mit ortsfremden Wackersteinen, wie sie inzwischen an vielen Orten praktiziert werde, wurde kritisiert. Hier wurde vom Forst BW allerdings argumentiert, daß dies ökologisch keine Nachteile mit sich bringen würde, da die Steinbefestigungen, wie Herr Strittmatter ausführte innerhalb von 1 bis 2 Jahren wieder zugewachsen seien. Graf Götz v. Bülow ergänzte, die Auffüllung der Maschinenwege auf längeren Strecken sei bereits weitgehend abgeschlossen, diesbezüglich käme nur noch wenig Neues hinzu. Auf die Veränderungen in tieferen Bodenschichten bzgl. der ökologischen Funktionalität wurde nicht weiter eingegangen, die Endgültigkeit des Bodenverlustes in den Rückegassen durch die Befestigung wurde nicht angesprochen.

Und schließlich wurde darauf hingewiesen, dass Wälder, die systematisch im Abstand von 40 m mit Rückegassen überzogen werden, wobei die Abstände nur maschinenbedingt nicht aber standortbedingt festgelegt werden, viel von ihrer natürlichen Schönheit und geheimnisvollen Ursprünglichkeit verlieren. Unserer Meinung nach sollte verstärkt beim Anlegen der Rückegassen auf die Bodenbeschaffenheiten Rücksicht genommen werden. Auch der Flächenverbrauch durch das Rückegassennetz und die in Zeiten des Klimawandels dringend notwendige ökologische Funktionalität von Waldboden und Wald wurde gar nicht angesprochen.

Die Forstleute fühlten sich in der Mehrzahl von ihren Kritikern zu unrecht angegriffen. Sie verwiesen auf die große wirtschaftliche und ökologische Bedeutung des Rohstoffes Holz, deren Ernte sie zu organisieren hätten.

Beim derzeitigen Stand der Holzerntetechnik und unter den derzeitigen Witterungsbedingungen (Ausbleiben des Winterfrostes) seien Bodenschäden unvermeidlich. Wolle man sie vermeiden, müsse man an vielen Orten auf den Holzeinschlag verzichten, was jedoch nicht ernsthaft in Betracht komme. Wobei unserer Meinung nach, gerade der Verzicht auf die Holzernte bei ungeeigneten Bedingungen dringend geboten ist. Auch erklärten einige der Anwesenden, dass die entstandenen Rückeschäden auch für sie ein ernstes Problem und auf Dauer nicht hinnehmbar seien. Vorgeschlagen wurde unter anderem künftig mit kleineren, weniger schweren Maschinen zu arbeiten.

Die anwesenden Rückeunternehmer und die Vertreter der Holzindustrie schlossen sich den Argumenten der Forstleute vor Ort an, wobei ein Rückeunternehmer eindrucksvoll schilderte, wie sehr seine Arbeit auf Widerspruch und Unverständnis bei vielen Waldbesuchern stoße.

Harald Kunz von unserer Initiative “Waldkritik” brachte – als Anregung für einen grundsätzlichen Perspektivenwechsel – einen möglichen Anschlusstermin ein, zu dem Herr Dr. Fähser, ehemals Leitender Forstdirektor des Stadtwaldes Lübeck, heute Mitglied des Vorstandes von FSC Deutschland, zu einem Vortrag über das Thema Waldbau und Bodenschutz eingeladen werden könnte.
Die anwesenden Förster äußerten sich jedoch grundsätzlich ablehnend zu Anregungen aus anderen Regionen und Bundesländern kompetente Gesprächspartner einzuladen, da das momentan neu für den Schönbuch entwickelte Bewirtschaftungskonzept aus ihrer Sicht zunächst erprobt und intern anhand eigener Erfahrung weiterentwickelt werden sollte. Für uns stellte sich die Frage, ob es wirklich ein spezielles Konzept für den Schönbuch gebe oder ob nicht vielmehr das allgemeine Konzept des Forst BW auf den Schönbuch übertragen werde.
Gemeinsam mit der Initiative “Schützt den Schönbuch” sind wir allerdings der Meinung, dass die regionale Forstverwaltung im Schönbuch – unabhängig von der spezifischen, zugegebenermaßen schwierigen Bodenbeschaffenheit und dem in Teilen neuen Konzept, das nun umgesetzt wird – sich offen zeigen sollte für Anregungen von Außen.

Zum Abschluss kündigte Abteilungsleiter Martin Strittmatter an, dass er zu gegebener Zeit erneut zu einer ähnlichen Gesprächsrunde einladen werde und bedankte sich bei den Teilnehmern für ihr Kommen und nicht zuletzt bei MdL Dr. Bernd Murschel für sein fortdauerndes Interesse am Wald und am Naturpark Schönbuch.

Aus Sicht der Initiative “Waldkritik”, wurden in der Gesprächsrunde – die temporär eher einer Werbeveranstaltung des Forst BW glich (was auch durch die überproportionale Anwesenheit der Schönbuch Förster zu standen kam) zu wenig grundsätzliche Fragestellungen zugelassen. Auf die Tischvorlage unserer Initiative “Waldkritik” (siehe entsprechend den letzten Beitrag), die eine Woche vor dem Termin an die bekannten Teilnehmer versand wurde, gingen die Anwesenden allenfalls marginal ein.

U.a. wurde von den Förstern Prämissen als allgemeiner Konsens reklamiert, die man so gar nicht stehen lassen kann. Wenn sich z.B. durch den Klimawandel auch die Holzerntebedingungen ändern (Ausbleiben von Frost/Befahrbarkeit der Rückegassen) müßte gefragt werden, ob unter solchen Bedingungen überhaupt noch geerntet werden soll, diese Infragestellung wurde aber von den Föstern grundsätzlich abgelehnt, bzw. auf die Politik verwiesen.

In der Konsequenz wurde immer wieder vom Forst BW darauf hingewiesen, daß das Heil für den Bodenschutz nur in einer Verbesserung der Technik liegen könnte, hier haben wir als Initiative “Waldkritik” allerdings die an diese Strategie unmittelbar anschließende Fragestellung vermißt, wonach ja eine Verbesserung der Technik mit enormen Kosten für die beauftragten Unternehmen verbunden ist und somit ein enormer Druck für die Unternehmen entsteht, durch das riesige Investitionsvolumen auch entsprechende Holzmengen einzuschlagen und möglichst auch bei jeder Witterung – also auch bei ungeeigneter – zu ernten. Die Sachzwanglogik, die sich aus den immer größer werdenden Investition für modernere Technik ergibt, wurde unserer Meinung nach einfach nicht angesprochen, wäre aber dringend zu diskutieren.

