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Das Leitbild des Forst BW

Sehr gut ist es, wenn die Forstwissenschaft den Spuren der Natur und nicht denen der Maschinen folgt – denn nur dann, folgt die Waldwirtschaft auch den Spuren der Natur!Atalanta_fungiens

Deshalb ist es wunderbar, daß man im Leitbild des “Forst Baden Württemberg” auch folgendes lesen kann (Hervorhebungen von der Redaktion / runtergeladen am 28.7.2014 / 22.10 Uhr):

Zukunft für den Wald, Zukunft für die Menschen.

Unsere Gesellschaft stellt hohe Ansprüche an den Wald. Er soll Holz liefern, dem Wild sowie seltenen Tieren und Pflanzen einen Lebensraum bieten, zu Spaziergängen einladen, für saubere Luft, ausgeglichenes Klima sowie frisches Wasser sorgen. Diese Ansprüche bilden die Basis unserer Arbeit.

Grundlage unseres Handelns ist der Nachhaltigkeitsgedanke, den wir konsequent anwenden: Dem Wald wird nur jener Rohstoff entnommen, den er auch nachproduziert. Alle Waldfunktionen werden gleichrangig und dauerhaft für heutige und nachfolgende Generationen gesichert.

Hand in Hand mit diesem ökologischen Ansatz geht auch die ökonomische Perspektive: Erwirtschaftete Überschüsse kommen sowohl der Substanz des Betriebes als auch den von uns im ökologischen und sozialem Bereich erbrachten Leistungen zu gute.

Diese Aufgabe verlangt von uns, dass wir zwischen den unterschiedlichen Interessen von Waldbesitzern, Bürgern und Politik vermitteln und sachgerechte Lösungen erarbeiten.
Ein großer Erfahrungsschatz und das Wissen von Generationen kommt uns dabei zu gute; durch Forschung sowie intensive Aus- und Fortbildung sorgen wir dafür, dass uns diese Kompetenz erhalten bleibt.

Die gleichzeitige Erfüllung dieser unterschiedlichen Aufgaben und Erhalt des Ökosystems Wald realisieren wir mit dem Konzept der naturnahen Waldwirtschaft.

Wir schaffen Zukunft – vertrauen Sie uns!”

Quelle: http://forstbw.de/forstbw/leitbild.html

Ja es ist gut, wenn die Forstwissenschaft den Spuren der Natur und nicht denen der Maschinen folgt – denn nur dann, folgt die Waldwirtschaft auch den Spuren der Natur!

Waldböden erneut viel zu weich

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”,

im Gäuboten konnte man vor einigen Tagen eine Aussage von Reinhold Kratzer, Leiter des Kreisforstamts, lesen, die er im Finanzausschuss des Gemeinderates Herrenberg gemacht hatte.

Sicher wird es den ein oder anderen von Ihnen interessieren, den Artikel auf der website des Gäuboden zu lesen: http://www.gaeubote.de/index.php?&kat=10&red=24 artikel=110800570&archiv=1

Zu dem Artikel erschienen umgehend einige Leserbriefe, die wir ebenfalls hier verlinken möchten:

Leserbrief von Herrn Koch: http://www.gaeubote.de/index.php?&kat=18&artikel=110806727&red=24&ausgabe=

Leserbrief von Herrn Kühl: http://www.gaeubote.de/index.php?&kat=18&artikel=110810615&red=24&ausgabe=

Leserbrief von Herrn Kunz: http://www.gaeubote.de/index.php?&kat=18&artikel=110809311&red=24&ausgabe=

Am Rande gelesen …

Anläßlich einer Neujahrs-Tagung mit dem Thema “Ökonomie kontra Ökologie?” freuen wir uns, hier ein Interview abzudrucken, das wir am Rande der Tagung mit Herrn Dr. Mayer-Wabach führen konnten. Mayer-Wabach gilt als Vordenker einer postmodernen, ökologisch-sozialen Marktwirtschaft. Von diesem Denkansatz aus kritisiert er auch immer wieder den Umgang mit dem deutschen Wald. Das Interview führte unser Redakteur, Herr Müller, am 6. Januar 2015.Till_auf_dem_Harvester

Herr Müller: Zum Jahresauftakt 2015 darf ich Sie, Herr Dr. Mayer-Wabach, ganz herzlich in unserer Redaktion begrüßen. Herr Dr. Mayer-Wabach, Sie gelten als Kritiker ‘unseres’ Umgangs mit dem deutschen Wald, gleichzeitig eilt Ihnen der Ruf voraus, ein Vordenker einer postmodernen, ökologisch-sozialen Marktwirtschaft zu sein.
Können Sie unseren Lesern etwas darüber verraten, was Sie an unserem Umgang mit dem Wald kritisiieren und wie Sie sich eine neue, eine andere Waldwirtschaft vorstellen würden. Sie sagen ja  immer wieder, wir machen schon vom Prinzip her vieles falsch – aber falls wir wirklich etwas falsch machen sollten, wie könnten wir es denn Ihrer Meinung nach besser machen?

Herr Dr. Mayer-Wabach:  Ja Herr Müller, die Antwort auf ihre Frage ist vom Prinzip her erstmal ganz einfach. Wie alles auf unserem “Heimatplaneten Erde” ist auch der Wald inzwischen zu einem reinen Wirtschaftsraum geworden, über den ausschließlich Zahlen noch etwas Objektives auszusagen scheinen. Aber mit den Zahlen ist es wie mit der Technik insgesamt, ursprünglich entwickelt, um dem Menschen zu dienen, dient der Mensch und der Wald inzwischen den Zahlen und der Technik.

