…”Wenn nun die Kausalität der Impfung für die Schädigungen durch die Impf-Spikeproteine medizinisch nachgewiesen werden kann, dann wirkt sich bei den Ärzten die Tatsache, dass eine unzureichende Impfaufklärung erfolgt ist, haftungsbegründend aus. Die Aufklärung ist regelmässig völlig unzureichend, das ständig verwendete Formular des RKI verschweigt wesentliche Aspekte wie z.B. die Tatsache, dass die „Impfstoffe“ wegen der kurzen Studiendauer nur eine bedingte Zulassung haben.
Die „Impfstoffe“ sind eigentlich sogar verschreibungspflichtig, erfordern also eine ausführliche Anamnese und eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung durch den behandelnden Arzt. Eine solche Anamnese und Abwägung erfolgt jedoch nicht. All dies führt zu einer Beweislastumkehr, die es dem Arzt auferlegt nachzuweisen, dass KEINE Kausalität zwischen „Impfung“ und Schaden besteht. Dieser Weg dürfte den Ärzten nun durch die von den Pathologen entwickelte Nachweismethode versperrt sein.
Die Beweislastumkehr führt zudem dazu, dass nicht mehr der Patient das Verschulden des Arztes nachweisen muss, sondern dass der Arzt nachweisen muß, dass er nicht schuldhaft, das heisst weder vorsätzlich noch fahrlässig den Schaden, gar den Tod herbeiführte.” (=> https://2020news.de/sensation-spike-impfschaeden-endlich-eindeutig-nachweisbar/