Auf den Interessenkonflikt zwischen den Richtlinien des Forst BW und der beauftragen Unternehmen wurde unserer Meinung nach viel zu wenig eingegangen. Hier wurde große Einigkeit der Vertragsparteien demonstriert, die wir als Initiative “Waldkritik” allerdings allein schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen bezweifeln. Große Investitionen und große variable Kostenblöcke ziehen in der Konsequenz immer große Erträge nach sich, zum einen kann ein Unternehmen, wenn es aufgrund ungeeigneter Witterung immer wieder seine Arbeit abbrechen muß, nicht kostendeckend arbeiten, ist also gezwungen auch bei ungeeigneter Witterung zu arbeiten, zum anderen setzen große Technikinvestitionen große Holzmengen voraus bzw. ziehen diese nach sich, die sich dann bei den immer größer werden Maschinen nicht alleine an nachhaltigen Gesichtspunkten mehr orientieren können.

Nach unserem Dafürhalten wurde dieser zentrale Zusammenhang überhaupt nicht angesprochen, zwar wurde von einigen Förstern im Zusammenhang mit dem Bodenschutz die Frage in den Raum gestellt, ob man nicht auch wieder auf kleinere Erntemaschinen zurückgehen sollte oder andere bodenschonendere Verfahren einsetzen könnte, solide erörtert wurde dieser Themenkomplex aber nicht, die wirtschaftlichen Zusammenhänge wurden überhaupt nicht angesprochen!

Die Fragestellung eines Vertreters der Sägewerksindustrie, der beklagte, daß es im letzten milden Winter durch den zu geringen Holzeinschlag in der Holzwirtschaft zu starken Engpässen gekommen sei, wurde nicht weiter aufgegriffen, augenscheinlich passte diese Aussage nicht in das Marketingkonzept des Forst BW, das an diesem Nachmittag präsentiert werden sollte. Aber genau in den z.T. sehr unterschiedlichen Interessenlagen aller Beteiligten liegt unserer Meinung nach der Knackpunkt, dieser wurde allerdings von den Veranstaltern sorgfältig umschifft!

Tischvorlage zur Gesprächsrunde am 17.10.2014

Als Initiative “Waldkritik” haben wir eine Woche vor der 2. Gesprächsrunde in Bebenhausen allen uns bekannten Teilnehmern eine Tischvorlage zugeschickt, in der wir auf zwei uns bei der Gesprächsrunde besonders wichtige Themenkomplexe hingewiesen haben.

Allen Interessierten möchten wir an dieser Stelle gerne unsere Tischvorlage zur Kenntnis bringen:

2 Themenkomplexe liegen uns am Herzen, über die wir gerne in der Runde diskutieren möchten.

Forst BW bekennt sich zu dem allumfassenden, übergeordneten Kriterium einer “nachhaltigen Waldwirtschaft”, daraus ergeben sich zwingend zwei Konsequenzen:

1. Zielführende Maßnahmen zum Schutz des lebendigen Ökosystems Wald

2. Holzernte in den klar definierten Grenzen ökologischer Reproduktionskapazitäten

Aus Punkt 1 ergibt sich eine Ausschreibungs- und Vergabepraxis von Waldarbeiten, bei
der Wirtschaftlichtlichkeits-Aspekte zwangsläufig eine untergeordnete Rolle spielen müssen, um ein funktionsfähiges “Ökosystem Wald” sicherzustellen. Qualität sollte unserer Meinung nach oberste Priorität haben, so daß ein Befahren ungeeigneter Standorte, mit ungeeigneter Technik, bei ungeeigneter Witterung in der Praxis nicht mehr passieren kann.

Hinsichtlich der Ausschreibungskriterien, der Prüfung und Plausibilisierung der abgegebenen Angebote und der Nachkontrolle der beauftragten Leistungen würden wir gerne Optimierungsmöglichkeiten diskutieren, da die für alle im letzten Winter sichtbare Praxis (z.B. schwere Bodenschäden bei der Holzernte!) gezeigt hat, daß die Vorbedingung der Zertifizierung eines Anbieter-Unternehmens nicht ausreicht.

Aus Punkt 2 ergibt sich für uns die Notwendigkeit einer nachvollziehbaren, vollständigen Transparenz.Jeder Bürger muß die Möglichkeit haben, sich im Internet auf direktem Weg über die jährlich nachwachsenden Holzmassen im Schönbuch ebenso zu informieren, wie über die jährlich eingeschlagenen Holzmengen.

Papier ist geduldig, im Verantwortungsbereich des Forst BW liegt aber die tägliche Umsetzung einer “nachhaltigen Waldwirtschaft” in die Praxis, da kann eine größtmögliche Transparenz allen Beteiligten nur nutzen. Letztlich wird jeder an seinen Taten und nicht an seinen Absichten gemessen. Taten müssen jedoch für alle sichtbar sein.

Es besteht die Chance für ein “Musterwäldle Schönbuch” (u.U. mit einem entsprechenden Gütesiegel), nutzen wir diese Chance gemeinsam zum Vorbild zu werden!

Auf folgende Informationsmöglichkeiten möchten wir hinweisen:

1. Vortrag Martin Grüll (Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde) zum Thema:

„Vorsorgender Bodenschutz beim Einsatz von Holzerntetechnik“

27. November 2014, 18.00 Uhr, Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg

Hr. Grüll erläutert das Bodenschutzkonzept des Landesbetriebs Forst Brandenburg und stellt beispielhaft die mögliche Anwendung auf Waldstandorte im Schönbuch vor.

Wir sind als Interessengruppe bemüht, zur Diskussion eines vorsorgenden Bodenschutzes beizutragen. Wir freuen uns deshalb über die Zusage der Fachhochschule Rottenburg, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Rainer Luick und Herrn Prof. Rainer Wagelaar, die Veran-
staltung in das Vortragsprogramm gestellt zu haben und hoffen damit ein Informationsfeld
für alle Beteiligten zu erschließen.

2. Möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Fachhochschule für Forstwirtschaft eine Mitwirkung in Vergabe und Betreuung von Bachelorarbeiten angeboten hat. Ein weiteres Angebot zu einer Mitwirkung haben wir vom Geologischen Institut der Universität Tübingen erhalten.

3. Schlagen wir vor, Herrn Dr. Fähser, ehemals Leitender Forstdirektor des Stadtwaldes Lübeck, heute, Mitglied des Vorstandes von FSC Deutschland – der Staatswald Baden-Württembergs ist seit diesem Jahr FSC-zertifiziert – zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Thema Waldbau und Bodenschutz im Lübecker Stadtwald, Konsequenzen für den Schönbuch, einzuladen. Herr Dr. Fähser hat seine Beteiligung zugesagt.

Wir hoffen auf die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie mit dem Ziel einer nachhaltigen,
ressourcenschonenden Waldbewirtschaftung, die u.U. auch durch ein Gütesiegel für den
Waldbau Schönbuch für alle sichtbar werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Initiative Waldkritik

Harald Kunz
Richard Koch
Rolf Benzinger
Dr. Andreas Luther

Vorsorgender Bodenschutz …
Vortrag von Martin Grüll

In den letzten Jahren entstanden in den Staats- und Gemeindewäldern des Schönbuchs Bodenschäden, die in Art und Umfang ein Vielfaches der Schäden umfassen, die sich alle zusammen in den Jahrhunderten der Waldnutzung zuvor aufsummiert hatten. Ursache für diese dramatische Entwicklung ist, daß auf maschinelle Holzernte umgestellt wurde, und die empfindlichsten Standorte mit ungeeigneter Technik, häufig auch noch bei ungeeigneter Witterung befahren wurden.