Herr Müller: Ein interessanter Ansatz Herr Mayer-Wabach, aber können Sie das für unsere Leser noch etwas näher und wenn möglich auch anschaulicher erläutern.

Herr Dr. Mayer-Wabach: Selbstverständlich – ich gebe ihnen gerne ein Beispiel. Über Jahrhunderte haben Holzhauer und Holzrücker unter schwerer körperlicher Arbeit das Holz für die unterschiedlichen menschlichen Bedürfnisse aus dem Wald geholt und es den Menschen bereitgestellt, der Wert des Holzes bemaß sich dabei nach der Häufigkeit seines Vorkommens, der Nachfrage und nach den Methoden der Holzernte.
Mit der industriellen Revolution und der Umstellung von Holz- auf Steinkohle ergaben sich einige Änderungen für die Holzwirtschaft und das Problem des Abtransports wurde neu überdacht, in dieser Zeit gab es – so um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert – einen genialen Erfinder mit Namen Franz Rummelburg, er war Österreicher, stammte aus einer alteingesessenen Försterfamilie und war selbst natürlich auch Förster.
Franz Rummelburg beobachtete die Natur sehr genau und er erfand aufgrund seiner Beobachtungen – vor allem von Gebirgsbächen – schließlich um 1918 eine geniale Wasserrutsche für den Abtransport von geschlagenen Bäumen der Bergwälder ins Tal. Sein von ihm patentiertes Transportsystem war so kostengünstig und so erfolgreich, daß Franz Rummelburg sehr schnell erkannte, daß ihm diese Erfindung nach heutigem Maßstab ein Millionenvermögen bescheren würde.
Trotzdem entschied er sich – ebenfalls sehr schnell – auf dieses Vermögen bewußt zu verzichten und keine weiteren Wasserrutschen mehr zu bauen, um die katastrophalen Folgen, die sein schnelles und kostengünstiges Transportsystem für seinen geliebten Wald haben würde, abzuwenden.

Herr Müller: Sehr schöne Geschichte Herr Mayer-Wabach, aber was hat diese hundert Jahre alte Geschichte mit unserem heutigen Umgang mit dem Wald zu tun?

Herr Dr. Mayer-Wabach: Nun Herr Müller aus dieser Geschichte ist beinahe alles für unseren heutigen Umgang mit dem Wald zu lernen. Wir können die Geschichte der Wasserrutsche von Herrn Rummelburg quasi wie ein Gleichnis verstehen.

Zu aller erst können wir daran lernen, daß wir immer eine Wahl haben, wir sind nicht gezwungen  – außer vielleicht von uns selbst – uns hemmungs- und bedingungslos unserer Gier nach immer mehr Geld und Wohlstand zu unterwerfen. Ein wichtiger Punkt ist, Herr Rummelburg und seine Familie konnten behaglich leben, so wie es die meisten von uns auch noch können, ein schöner und intakter Wald war ihm wichtiger, als ein riesiges Vermögen, er hat einfach andere Prioritäten in seinem Leben gesetzt, andere Werte waren ihm wichtiger als Geld! Er hat sein Lebensglück nicht an der Menge Geld gemessen, die er besaß, sondern an der Intaktheit der Natur und des Waldes.

Was wir als nächstes lernen können, ist etwas über das Eigenleben, das unsere Erfindungen beginnen, sobald sie in der Welt sind. Was Franz Rummelburg zunächst nur aus der Not, die ja bekanntlich erfinderisch macht, ersonnen hatte, nämlich möglichst schnell Windbruch vom Berg ins Tal zu transportieren, wurde ganz schnell nur noch nach seinem wirtschaftlichen Nutzen beurteilt. Niemand der potentiellen Auftraggeber hat in der Erfindung Rummelburgs mehr gesehen, als ein kostengünstiges Transportsystem, um ganz schnell riesige Mengen an geschlagenen Bäumen aus dem Wald herauszuholen. Ob das für den Wald, wir würden heute sagen, für das intakte Ökosystem “Wald” sinnvoll ist oder nicht, hat niemanden – außer den Erfinder selbst – interessiert. Und der hat – zum Entsetzen aller Auftraggeber mit ihren goldfunkelnden Augen – sich verweigert und da er, im Unterschied zu allen anderen, viel genauer die Natur beobachtet hatte und aufgrund seiner genauen Beobachtungen seine Erfindung so erfolgreich war, war es für andere nicht möglich seine Erfindung einfach nachzubauen und die Idee der Wasserrutsche als Transportsystem verschwand wieder ganz schnell von der Bildfläche.

Herr Müller: Alles schön und gut, Herr Dr. Mayer-Wabach, aber wir haben heute keine einzelnen, kautzigen Erfinder mehr, wir haben einen riesigen Markt, der bedient werden will und schließlich müssen wir doch auch an die vielen Arbeitsplätze denken, die es zu sichern gilt.

Herr Dr. Mayer-Wabach: Stimmt, heute haben wir keinen einzelnen Erfinder mehr, der sich dem Markt verweigern kann, sondern multinationale Konzerne mit millionenschweren Entwicklungsabteilungen, die sich der Wirtschaft und dem Markt niemals verweigern würden, die nur einen Aspekt kennen, daß die Wirtschaft und damit die Profitmaximierung funktioniert. Und weil das so ist, gibt es heute auch niemand mehr, der den Harvester, den Holzvollernter mehr in der Schublade verschwinden läßt, man will doch seinen “return on invest” und außerdem kann der Harvester doch auch alles viel besser als wir Menschen, er fällt die Bäume sauber und super schnell, entastet die Stämme, zerkleinert die Äste zu Hackschnitzeln und legt die Stämme in den Rückgassen, die er natürlich unbedingt in großer Zahl benötigt, zum Abtransport mit dem Forwarder ab.

Herr Müller: Sie sagen es doch jetzt sogar selbst, der Harvester hilft doch nur den Menschen, er macht ihr Leben einfacher, er senkt die Unfallrisiken, und …

Herr Dr. Mayer-Wabach: … ermöglicht sogar sechs von sieben Waldarbeitern sich in Ihrer Arbeitslosigkeit selbst zu verwirklichen, statt hart im Wald zu arbeiten

Herr Müller: Das ist natürlich bedauerlich, ein gewisser Kollateralschaden, das man immer weniger Waldarbeiter braucht, aber die sind dann ja auch freigesetzt, um was anderes, sinnvolles in ihrem Leben zu machen und schließlich und endlich, was hätte man auch machen sollen bei der schnellen Aufarbeitung des riesigen Windbruchs z.B. der Orkane „Vivian“, „Wiebke“, „Kyrill“ und wie sie alle hießen und aufgrund des Klimawandels noch heißen werden.

Herr Dr. Mayer-Wabach:  Aber Herr Müller, ist denn unser Wald unser Wohnzimmer, daß wir schnell wieder aufräumen müssen, wenn ein Sturm mit heftigem Regen durch ein vergessenes, offenes Fenster jede Menge Bruch und Wasserschaden angerichtet hat? Ich möchte mal an dieser Stelle ganz klar festhalten: Wir mußten nicht ganz schnell aufräumen, sondern wir wollten ganz schnell aufräumen. Wir sind schon in unserer Sprache unehrlich, wenn wir WOLLEN mit MÜSSEN vertauschen.
Viel wäre doch schon gewonnen, wenn wir wenigstens anfang würden, ehrlich zu sein bzw. wenigstens ehrlicher zu formulieren, wir müssen nicht den Harvester einsetzen, sondern wir wollen den Harvester einsetzen und wir nehmen es billigend in Kauf, daß wir mit dem System der Rückegassen, die der Harvester dringend benötigt, den Waldboden zerstören und nicht weil wir leider den Waldboden zerstören müssen sondern weil wir den Waldboden zerstören wollen, weil für uns andere Kriterien wichtiger sind, denn alles was wir sehen und billigend in Kauf nehmen, das wollen wir auch, weil wir verschiedenen Aspekte gegeneinander abwägen und uns immer wieder und immer mehr nach den Kriterien einer reibungslos funktionierenden Wirtschaft richten, die brummen muß, damit wir glücklich sein können.

Aber was ist eine “funktionierende Wirtschaft”, eine funktionierende Wirtschaft klingt wie ein völlig von uns und unserer Gesellschaft abgekoppeltes Gebilde, quasi wie ein Naturgesetz, gegen das wir nichts tun können, das seine eigenen Systeme und Funktionsweisen fern des Menschen hat und nach denen wir uns richten müssen, wenn wir überleben wollen. Aber ich sage es Ihnen ganz klar und deutlich, DIE WIRTSCHAFT GIBT ES NICHT, es mag trivial klingen, ist aber der Dreh- und Angelpunkt unserer Zukunft. Wir müssen uns immer wieder klarmachen, die Wirtschaft funktioniert (oder funktioniert für manche auch nicht) genau so wie wir es WOLLEN. Wir alle sind diejenigen, die die Prämissen vorgeben und wenn wir wollen, daß die Wirtschaft funktioniert, dann müssen wir erstmal sagen, was für uns “funktionieren” bedeutet. Ich sag es mal ganz plakativ, für mich bedeutet eine funktionierende Wirtschaft der Zukunft sicher nicht, auf dem Weg der seelenlosen Optimierung und Profitmaximierung so weiterzugehen, wie bisher, wir sollten langsam etwas anderes Wollen wie bisher.

Herr Müller: Herr Mayer-Wabach lassen sie uns nochmal auf Ihre Kritik an unserem Umgang mit dem Wald zurückkommen. Was ist so schlecht daran, daß wir es uns als Menschen einfacher machen, daß wir nicht mehr im Schweiße unseres Angesichts die Bäume aus dem Wald holen müssen, sondern bequem mit einem klimatisierten Harvester und Forwarder