Nach dem Eindruck von „Waldkritik“ teilt zumindest eine Mehrheit der Forstleute im Schönbuch unsere Sorge um die Befahrungsschäden („Boden und Bodenfruchtbarkeit erhalten“, als Grundlage einer pfleglichen Bewirtschaftung des Waldes, §14/1/ Landeswaldgesetz), und es wurde angekündigt, künftig auf geeignetere Technik, nämlich auf 6- und 8- Radmaschinen mit Bändern umzustellen. Abgesehen davon, daß eine 6- Rad Maschine auf einer Achse keine Bänder ermöglicht, ist eine derartige Verbesserung nach Auffassung von „Waldkritik“ nicht ausreichend, befahrungsempfindliche Standorte erfordern den Einsatz von Raupen, teilweise ist aber auch auf maschinelle Holzernte ganz zu verzichten, und zu herkömmlichen Aufarbeitungsmethoden zurückzukehren.

Zu diesem Themenumfeld weisen wir auf folgende Veranstaltungen hin :

Vortrag Martin Grüll (Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde)

 „Vorsorgender Bodenschutz beim Einsatz von Holzerntetechnik“

27. November 2014, 19.00 Uhr, Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg.

Hr. Grüll wird bei diesem Vortrag das Bodenschutzkonzept des Landesbetriebs Forst Brandenburg erläutern und wird beispielhaft die mögliche Anwendung auf Waldstandorte im Schönbuch vorstellen.

Vortragsankündigung: “Vorsorgender Bodenschutz beim Einsatz von Holzerntetechnik”

Vortrag-Bodenschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

Vortrag und Diskussion mit Martin Grüll,
Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE)
Do, 27.11.2014, 19:00 Uhr, Aula, Hochschule für Forstwirtschaft ROTTENBURG

Als die Holzernte im Wald noch mit bescheidenem Maschineneinsatz und vor allem mit Pferden erfolgte, war dies oft nur im Winter und bei gefrorenem Boden möglich. Moderne Holzernte sieht heute anders aus: Abgesehen vom üblichen Großmaschineneinsatz wird heute auch fast ganzjährig im Wald Holz geerntet. So ist der  Einsatz moderner Holzerntetechnik auch immer mit dem Risiko unbeabsichtigter Nebenwirkungen verbunden. Neben dem Schutzgut Boden ist in zunehmendem Maße auch die Integrität von Arten, Biotopen und Lebensräumen betroffen.

Bei der Auswahl geeigneter Holzernteverfahren müssen daher nicht nur technische und wirtschaftliche Kriterien sondern gleichrangig auch ökologische Kriterien beachtet werden. Ähnlich wie die Bewirtschaftungszielsetzung variiert auch die individuelle Bodenschutzmotivation der verschiedenen Waldeigentümer. Daher müssen für unterschiedliche Vorsorgestufen (minimale, erhöhte, optimale Vorsorge) operationale Entscheidungshilfen gegeben werden.

Die Erweiterung der konventionellen forsttechnischen Standortsklassifizierung um eine Wertklassifizierung natürlicher Bodenfunktionen (Produktion, Lebensraum, Regelung) bietet die Möglichkeit zur Berücksichtigung unterschiedlich motivierter Bodenschutzinteressen bei technischen Entscheidungen. Mit diesem methodischen Ansatz können für jeden Waldstandort Empfehlungen für Feinerschließung, Maschinenbefahrung und Holzernteverfahren gegeben werden, die eine Risikominimierung beim Forsttechnikeinsatz ermöglichen.

5 Cent für unsere Erholung und die Gesundheit des Waldes

Liebe Freunde des Waldes, sollte die Erholungsfunktion des Waldes direkt vor den Toren Stuttgarts, unserer Landesregierung nicht 5 Cent pro Bürger, der in den Schönbuch zur Erholung geht, wert sein? Besonders wenn man bedenkt, daß im Großraum Stuttgart rund 100 Milliarden Euro, also rund 25% des Bruttoinlandsprodukt von Baden-Württemberg von den Bürgern erwirtschaftet wird!

Im vergangenen Winter wurden im Staatswaldteil des Schönbuch Bäume im Wert von rund 250.000 Euro eingeschlagen und verkauft, dieser wirtschaftlichen Nutzung stehen 5 Millionen Besucherinnen und Besucher jedes Jahr gegenüber, die viele Millionen Euro für das Land Baden-Württemberg erwirtschaften, sollte da nicht der Vorrang ganz klar auf der Erholungsfunktion des Waldes liegen?

Eigentlich sollte es doch langsam jedem klar sein: In unserer Streß geplagten Zivilisation, die natürlich auch den “gestreßten Nutz!Wald” umfaßt, kann es gar keine andere ernsthafte Alternative geben, als der Schutz- und Erholungsfunktionen im (Staats)Wald den Vorrang zu geben gegenüber der ökonomischen Nutzfunktion!

Mit gutem Grund fordern Bürger und zivilgesellschaftliche Verbände immer wieder – natürlich auch im Schönbuch – daß soziale und ökologische Belange im Wald Vorrang haben. Auch wenn diese Forderungen bisher weitgehend in der Praxis ignoriert wurden, haben Sie immerhin schon Eingang gefunden in entsprechenden Leitgedanken z.B. der Forstverwaltung in Baden- Württemberg – deshalb wird es allerhöchste Zeit, daß den Worten nun auch Taten folgen, die Erholungssuchenden nach der zukünftigen Nutzung befragt werden.

Die Kreisforstämter – soweit sie den Schönbuch betreffen – Böblingen, Esslingen, Reutlingen und Tübingen sollten dafür sorgen, daß Bodenschäden und Bestandsschäden wie sie im vergangenen Winter verursacht wurden, konsequent unterbleiben, daß die vorliegenden Bodenschäden erfasst und klassifiziert werden und daß Feinerschließungspläne öffentlich gemacht werden, damit ein Höchstmaß an Transparenz herrscht, denn schließlich und endlich geht der Wald alle Bürger an, ob nun in seiner Erholungsfunktion oder als ökologische Grundlage jeden Lebens!

Pressemitteilung des BUND Naturschutz:
Vorrang für Schutz- und Erholungsfunktionen im Staatswald

Liebe Freunde des Waldes, die nachfolgende Pressemitteilung hat uns heute erreicht, die wir hiermit gerne allen zur Kenntnis geben möchten:

PM-078-14-Vorrang-Schutz-und-Erholungsfunktionen

Grundlagen für ein Bodenschutzkonzept des Landesbetriebs Forst Brandenburg

Liebe Freunde des Waldes, Martin Grüll hat uns zur Veröffentlichung seinen Beitrag “Grundlagen für ein Bodenschutzkonzept des Landesbetriebs Forst Brandenburg” weitergegeben. Der Beitrag der aus einem Vortrags beim diesjährigen
LFE-Winterkolloquium entstanden ist, kann HIER  aufgerufen werden.