Herr Dr. Mayer-Wabach:  Nicht der Harvester ist unser bewußtloser Sklave, der unser Leben einfacher macht, sondern wir sind die bewußtlosen Sklaven des Harvesters, dessen endloser Gier nach immer mehr Holz wir uns zu fügen haben, denn schließlich muß der Einsatz des Harvesters das Geld für die Rohstoffe, aus denen er gefertigt wird, verdienen, er muß für den Hersteller verdienen, er muß für den Waldbesitzer verdienen, er muß für den Dienstleister verdienen, dann muß natürlich auch der Holzverarbeiter durch günstige Einkaufspreise verdienen und der Konsument muß am Ende der Kette ja auch durch einen möglichst niedrigen Preis verdienen – und wie soll das gehen? Ganz einfach nach dem Grundsatz erfahrener Bankrotteure: “Am Baum machen wir Verlust – aber die Masse macht’s”. Aber Spaß beiseite, der Einsatz von immer aufwendigerer Technik – also auch immer teurer Technik, wir sprechen hier bei Grundausstattungen auch mal von Millionenbeträgen – macht eine entsprechende Menge von Holzeinschlag zwingend notwendig. Der Harvester-Einsatz wird in der Regel nach Leistung, also nach Festmetern bezahlt und mit 10 Festmetern am Tag können Sie keine Investitionen von mehreren hunderttausend Euro finanzieren. Da liegt es auf der Hand, das Maximum, was so ein Harvester und sein nachgeschalteter Forwarder kann, also nicht nur 60 oder 80 Festmeter sondern auch gerne mal 300 Festmeter am Tag rauszuholen.

Herr Müller: Aber ist es nicht zumindest in Deutschland inzwischen geregelt, daß nicht mehr Holz pro Jahr aus dem Wald geholt werden darf, als auch in einem Jahr nachwächst? Da werden die Forstverwaltungen doch sicher genau vorgeben, wieviel Holz geerntet werden darf.

Herr Dr. Mayer-Wabach:  Theoretisch ja – praktisch nein! Der größte Teil der Holzernte wird in Deutschland von Dienstleistungsunternehmen ausgeführt und noch dazu von solchen, die bei europäisch vorgeschriebenen Vergabeverfahren ihre Leistung am günstigsten angeboten haben, hier geht eine Schere auf, wenn ich mit großen Investitionen, große Mengen schnell bewältigen kann, dann kann ich diese Mengen günstig anbieten, aber was ist dann mit kleinen Mengen? Da liegt es doch auch auf der Hand, Vorbedingungen für den Einschlag so zu “gestalten”, daß entsprechende Mengen, die der Harvester braucht, auch geerntet werden können – ökologische Erwägungen müssen dann zwangsläufig nachstehen, wenn man als Auftraggeber – der in der Regel die Forstverwaltung von Ländern und Gemeinden ist – nicht möchte, daß die beauftragten Dienstleister mit ihren immer gößer werdenden Maschinenparks reihenweise in die Pleite gehen.

Herr Müller: Könnte man – wenn dem wirklich so ist, wie Sie behaupten – das Vergütungsverfahren ändern oder muß man dann einfach auf modernste Technik verzichten, wenn man nicht genug erntereife Holzmengen zusammenbringt?

Herr Dr. Mayer-Wabach:  Ja und Nein! Wir müssen ja nicht nur den jedes Jahr nachwachsenden Holzmengen Rechnung tragen, wir müssen ja auch dafür sorgen, daß wir ein ökologisch funktionierendes System “Wald” erhalten und dazu gehören nun einmal nicht nur die richtigen Bäume in einer richtigen Anzahl und Mischung, dazu gehört zu allererst auch mal ein ökologisch intakter Boden, denn ohne intakten Waldboden, kein intakter Wald. Hier ist natürlich die Versuchung aller Beteiligten sehr groß, den Weg immer perfekterer Technik – sprich immer größerer Investitionen – zu gehen.
Selbst wenn kein Einsehen in ökologische Notwendigkeiten besteht, so ist das Interesse der weltweit agierenden Maschinenhersteller doch sehr groß auf alle Wünsche von Forstbetrieben einzugehen, denn das bedeutet Umsatz und Wachstum und noch will niemand dieses goldene Kalb des Kapitalismus schlachten.
Und damit schließt sich auch wieder der Kreis, denn wir sind wieder beim WOLLEN angekommen. Wollen wir wirklich auf dieser Einbahnstraße der Naturzerstörung für schnelle Profite weitergehen oder sagen wir einfach STOPP!

Herr Müller: Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Herr Dr. Mayer-Wabach:  Wir könnten uns den Erfordernissen der Natur überlassen, wir könnten das Leben in Harmonie und Gleichklang mit der Natur wieder als Wert anerkennen lernen – wir nehmen, was uns die Natur in reichlichem Maße gibt, aber kein Stück mehr. Wir geben uns den Grundsatz, so im Wald vorzugehen, daß nach unserem Eingreifen und Ernten im Wald niemand sieht, daß wir da waren und zwar nicht durch ausgeklügelte Kosmetik (nach dem Motto: Wir schütten zerstörte Rückegassen einfach oberflächlich zu und streuen Laub darüber!) sondern durch ehrliches, moralisch anständiges Verhalten und wenn durch dieses Verhalten der Holzpreis um 50 bis 100% steigt, dann sagen wir, das ist genau das, was wir wollen, denn wenn wir auf diesem Planeten eine Zukunft haben wollen, dann müssen die Preise, die wir für unser Holz ansetzen, nicht nur die ökonomische, sondern auch die ökologische Wahrheit sagen, so wie es Ernst Ulrich von Weizsäcker vorgeschlagen hat. Und zur ökologischen Wahrheit gehört der “ökologische Rucksack”, den all unsere Aktionen auf diesem Planeten tragen, von der Wiege bis zur Bahre!

Herr Müller:  Ein schönes Schlußwort Herr Dr. Mayer-Wabach. Wir müssen jetzt leider unser Gespräch beenden – ich bedanke mich für ihre Ausführungen, wenn gleich ich ehrlich zugeben muß, daß ich Ihre Thesen doch für sehr überzogen und an vielen Stellen sogar für – gestatten sie mir das Wort – weltfremd halte. Ich bin im Unterschied zu Ihnen doch der Meinung, daß wir nach wie vor am besten auf einen funktionsfähigen, brummenden Markt und eine ungebremste  Weiterentwicklung der Technik zum Wohle des Menschen auch in Zukunft vertrauen sollten. Meinen Sie nicht auch?

Quelle: http://oekoradix.de/?p=1068

FSC-Audit beim Kreisforstamt Tübingen 11.12. 2014

Die Initiativgruppe Waldkritik hat eine Beschwerde bei der LGA Intercert eingereicht und bittet um die Überprüfung von Schäden, die 2013/2014, durch Holzernte- und Holzabfuhrmaßnahmen im Verwaltungsbereich der Unteren Forstbehörde Tübingen entstanden sind. Kernpunkt der Beschwerde ist deren Prüfung nach Prinzip 6 des Deutschen FSC Standard: Auswirkungen auf die Umwelt. Aus unserer Sicht wurden die Untermerkmale des Prinzips bei den Holzernte-und Holzbringungsmaßnahmen in mehrfacher Hinsicht nicht eingehalten.

Leitgedanke von Prinzip 6:

Die Waldbewirtschaftung erhält die biologische Vielfalt und die damit verbundenen Werte…, …die Böden… und gewährleistet dadurch die ökologische Funktion und Unversehrtheit des Waldes …und weiter…die Waldbewirtschaftung erfolgt nach dem Vorsorgeprinzip.

Die Beschwerde gliedert sich in drei Teile, einem ersten Teil mit dem Kernpunkt der Beschwerde ausschließlich nach Prinzip 6, in dem Auswirkungen auf die Umwelt dargestellt sind. Im zweiten Teil der Beschwerde werden die Schäden als Gruppe zusammengefasst und den Prinzipien 5,7und 9 zugeordnet.

Es folgt eine Verbindung von Landeswaldgesetz BW, Bundesgerichtsurteil und FSC Prinzip 1.

Zuletzt wird die Schadengruppe Schönbuch in eine Verbindung mit den NATURA 2000 Richtlinien und Prinzip 1 FSC gestellt.

Erster Teil

Schadstellen, Kennzeichnung und Beschwerdemerkmale

Die Initiative hat nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Auditor, Herrn K., für den, am 11. Dezember stattfindenden Audit vier Schadorte ausgewählt. Sie sind auch an vielen anderen Orten im Schönbuch anzutreffen.

Die Schadorte sind in Form von den Kurzzeichen S1,S2, S3,S4, in der beigefügten Karte gekennzeichnet. Sie lassen sich an Hand der Karte auffinden.

Die Orte sind mit einem charakteristischen Schadensichtmerkmal, zum Beispiel, schwere Wegschäden fehlende Sanierung, versehen.

Die konkrete Beschwerde orientiert sich schließlich an den Untermerkmalen der Prinzipien des FSC Standards, soweit diese in Frage kommen. Sie beginnt mit einer Ziffer, dann folgt die Bewertung- nicht eingehalten, zum Beispiel: 6.1 nicht eingehalten… dann folgt das kursiv gesetzt beschreibende FSC-Untermerkmal.

Beispiel: 6.1. nicht eingehalten… In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der Waldbewirtschaftung…

S 1 – Schwere Wegeschäden –fehlende Sanierung =>  siehe Karte:

6.1 nicht eingehalten …In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der der Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter werden die Umweltauswirkungen bei der Waldbewirtschaftung vor Ihrer Durchführung beurteilt… Je nach Ergebnis werden die Maßnahmen ggf. angepasst.

6.1.3 nicht eingehalten … der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnahmen vor… er unterlässt Maßnahmen, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

6.5.1 nicht eingehalten … das Erschließungssystem wird an der langfristigen Waldbehandlung im Sinne von 6.3 … die ökologischen Funktionen und Werte des Waldes werden erhalten, verbessert oder wiederhergestellt, ausgerichtet.

6.5.2 nicht eingehalten…Wegebau und Instandhaltung orientieren sich an anerkannten Grundsätzen einer umweltverträglichen Walderschließung.

6.5.6 nicht eingehalten…

f)Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert

S 2– Schwere Fahrschäden und Befüllung der Rückegassen auf weite Strecken mit ortsfremdem Material =>  siehe Karte:

6.1 nicht eingehalten…In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der der Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter werden die Umweltauswirkungen bei der Waldbewirtschaftung vor Ihrer Durchführung beurteilt… Je nach Ergebnis werden die Maßnahmen ggf. angepasst.

6.1.1 nicht eingehalten… dem Forstbetrieb sind die allgemeinen und wissenschaftlich erfassten Auswirkungen forstlichen Handelns auf das Ökosystem bekannt.