Ganz herzlichen Dank dafür!

Wer sich für den gesamten Band 55 der Eberswalder Forstlichen Schriftenreihe (EFS) interessiert, kann diesen über den nachfolgenden Link aufrufen:

Band 55 der Eberswalder Forstlichen Schriftenreihe

Im nächsten Winter keine Fahrschäden mehr im Schönbuch!

Der nächste Winter kommt bestimmt und deshalb ist es gut, daß Martin Strittmatter, der Forstdirektor in Bebenhausen, in einem SWR Bericht vom 07.02.2014, klar formuliert hat, daß die Fahrschäden, die im letzten Winter durch “veraltete Technik” entstanden waren, aufgrund einer “neuen Konzeption” und “neuer Technik” im nächsten Winter “so nicht mehr entstehen können”.

Wir verlinken hier den SWR Beitrag vom 07.02.2014 (18.45 Uhr), um jedem noch mal die Möglichkeit zu bieten, sich das Gesagte in Erinnerung zu rufen, gerade rechtzeitig bevor die neue ‘Fahrsaison” beginnt.

Ohne das dankenswerte Engagement der Bürgerinitiative “Schützt den Schönbuch” für den “Wald des Jahres 2014″, wäre wahrscheinlich weder ein Treffen mit Vertretern der zuständigen Forstverwaltung zustande gekommen, noch ein hoffentlich nachhaltiges Handeln im nächsten Winter.

Waldschäden durch Forstarbeiten – Beweisbilder, die MountainBIKE-User auf ihren Touren geschossen haben!

Nein, das nachfolgende Bild ist keine Fahrspur von MountainBikern, sondern von einer tonnenschweren Holzvollerntemaschine – ich würde sagen, die Bodenzerstörung ist doch etwas nachhaltiger, als bei einer Fahrradtour durch den Wald!MB_Waldschaeden_6_Klaus_Alberts_809d9891a488a2bfae3bce167e97b4a3_IMG_4253.jpg.4181020

Die Mountainbiker haben jede Menge Schadensbilder als Beweise der Waldzerstörung von ihren MTB-Touren mitgebracht und in ihrem Online-MountainBike-Magazin veröffentlicht, unter dem nachfolgenden Link können Sie die Bilder ansehen: http://www.mountainbike-magazin.de/news/waldschaeden-durch-forstarbeiten-diese-bilder-haben-die-mountainbike-user-auf-ihren-touren-geschossen.1008812.2.htm

Herr Kretschmann und der Pferdeeinsatz im Wald

Liebe Freunde des Waldes, wie heißt es immer so schön: “An Ihren Taten sollt Ihr sie messen”, hier deshalb die Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Zugpferde e.V., IGZ, zum Pferdeeinsatz im Wald vom 18. Februar 2011, also bevor die grün-rote Landesregierung ihre Arbeit aufgenommen hat, beurteilt selbst, inwieweit Absichtserklärungen Taten gefolgt sind, wir bleiben dran:

Grüne in Baden-Württemberg für Pferdeeinsatz im Wald !

Auf die Frage, warum der Einsatz von Rückepferden im Wald in Baden-Württemberg nicht gefördert werde, antwortete Winfried Kretschmann, Spitzenkandidat von Bündnis 90/Die Grünen bei der kommenden Landtagswahl:

„Weil die schwarz-gelbe Landesregierung dies nicht will. Im Gegenteil, die vom damaligen Minister Peter Hauk in Auftrag gegebenen Gutachten zur Forstreform haben gezeigt, dass die CDU auf eine noch stärkere Mechanisierung und mehr Einsatz von Großmaschinen im Wald setzt.“

Weiter sagte Kretschmann, „Sollten die Grünen in Baden-Württemberg an die Regierung kommen, werden wir … sehr wohlwollend prüfen, ob und wie wir die Arbeit mit Pferden in Baden-Württemberg … befördern können.“

Daher trifft es sich gut, dass die IGZ bereits in zweiter Auflage eine Adressenliste mit über 100 Forstwirtschaftsbetrieben vorweisen kann, die den Einsatz von Pferden in der Forstwirtschaft anbieten. Im gerade beschlossenen Rahmenplan 2011 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist die Förderung des Pferdeeinsatzes im Wald weiter enthalten. Dieser muss durch entsprechende Regelungen in den Bundesländern umgesetzt werden. Kretschmann verwies darauf, dass dies in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Saarland und Thüringen bereits geschehen und die Förderung des Pferdeeinsatzes dort Praxis sei.

 Der Pferdeeinsatz im Wald ist dem Maschineneinsatz nicht nur in ökologischer Hinsicht deutlich überlegen, sondern in vielen Bereichen auch wirtschaftlicher. Das haben zahlreiche Untersuchungen der vergangenen Jahre bewiesen. Würde zudem das Verursacherprinzip auch in der Forstwirtschaft konsequent angewandt und die massiven Umweltschäden durch die heute üblichen Forstmaschinen den Verursachern in Rechnung gestellt, wäre der Einsatz von Harvester und Forwarder unbezahlbar.
„Wir müssen uns entscheiden: Wollen wir langfristig stabile Wälder und eine Bewirtschaftung, die die Bezeichnung „nachhaltig“ wirklich verdient, so führt im Wald kein Weg am Arbeitspferd vorbei“, so Peter Herold, Leiter der Bundesgeschäftsstelle der IGZ. „Nur die intelligente Verzahnung von Pferden im Bestand, einem Mindestabstand der Rückegassen von 40 m und moderner, angepasster Maschinentechnik auf den Gassen ist in der Lage, die langfristige und nachhaltige Nutzungsfähigkeit unserer Wälder zu garantieren“, so Herold weiter.

 Bleibt zu hoffen, dass der Pferdeeinsatz im Wald nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg nach Kräften gefördert wird. Die IGZ hat Herrn Kretschmann jedenfalls klar signalisiert, dass sie bereitsteht, ihren Sachverstand einzubringen und gemeinsam mit der zukünftigen Landesregierung ein wegweisendes Förderprogramm für den Pferdeeinsatz im Wald zu entwickeln.

 Interessengemeinschaft Zugpferde e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –

 Internet: http://www.ig-zugpferde.de

In eigener Sache!