6.1.2 nicht eingehalten… stehen alternative, umweltschonende Verfahren zur Wahl werden diese gewählt…

6.1.3 nicht eingehalten… der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnahmen vor… er unterlässt Maßnahmen, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

6.5.2 nicht eingehalten…Wegebau und Instandhaltung orientieren sich an anerkannten Grundsätzen einer umweltverträglichen Walderschließung.

6.5.3 nicht eingehalten… Der Wegebau wird minimiert.

6.5.5 nicht eingehalten … das schonende Befahren der Rückegassen und die schonende Holzbringung wird durch geeignete Arbeitsgeräte, Arbeitsverfahren und Ausrüstung sowie durch den geeigneten Zeitpunkt des Einsatzes gewährleistet.

6.5.6 nicht eingehalten…

f)Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert.

S 3: Befahrung in Falllinie in Verbindung mit schweren Fahrschäden =>  siehe Karte

6.1 nicht eingehalten …In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der der Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter werden die Umweltauswirkungen bei der Waldbewirtschaftung vor Ihrer Durchführung beurteilt… Je nach Ergebnis werden die Maßnahmen ggf. angepasst.

6.1.1 nicht eingehalten… dem Forstbetrieb sind die allgemeinen und wissenschaftlich erfassten Auswirkungen forstlichen Handelns auf das Ökosystem bekannt.

6.1.2 nicht eingehalten … stehen alternative, umweltschonende Verfahren zur Wahl werden diese gewählt…

6.1.3 nicht eingehalten… der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnahmen vor… er unterlässt Maßnahmen, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

6.5.1 nicht eingehalten… das Erschließungssystem wird an der langfristigen Waldbehandlung im Sinne von 6.3 … die ökologischen Funktionen und Werte des Waldes werden erhalten, verbessert oder wiederhergestellt, ausgerichtet.

6.5.5 nicht eingehalten… das schonende Befahren der Rückegassen und die schonende Holzbringung wird durch geeignete Arbeitsgeräte, Arbeitsverfahren und Ausrüstung sowie durch den geeigneten Zeitpunkt des Einsatzes gewährleistet.

6.5.6 nicht eingehalten…

f)Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert.

S 4: Schwere Befahrungsschäden  =>  siehe Karte

6.1 nicht eingehalten…In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der der Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter werden die Umweltauswirkungen bei der

Waldbewirtschaftung vor Ihrer Durchführung beurteilt… Je nach Ergebnis werden die Maßnahmen ggf. angepasst.

6.1.2 nicht eingehalten… stehen alternative, umweltschonende Verfahren zur Wahl werden diese gewählt…

6.1.3 nicht eingehalten… der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnahmen vor… er unterlässt Maßnahmen, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

6.5.1 nicht eingehalten… das Erschließungssystem wird an der langfristigen Waldbehandlung im Sinne von 6.3 … die ökologischen Funktionen und Werte des Waldes werden erhalten, verbessert oder wiederhergestellt, ausgerichtet.

6.5.5 nicht eingehalten… das schonende Befahren der Rückegassen und die schonende Holzbringung wird durch geeignete Arbeitsgeräte, Arbeitsverfahren und Ausrüstung sowie durch den geeigneten Zeitpunkt des Einsatzes gewährleistet.

6.5.6 nicht eingehalten…

f)Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert.

Zweiter Teil:

Die Schadengruppe Schönbuch besteht aus den vier bekannten Schadensichtmerkmalen: S1, S2, S3, S4

S1=Schwere Wegeschäden, fehlende Sanierung. S 2=Schwere Fahrschäden und Befüllung der Rückegassen auf weite Strecken mit ortsfremdem Material. S 3 Befahrung in Falllinie in Verbindung mit schweren Fahrschäden. S 4=Schwere Befahrungsschäden

Die Schadengruppe Schönbuch wird den Untermerkmalen von Prinzip 5, denen von Prinzip 7 und schließlich von Prinzip 9 zugeordnet.

Zuletzt erfolgt eine Verknüpfung Waldgesetz Baden-Württemberg, Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes der NATURA 2000 Richtlinien mit dem FSC-Prinzip 1.

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit Prinzip 5 FSC

FSC Prinzip 5 beschreibt den Nutzen aus dem Wald, die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes… sie soll wirtschaftlich tragbar werden und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten.

5.3.1 nicht eingehalten… geeignete Maßnahmen zum…Schutz des Bodens werden ergriffen

5.3.1.1 nicht eingehalten… bei der Waldbewirtschaftung werden… Schädigungen des Bodens minimiert

5.5.2 nicht eingehalten… Ästhetische Werte des Waldes werden erhalten oder verbessert.

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit Prinzip 7 FSC

Prinzip 7 Bewirtschaftungsplan…ein angemessenes Planungswerk ist zu erstellen, anzuwenden und zu aktualisieren…. Grundlage sind entsprechende Daten und Informationen aus den Inventuren

7.1 nicht eingehalten…Bewirtschaftungsplan und zugehörige Dokumente enthalten Angaben hinsichtlich

c) Beschreibung des waldbaulichen Systems basierend auf den Inventurergebnissen und der ökologischen Situation

f) Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Umwelt

i)Beschreibung und Begründung der Erntetechnikeinschließlich der einzusetzenden Ausrüstung

7.1.3 nicht eingehalten… die Inventur erhebt Indikatoren…sowie… Rückeschäden.

7.1.15 nicht eingehalten… die geplante Erntetechnik ist in die jährliche Planung je Behandlungs-einheit integriert

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit Prinzip 9 FSC

Prinzip 9 Erhaltung von Wäldern mit hohem Schutzwert.

Die Bewirtschaftungsmaßnahmen erhalten und vermehren deren Merkmale… sie werden immer im Sinne einer vorbeugenden Herangehensweise erwogen… die Eigenart soll bewahrt und die Funktion in der Gesamtheit zumindest erhalten werden

9.3 nicht eingehalten… der Bewirtschaftungsplan enthält konkrete Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Schutzziele…diese Maßnahmen sind … in der öffentlich verfügbaren Zusammen-fassung des Bewirtschaftungsplanes enthalten

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit dem Waldgesetz BW und mit Prinzip 1 FSC

Waldgesetz Baden-Württemberg, DRITTER TEIL, 1 Abschnitt Bewirtschaftung des Waldes,

§ 13 nicht eingehalten…Wald ist so zu bewirtschaften, dass Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes unter Berücksichtigung der langfristigen Erzeugungszeiträume stetig und auf Dauer erbracht werden.

§ 14 nicht eingehalten…pflegliche Bewirtschaftung

1. den Boden und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten

7. die Nutzungen schonend vorzunehmen.

in § 22 nicht eingehalten…Umweltvorsorge der Bewirtschaftung

1.die Umwelt, der Naturhaushalt und die Naturgüter sind bei der Bewirtschaftung des Waldes zu

erhalten und zu pflegen

3.Natürliche Erholungsmöglichkeiten sind zu erhalten und zu entwickeln

FSC Prinzip 1 leitet mit der Einhaltung und der Respektierung der Gesetze und FSC Prinzipien aller relevanten und unterzeichneten Gesetze des Landes und internationaler Verträge und Abkommen ein und erläutert…Prinzipien und Kriterien des FSC ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und fördern die ständige Weiterentwicklung der Waldwirtschaft zu Umweltverantwortlichkeit, Sozialverträglichkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit

FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten… der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen

FSC Indikator 1.1.1 nicht eingehalten… die relevanten Bundes-und Landesgesetze, Verordnungen sind verfügbar und werden eingehalten

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Mai 1990, 2 BvR 1436/87 und Prinzip 1 FSC

Nicht eingehalten…Die Forstpolitik der Bundesregierung … dient vor allem der Erhaltung des Waldes als ökologischer Ausgleichraum für Klima, und Wasser, für die Tier-und Pflanzenwelt sowie für die Erholung der Bevölkerung.

FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten… der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen

FSC Indikator 1.1.1 nicht eingehalten… die relevanten Bundes-und Landesgesetze, Verordnungen sind verfügbar und werden eingehalten

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Mai 1990, 2 BvR 1436/87 und Prinzip 1 FSC

Nicht eingehalten…Die Bewirtschaftung des Körperschafts-und Staatswaldes, …dient der Umwelt-und Erholungsfunktion des Waldes, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die staatliche Forstpolitik fördert im Gegensatz zur Landwirtschaftspolitik weniger die

Betriebe und die Absetzbarkeit ihrer Produkte als vielmehr die Leistungsfähigkeit des Naturhaushal-tes.

FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten… der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen

FSC Indikator 1.1.1 nicht eingehalten… die relevanten Bundes-und Landesgesetze, Verordnungen sind verfügbar und werden eingehalten

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit Waldgesetz BW und Prinzip 1 FSC

Waldgesetz Baden-Württemberg, SECHSTER TEIL, Besondere Vorschriften für den Staats-, Körper-schafts-und Privatwald,

§§45 und 46 Zielsetzungen im Staatswald bestimmen, dass der Staats-und Körperschaftswald in besonderen Maße dem Allgemeinwohl dienen soll.

Ziel der Bewirtschaftung des Staatswaldes ist, die den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen

FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten… der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen

FSC Indikator 1.1.1 … die relevanten Bundes-und Landesgesetze, Verordnungen sind verfügbar und werden eingehalten

Schadengruppe Schönbuch in Verbindung mit den NATURA 2000 Richtlinien und Prinzip 1 FSC

Große Teile des Schönbuchs sind vom Land als NATURA 2000 Gebiete ausgewiesen und an die EU gemeldet. Ziel ist unter anderem, in diesen Gebieten die wildlebenden Vogelarten und die gefährdeten natürlichen und naturnahen Lebensräume zu erhalten. Aus diesen Gründen gilt für diese Gebiete ein Verschlechterungsverbot. Tatsächlich führen in den NATURA 2000 Gebieten des Schönbuchs die bei der Holzernte aufgetretenen Schäden zu einer Verschlechterung der Lebensräume. Damit ist der FSC Indikator 1.1 nicht eingehalten … der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und lokalen Gesetze und behördliche Bestimmungen.

Der Schönbuch ist großflächig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Kleinflächig gibt es Bann- und Schonwälder und eine Vielzahl von Natur- und Kulturdenkmale (z.B. alte Römerstraßen). FSC Aufgabe sollte sein, festzustellen ob und inwieweit bei der Bewirtschaftung des Waldes die ent-sprechenden öffentlichen Schutzvorschriften beachtet werden.