Liebe Leser von “Waldkritik”, heute hat uns die Mail von Herrn Walter Trefz erreicht, über die wir uns sehr gefreut haben und sie deshalb im Folgenden hier veröffentlichen möchten:

Sehr geehrter Herr Kunz, sehr geehrter Herr Luther
herzlichen Glückwunsch und ein herzliches Danke zur neuen Webseite.
Ich nehme an es ist in ihrem Sinn, wenn sie an "Waldläufer" weitergegeben
wird. Dies kann man im Anschreiben noch vermerken.
Einen guten Start wünscht    Walter Trefz

Antwort an Graf Bülow

Sehr geehrter Graf Bülow,
danke für Ihre Mail mit Ihrer Antwort auf mein Schreiben vom 10. Juni 2014. Ich will Ihnen  wie folgend antworten:

Der Anlass unserer Korrespondenz sind die Einsätze der Forstmaschinen im Schönbuch. Die aus diesen Einsätzen entstandenen schweren Bodenschäden mit der einhergehenden Ein-schnürung und Zerstörung der Lebenskreisläufe, die Sorge um die Folgen für das Leben im Boden und für den Wald, sind aus meiner Sicht die Ursache eines sich zunehmend verstärkenden Konfliktes.
Es regt sich nachdrücklich Widerstand. Das ist die Folge davon, dass die Verantwortlichen in der Führungsebene der Forstverwaltung die Bedenken der Menschen bisher nicht ernst genommen hat, als genüge es den Begriff der Nachhaltigkeit, als Legitimationsformel gebetsmühlenartig verwendet, mit der Forstreform und der Einführung einer ausschließlich maschinenorientierten Waldbewirtschaftung zu verknüpfen. Wortsinn und Geschehen im Wald wurden voneinander abgekoppelt, gesellschaftlicher Auftrag und Legitimation driften deshalb auseinander. Das neu konstruierte Bewirtschaftungskonzept wird von den Bürgern abgelehnt, weil diese in die Entscheidungen der Forstverwaltung nie eingebunden waren.  Deshalb hat ForstBW an Glaubwürdigkeit verloren und wird, ändert sie ihre Einstellung nicht, diese noch weiter verlieren. Das ist sicher! Die Bürger mahnen einen umfassenden Bodenschutz und eine schonende Holznutzung an. Das wird inzwischen auch von Mitarbeitern des Forstes gefordert. Herr Koch spricht in seinem Leserbrief aus was viele Ihrer Kollegen und Kolleginnen denken, aber nicht sagen können weil sie Sanktionen fürchten müssen. Die Angst gegen den vorherrschenden Korpsgeist zu verstoßen tut sein übriges dazu.

Der Einsatz der Maschinen verwüstet den Wald.

Ich habe den Leserbrief von Herrn Koch, er wurde im Holz Zentralblatt veröffentlicht, in den Anhang gestellt.
Dass die Schäden nicht auf den Schönbuch beschränkt, sondern im ganzen Land zu finden sind, will ich an dieser Stelle besonders betonen.

Ihre Antwort auf mein Schreiben ist an vielen Stellen sehr allgemein gehalten und deckt sich nicht mit den Erfahrungen die wir in den letzten Jahren gemacht haben. Sie schreiben mir, nur noch auf neue Sachverhalte antworten zu wollen. Mit diesen Worten machen Sie das Dilemma deutlich in dem Sie selber stehen, sie wollen die Kommunikationsform allein bestimmen und können sich, wenn dieses tun der Kritik doch nicht entziehen! Dasselbe gilt auch für die Vertreter der Führungsebene von Forst BW.

Ich stelle die Frage was diese denn bisher wirklich dafür getan hat um die Bodenschäden, die eine Folge Ihrer Entscheidungen sind abzuwenden? Ich will Sie weiter fragen, was Sie, Graf Bülow, im Schönbuch zu deren Minderung im kommenden Winter unternehmen wollen?

Nochmals zum Pferdeeinsatz im Kunsterdinger Wald: Die Vertreter des Kreisforstamtes la-den zum Foto in einen Raumsektor, in dem Herr Notheiss als Pferderücker tätig ist. Ein paar Meter weiter im gleichen Waldausschnitt sind Rückeschäden mit einer Gleistiefe bis zu 80 cm(!) zu finden. Es sind Schäden in jenem erschreckenden Ausmaß wie sie im Pfäffinger Gemeindewald vorgefunden wurden und den SWR auf den Plan riefen darüber zu berichten.  Herr Strittmatter, Leiter der Forstdirektion, hat vor laufender Kamera beim Anblick der Schäden nachdrücklich beteuert, dass man ein solches Bild nicht haben wolle. Lässt sich Betroffenheit noch steigern? Mit der Reportage im Schwäbischen Tagblatt wird die Arbeit von Herr Notheiss von der Forstverwaltung dazu ausgenutzt, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erzeugen, Holznutzung  würde bodenschonend vorgenommen. Sie wissen, dass das falsch ist! Mir fällt hierzu das Wort Propaganda ein. Der Boden im Kusterdinger Wald ist im Bereich der Rückegassen auf das Schwerste geschädigt! Warum nutzen Sie Ihr Denken als Fachmann dazu die Tatsache der Schäden kleinzureden, obwohl Sie nicht wissen welche Auswirkungen diese haben werden?

Sie stellen den Forst als Instanz langfristigen Denkens und Handelns dar. Ich kann dem nicht folgen, ist doch das unglückliche Ergebnis der Sturmfolgen, der Schönbuch war besonders betroffen, eine Folge der Monokulturen, die, die Forstleute in der Vergangenheit entworfen und realisiert haben verheerend gewesen.
Langfristigkeit im Denken und Handeln? Im Schönbuch wurde über Jahrhunderte hinweg Holznutzung betrieben ohne dabei ein Ausmaß an Bodenschäden zu erzeugen, wie diese unter Federführung von Forst BW in den letzten 10 Jahren entstanden sind.

Sie räumen eine Einschränkung der Bodenfruchtbarkeit im Bereich der Rückegassen ein.  Dabei schreibt das Waldgesetz Baden-Württembergs die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit  für die  gesamten Waldböden doch zwingend vor. Ihre Angabe des Flächenverlustes durch Rückegassen ist zu niedrig! Wie gelangen Sie zur Ihrer Angabe von 10-15 Prozent Flächenverlust? Herr Strittmatter hat in einem Interview mit Herrn Bengel vom GEA gar nur 1200 ha genannt. Der Naturpark umfasst 15600 ha. Ich habe den Eindruck, dass die Forstdirektion die Zahlen selbst nicht kennt! Warum gibt es bisher keine Bestandsaufnahme der Gassen und eine differenzierte Beurteilung der geschädigten Böden? Wie können Sie überhaupt wirtschaften ohne die Schäden einzubeziehen? Kennt ForstBW die Zahlen für die Wälder Baden-Württembergs?

Warum und wozu erwähnen Sie die Landwirtschaft mit den weltweit wachsenden Boden-verlusten, wenn im Schönbuch mindestens 2000 ha, in Deutschland mindestens zwölf- tausend qkm durch Rückegassen verloren gehen?

Ich kenne keinen einzigen Bauern in der Umgebung der auf den Gedanken käme, bei widri-gen Witterungsverhältnissen seine Wirtschaftsflächen so zu befahren, wie das im Schönbuch und im Land durch die Forstverwaltung angeordnet und durchgeführt wird! Für einen Land-wirt bedeutet dies, legt man Ihre Annahme eines Verlustes von 10-15 Prozent der Wirtschaftsflächen zu Grunde, vermutlich seinen Ruin. Apropos Verlust, dieses Wort wird im Zusammenhang mit der Rückegassenkonzeption von ForstBW tunlichst vermieden. Würden Sie Graf Bülow oder sonst jemand aus der Forstverwaltung einen solchen Prozentsatz seines persönlichen Besitzes einer Maßnahme opfern von der man weiß, dass diese irreversible Schäden erzeugt und man mit dieser Gefahr läuft ruiniert zu werden?
Warum also gibt die Forstverwaltung Maschineneinsätze bei den allerschlechtesten Wetter-bedingungen frei? Warum lässt  Sie schwierige Standorte befahren, wenn Ihnen deren Eigen-schaften über die Standortkartierung bekannt ist.

Schäden, so sagen Sie, lassen sich im Sinne der Bodenfruchtbarkeit sanieren.  Was meinen Sie damit?

Rückegasse als Refugium? Die Waldböden in den Rückegassen werden zu Industrieruinen degradiert, das sind in Deutschland Waldflächen in der Größenordnung von mindestens 12000 qkm. Die langfristigen Auswirkungen der Schäden kann heute niemand absehen. Ein weiterer Einsatz der Maschinen wie bisher, ist deshalb verantwortungslos!

Die Vertreter des Forstes betonen an jeder Stelle und zu jeder Gelegenheit den Schutz der Lurche. Die Besiedelung der Rückegassen durch Lurche ändert deren Funktion. Die entstandenen Biotope dürfen nach Rechtslage nicht mehr befahren werden! Die Ausbildung der Biotope rechtfertigt aber nicht, dass damit fortgesetzt weitere Böden geschädigt werden dürfen. Um in den Bestand einfahren zu können müssten neue Rückegassen angelegt wer-den damit die Biotope nicht zerstört werden. Neuerlicher Flächenverbrauch. Vermutlich ha-ben Sie deshalb damit begonnen die Zufahrt der Gassen mit ortsfremdem Material zu befüllen. Sie wissen dass dies untersagt ist! Sie schreiben, niemand will den Wert eines Wesens über den Wert eines anderen stellen. In keiner Ihrer Antworten habe ich bislang Ihre Sorge um die Lebewesen feststellen können, die, die Bodenfruchtbarkeit bereiten, erhalten und verbessern.

Dagegen sind Sie, ist Forst BW sehr bemüht die Rückegassen als einen Segen für den Wald darzustellen.

Ich habe den Eindruck gewonnen, dass Sie sich die Forstleitung auf den Schutz  eines lebenden Bodens nicht einlassen will oder kann? Stimmt das, wäre dies wirklich ein Anlass zur Sorge! Hat die Forstverwaltung den Wert eines lebendigen Boden zu erfassen versucht, der die Grundlage für die Waldwirtschaft ist? Hat sie den Wachstumsverlust auf den Flächen errechnet, eine wirtschaftliche Gewichtung der Schäden vorgenommen? Hat sie einen Ausblick auf die Folgeschäden gerichtet? Sollen die Bürger, die Sie bei Ihren Entscheidungen bisher nicht teilhaben lassen wollen die Kosten tragen? Fließt die Gewichtung der Schäden überhaupt in die Überprüfung  Ihrer Wirtschaftsweise samt den Zielen ein die Sie sich im Schönbuch gesteckt haben Graf Bülow? Diese Fragen möchte ich auch der Führung von Forst BW stellen, die ja die Entscheidungen für den Öffentlichen Wald im ganzen Land trifft. Die Bürger haben hier das Recht ausführlich informiert zu werden!
Bedenken Sie mögliche Sanierungskosten bei den Ausschreibungen für die Holzernte? Die Forstunternehmer bekla-gen die vorgegebenen Regiestundensätze der Forstverwaltung als zu niedrig angesetzt an. Dies trägt zur Schädigung der Böden deswegen bei, weil die Unternehmer um die notwendigen Einnahmen zu erwirtschaften, diese über die Grenzen hinaus belasten.

Schnell muss es gehen: bei jedem Wetter, auf jedem Standort, mit jeder Technik. Eine exis-tenzbedrohende Entwicklung!

Im Zuge zentral gesteuerter Einsparungsmaßnahmen wurden die  Reviere vergrößert. Damit ist der Betreuungskatalog mit den Anforderungen an die Förster angewachsen, die diese nicht leisten können. Die Aufmerksamkeit und Sensibilität schwindet zu Lasten der Bestände.
Der Druck auf den Wald wird damit weiter erhöht.

Ein Viertel des Bruttosozialprodukts des Landes wird im Großraum Stuttgart erwirtschaftet. Ist Ihnen, ist das den Gemeinden, den Kreisen und dem Land nicht genug? Warum also noch Geld aus dem Schönbuch pressen, die Bestände und die Böden langfristig schädigen?  Das destruktive Erscheinungsbild  der Holznutzung im Schönbuch, die Frustration die diese erzeugt wirkt auf das Lebensgefühl der Menschen und erzeugt Abwehr. Das ist eine Erkenntnis aus der Psychologie. Durch die Abwehrmechanismen werden Kräfte gebunden die besser dem Leben im Alltag zu widmen wären. Halten Sie das nicht auch für wünschenswerter? Die Hybris der mechanisierten Einsätze, wird den Wald und schließlich den Menschen zerstören.

Die Bedeutung des Waldes wird  bei Anlässen gerne in pastosen Tönen ausgemalt. Warum wird dann nicht geschützt, was für das Leben von großem Wert ist?

Warum lässt das Kreisforstamt seine Vorgehensweise im Kusterdinger Wald nicht durch den Zertifizierer prüfen mit dessen Logo in der Öffentlichkeit geworben wird? Dass sich die Zertifizierer den Bodenschäden bisher verschließen ist kein Gradmesser dafür, dass diese ihre Haltung nicht ändern können. Was werden Sie bei einer Änderung der Kriterien sagen, wenn Sie gefragt werden, warum Sie das Wissen um die Bodenschäden bei Ihren Entscheidungen nicht berücksichtigt haben? Wollen Sie sich dann damit herausreden, dass die Zertifizierer Ihre Handlungsweise derart beeinflusst haben, dass Sie nicht handeln konnten?

Die Bodenschutzkonzeption von Herrn Grüll wird seit Januar 2014 im Forst Brandenburg erprobt. Was ist Ihnen daran zu akademisch? Warum laden Sie Herrn Grüll nicht zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Fachhochschule nach Rottenburg  ein? Wollen Sie seine Antwort auf Ihre Einwände nicht hören und zur Kenntnis nehmen? Dass es heute boden-schonende Verfahren der Holzernte gibt wird von Ihnen nicht einmal erwähnt. Das ist sicher kein Zufall!

Sie schreiben, dass es nicht vorgesehen sei (eine merkwürdige Formulierung, die den Schutz der Böden betrifft) alle Rückegassen zu schottern. Bitte sagen Sie mir, wie Sie Rückegassen mit einer Tiefe von mehr als 60 cm ein weiteres Mal befahren wollen? Die Fotodokumen-tation der Schäden auf der Webseite der Initiative, schützt den Schönbuch macht deutlich, dass nahezu alle dokumentierten Gassen befüllt werden müssten. Es interessiert mich auf welchen Grundlagen und nach welchen Gesichtspunkten die  Anlage von Maschinenwegen erfolgt und in welcher Größenordnung dies in den letzten Jahren im Schönbuch geschehen ist?
Viele Menschen haben mit einer großen Erleichterung und auch mit Hoffnung den Erlass zum Schutz des alten Buchenbestandes in Baden-Württemberg aufgenommen. Zuvor je-doch, wurde der Bestand landesweit dezimiert. In vielen Beständen des Landes wird heute mehr Holz eingeschlagen als nachwachsen kann, allein des Geldes wegen- Holzrausch! Das sagen Forstleute! Sie erwähnen den Eichenfirst im Schönbuch als Beispiel gelungener Bewirt-schaftung? Dort wurden noch vor Bekanntgabe des Erlasses mehr als 1100 Buchen im Alter von 120 und mehr Jahren, mehr als drei/viertel des Altbestandes eingeschlagen. Generationenwechsel? Verkehrssicherungsmaßnahme? Naturnahe Waldwirtschaft? Verjün-gung? Eine Auswahl aus der Flut an Begriffen die ForstBW zur Selbstdarstellung verwendet, habe ich zur Collage Waldmanns Welt gefügt und in den Anhang gestellt.
Fest steht, dass die Maschineneinsätze im Eichenfirst schwere Bodenschäden bewirkt haben.
Es entbehrt jeglicher Grundlage die Zerstörung in den  Wäldern fortzuführen und schön zu reden! Die Gemeinschaft heute und die Generationen die uns folgen haben das Grundrecht auf den Schutz der Böden im Allgemeinen, den Schutz Waldbodens im Besonderen, auf eine schonende Holznutzung im Schönbuch und in den Wäldern Baden-Württembergs. Die Landesregierung ist aufgefordert die Waldnutzung neu zu entwerfen. Die Menschen fordern dies, weil sie die Grundlage des Lebens, den Schutz des Bodens, auf eine sichere Grundlage gestellt wissen wollen. Es ist an der Zeit und ist mehr als berechtigt! Der Forst kann sich, wenn er das will, ideenreich einbringen.
Ich glaube fest, dass in einem Modell Schönbuch, Menschen, Waldnutzung, der Schutz von Lebensräumen und Lebensmustern mit  Ihren Lebewesen ökologisch verbunden und Nach-haltigkeit anschaulich gemacht werden könnte. Ein aufmerksames Auditorium von 5 Millio-nen Besuchern würde dies teilen und wertschätzen.

Mit dieser Hoffnung grüße ich Sie herzlichst.
Harald Kunz

Offener Brief an Graf Bülow vom 10.6.2014

Sehr geehrter Herr Graf Bülow,

hier ist meine Antwort auf Ihre Mail vom 10. Juni 2014:

Der Kusterdinger Wald wird in der Reportage des Schwäbischen Tagblattes, ein junger Muskelprotz räumt auf, mehrfach als Raumsektor genannt. Der Artikel bezieht sich also auf diesen Waldabschnitt. Herr Notheis dessen Arbeit vorgestellt wird hat dort tatsächlich gearbeitet. Lesen Sie selbst!

Im gleichen Sektor sind auch die Bilder entstanden, die ich an Herrn Strittmatter gesandt habe. Was veranlasst Sie zu sagen, dass die Bilder nicht von dort wären?

Ich wiederhole meinen Satz aus der Mail an Herrn Strittmatter, die Arbeit von Herrn Notheis´ boden-schonender Arbeitsweise erfährt Missachtung und Entwertung durch die angetroffenen Schäden.

Der Maschineneinsatz der von den Entscheidungsträgern bei Forst BW ohne ein überzeugendes Bodenschutzkonzept veranlasst wurde, wird im genannten Artikel mit dem Ziel verfolgt, die schweren Mängel zu verdecken und die Entrüstung der Menschen über die Zerstörungen zu besänftigen.

Zu Ihrer Frage nach meinem Kenntnisstand des Pferdeeinsatzes: Seine Möglichkeiten bei der Holzernte sind mir bekannt. Sie sind mir aber nicht vertraut. Ist Ihnen denn ein solcher Einsatz im Schönbuch vertraut Herr Graf Bülow?

Die Bilder die ich Herrn Strittmatter vorgelegt habe sind Dokumente der Bodenschäden die durch den Einsatz von Forstspezialmaschinen entstanden sind. Die Schäden sind in weiten Teilen des Schönbuchs anzutreffen. Sie machen deutlich, dass der Waldboden bei der Planung der Holzernte keine Rolle spielt, scheinbar beliebig und kostenlos zur Verfügung steht.

Der Forst setzt ausschließlich auf ein kurzfristiges Ziel- Gewinn aus einer industrialisierten Holzernte! Die Schäden an den Böden werden rationalisiert.

Die Zerstörung der Bodenfruchtbarkeit wird, kommt man auf diese zu sprechen, dreist mit der Rettung der Gelbbauchunke verdeckt, jedoch nur solange bis die Gassenspur mit Mineralschotter gefüllt ist oder bis die nächste Fahrt des Industrieroboters erfolgt. Die Rettungsnotiz wirkt einheitlich wie aus einem Munde vorgetragen. Sie wirkt wie abgesprochen! Die Lebewesen die für die Bodenfruchtbarkeit wichtig sind werden ignoriert.

Finden Sie es nicht bedrückend eine Lebensform ausdrücklich gegen andere Lebensformen auszu-spielen?

Der natürliche Lebensraum der Unken im Schönbuch, z. B. die Feuchtwiesen des Goldersbaches, nahe der Neuen Brücke, wurde durch die rücksichtslose Befahrung im vergangenen Winter geschädigt.

Die Bedeutung der Böden mit ihren biologischen Eigenschaften für die Lebensräume (NATURA 2000) die geschützt werden sollen wird unterschlagen. Wie können Managementpläne, unter Leitung der Forstverwaltung zur Umsetzung der europäischen Naturschutzkonzeption für das Schutzgebiet Schönbuch erstellt werden, wenn der Waldboden in einer Größenordnung von mindestens 1500 ha(!) zerstört, Altholz (siehe Eichenfirst)rigoros entnommen und Altlasten nicht einmal berücksichtigt sind? Die Fläche der Bannwälder im Schönbuch liegt bei gerade einmal 100 ha(!).

Die Federführung der Forstverwaltung bei der Gestaltung der Managementplanung sollte dringend einer unabhängigen Fachgruppe übertragen werden!

Die Zertifizierungssysteme die Nachhaltigkeitsmuster in ihre Zertifikate zu integrieren suchen, vermeiden es tunlichst sich hinsichtlich der Bodenschäden zu positionieren und gehen auf diese Weise Konflikten mit der Forstverwaltung und den politischen Instanzen aus dem Weg.

Die Schäden aber bleiben oder noch schlimmer, sie werden weiter verursacht!

Ich möchte Sie fragen, Herr Graf Bülow, warum Sie auf meine Zusendung des Bodenschutzkonzeptes von Herrn Grüll bisher nicht geantwortet haben?

Sie weisen in Ihrer Mail auf das „Bodenschutzkonzept von Forst BW“, welches als soziale Skulptur die Führungsebene Entscheidungen treffen lässt ohne die biologischen Eigenschaften der Böden vor Ort zu kennen und einzubeziehen, Einwendungen aus den eigenen Kreisen und der Bevölkerung ignoriert und das Wissen über die Bedeutung der Bodenfruchtbarkeit, die das Fundament allen Lebens darstellt, nicht zur Kenntnis nimmt.

Flankierend werden „Sanierungsrichtlinien“ geschaffen, dabei ist die Verwendung des Wortes Sanierung (lat. sanare, heilen) im Zusammenhang mit den angerichteten Schäden aus meiner Sicht nicht nur falsch, seine Verwendung ist eine Missachtung des Wortsinnes, die Industrialisierung der Waldbewirtschaftung wird vollstreckt- die geschädigten Gassen werden dauerhaft verfüllt, der Einsatz der Maschinen ist nun bei jeder Witterung möglich. Das ist beabsichtigt!

Die Verknüpfung von Technologie und falschem Einsatz wird Teil des „neuen“ forstlichen Selbstver-ständnisses. Nach den negativen Folgen der Wirtschaftsweise mit den Monokulturen wird nun die Bodenfruchtbarkeit durch industrielle Bewirtschaftung auf einer Fläche von mindestens 1500 ha im Schönbuch zerstört und gewinnt, das ist wirklich traurig, historische Dimensionen.

Die Degradation der Böden hat weltweit in einem erschreckenden Maß zugenommen. Der Boden als wichtigstes Fundament allen Lebens wird dabei dauerhaft zerstört. Diese Entwicklung schreitet immer schneller voran. In Deutschland sind 30.000 qkm Boden bereits verloren. Durch Befahrungs-schäden im Forst kommen vermutlich weitere 10.000 qkm hinzu. Die Gesamtfläche wächst auf 40.000 qkm an. Die Landesfläche Baden-Württembergs beträgt rund 35.000 qkm.

Was sagen Sie dazu, Herr Graf Bülow?

Die Schäden die im Schönbuch anzutreffen sind, finden sich ebenso in anderen Teilen Baden-Württembergs wieder. Wir haben Schadenmeldungen von der Alb, vom Bodensee, aus dem Schwäbi-schen Wald und aus dem Schwarzwald erhalten.

Sie erscheinen im selben Muster einer technisch-industrieller Denk-und Handlungsweise mit dem Ergebnis, dass die Bodenfruchtbarkeit der Waldböden durch die Maschineneinsätze auf weite Strecken systematisch zerstört wird und, dass diese, so wird von der Forstverwaltung kund getan, als „untergeordnete Begleiterscheinung“ bei der Holzgewinnung hingenommen werden muss, dass der Flächenverlust gar zum Schutze des Waldes erfolgt.

Diese Vorgehensweise findet in Deutschland und in den Ländern Europas zunehmende Anwendung. Die Schäden an den Böden die sich hieraus ergeben und die Folgen davon werden sich letztlich auf das Leben von uns allen auswirken. Das ist sicher!

Im Tagblatt war zu lesen, dass Sie eine Fahrspurdebatte wie sie im vergangenen Winter aufbrandete, nicht noch einmal führen werden… Was wollen Sie damit sagen?

Die Initiativgruppe erhält fortlaufend Mitteilungen, dass Rückegassen im Schönbuch aufgeschottert werden. Auf diese Weise werden die Bodenschäden dauerhaft sanktioniert!

Sehr geehrter Herr Graf Bülow, es entbehrt jeder Grundlage die Zerstörung der Bodenfruchtbarkeit fortzuführen!

Das gilt auch für die Entscheidungsträger bei Forst BW und in der Politik.

Wir alle haben das Recht auf die Nachhaltigkeit des Gemeinsamen. Dazu gehört der Boden! Ich sehe es als selbstverständlich an, alle schädigenden Einflüsse auf diesen zu unterbinden und ihn in seiner Fruchtbarkeit zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Kunz

Warum der Name “Waldkritik” ?

Der Begriff “Kritik” ist in unseren “Macherzeiten” etwas in Verruf geraten, obwohl er besonders seit der Aufklärung im 18. Jh. eine wunderbare Methode bezeichnet, eine Situation möglichst realistisch, nach den Kriterien der Vernunft, zu beurteilen. Die Methode der Kritik ist deshalb so erfolgreich, weil sie bei der Beurteilung eines Sachverhalts auch das jeweilige Vorverständnis mitbedenkt, also die Bedingungen, unter denen mein Beurteilen stattfindet.

Die Kritik eines Försters zum Beispiel, die er am Zustand und den Bedingungen unter denen der Wald wächst, äußert, muß zwangsläufig eine ganz andere sein, als bei einer Familie, die es einfach wertfrei liebt, am Wochenende im Wald wandern zu gehen und auch ein ökoradikaler Naturschützer wird eine ganz andere Kritik üben, als die beiden erstgenannten Gruppen.

Wir würden uns freuen, wenn alle Interessengruppen, die Fachleute UND die absoluten Laien (die einfach nur waldbegeistert sind) sich an diesem runden Tisch miteinander austauschen würden.

Der Wald bedeutet für mich immer Schönheit und Mahnung zugleich und Kritik ist für mich bewahrend und verändernd zugleich. Kritik ist meiner Meinung nach auch dann berechtigt, wenn Sie gleichzeitig und zunächst KEINE ALTERNATIVEN Lösungen anbieten kann.

Ohne Kritik kann man die Probleme nicht sehen, bzw. adäquat beurteilen und oft kann man das Problem der einen Interessengruppe nicht mit dem Problem einer anderen Interessengruppe einfach verrechnen, beide Themen stehen nebeneinander und es geht darum, gemeinsame Lösungen zu suchen, ohne die Probleme des jeweilig anderen als nicht existent wegzuerklären!

Der Name “Waldkritik” bedeutet letztlich die “Kunst der Waldbeurteilung”! Diese Kunst ist sehr komplex und bedarf vieler Meinungen auf die man auch dann Rücksicht nehmen sollte, wenn es innerlich schwerfällt oder wenn man die Person, Partei, Institution etc. partout nicht ausstehen kann oder an deren Geisteshaltung, Einstellung und Aussagen heftig Anstoß nimmt.

Mehr möchte ich an dieser Stelle gar nicht sagen, ich wünsche allen einen regen und konstruktiven Austausch von Meinungen an diesem runden Tisch.

Möge es dem Wald helfen, denn wenn es ihm hilft, hilft es auch uns anderen fühlenden Lebewesen!