Besichtigungsabfolge der Schadorte am 11.12.2014

Die Besichtigung der Schadorte bitten wir in folgende Abfolge vorzunehmen:

1. Besichtigungsort S 4  =>  siehe Karte

2. Besichtigungsort S 3  =>  siehe Karte

3. Besichtigungsort S 2  =>  siehe Karte

4. Besichtigungsort S 1  =>  siehe Karte

Die Initiativgruppe hat den Wunsch mit 4 Vertretern am Audit teilzunehmen.

Kommunikation in staatlichen Forstorganisationen

In der hochinteressanten Dissertation von Frau Claudia Kenntner zu den Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung von Information und Kommunikation in staatlichen Forstorganisationen werden die zentralen Problemstellungen im Umgang mit staatlichen Forstorganisationen perfekt dargestellt.
Wer nicht gleich die ganzen 412 Seiten studieren möchte, der kann hier im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der Dissertation von Frau Kenntner lesen.

Die gesamte Dissertation findet man unter folgendem Link:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/9398/pdf/Dokument1.pdf

Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung von Information und Kommunikation in staatlichen Forstorganisationen : theoretische Analyse und empirische Studien zum internen Berichtswesen und zur Organisationskultur von ForstBW

Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit der Information und Kommunikation in den forstlichen Organisationen des Landes Baden-Württemberg. Um Informationen zu erhalten und die Organisation mittels Kommunikation zielorientiert führen zu können, werden in den Baden-Württembergischen Forstorganisationen eine Vielzahl von Führungsinstru¬menten eingesetzt. Eines davon sind die internen forstlichen Berichte. Diese haben den Zweck, die Entscheidungsträger bei ihren Managementaufgaben zu unterstützen. Interne Berichte werden bezüglich ihrer Nützlichkeit häufig kritisiert. Bislang ist nicht bekannt, inwiefern die internen forstlichen Berichte die Entscheidungsträger tatsächlich bei ihren Managementaufgaben unterstützen können. Unbekannt ist auch, welche Schwierigkeiten ggf. dazu führen, dass die internen forstlichen Berichte ihren Zweck nicht oder nur eingeschränkt erreichen und inwiefern Möglichkeiten bestehen, etwaige Probleme zu beheben.

Hieraus ergeben sich folgende Forschungsziele: Am Beispiel der internen forstlichen Berichte soll beschrieben und erklärt werden, welche Probleme bei der betrieblichen Information und Kommunikation der forstlichen Organisationen des Landes Baden-Württemberg vorliegen. Auch soll beschrieben und erklärt werden, inwieweit die internen forstlichen Berichte ihren Berichtszweck erfüllen können. Darauf aufbauend soll erarbeitet werden, welche Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung bestehen, um die aufgezeigten Probleme zu beheben oder zumindest zu mildern.

Der theoretische Bezugsrahmen besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil des Bezugsrahmens basiert auf konventionellen betriebswirtschaftlichen Theorien zu Schwierigkeiten im Informationssystem. Dieser beschreibt den Realitätsausschnitt, der untersucht werden soll, allerdings nicht in ausreichendem Maße. Deshalb wird in einem zweiten Teil des theoretischen Bezugsrahmens die informelle Seite einer Organisation – basierend auf den Theorien zur Organisationskultur – beleuchtet. Die zwei Teile des Bezugsrahmens unterscheiden sich in ihren Aussagen, z. T. widersprechen sie sich.

Mittels zweier qualitativer empirischer Studien mit explorativem Charakter wurde geprüft, inwiefern die internen forstlichen Berichte den an sie gestellten Anforderungen als Führungsinstrument gerecht werden können. Ziel der ersten Teilstudie war, die Probleme bei der Erreichung des Berichtszwecks zu ermitteln, die erkennbar werden, wenn diese aus der Perspektive des ersten Teils des Bezugsrahmens untersucht werden. Hierzu wurden sieben Leitfadeninterviews und vier Gruppendiskussionen mit Realgruppen durchgeführt. Die Auswertung erfolgte mittels qualitativer Inhaltsanalyse nach MAYRING (2003). Die zweite Teilstudie bezweckte einen Einblick in die Organisationskultur von ForstBW (Bezeichnung der derzeitigen Organisationsform der forstlichen Organisationen des Landes Baden-Württemberg). Es wurden vier Gruppendiskussionen mit Realgruppen durchgeführt, die nach der dokumentarischen Methode der Interpretation nach BOHNSACK (2008), einer wissenssoziologisch-hermeneutischen Methode, gedeutet wurden.

Die erste Teilstudie ermittelte mehrere Störungen im Informationsprozess, den die Berichte durchlaufen, sowie zahlreiche Störungsursachen, die die Störungen auslösen und deren Störungswirkungen. Auf der Grundlage der empirischen Ergebnisse der zweiten Teilstudie und anhand der im Bezugsrahmen beschriebenen Kriterien kann ermittelt werden, dass ForstBW durch eine starke Organisationskultur charakterisiert ist. Aus den Theorien werden für starke Organisationskulturen folgende Thesen, die betriebliche Information und Kommunikation betreffend, abgeleitet: Es besteht die Tendenz, sich gegenüber dem Umfeld abzuschotten. Auch werden eher nur kleinere Veränderungen akzeptiert. Hiervon sind wesentliche Teile der Organisationsmitglieder betroffen, denn je stärker die Organisationskultur ist, desto mehr neigen die Beschäftigten dazu, Konformität zu erzwingen.
Auf der Basis der Zusammenführung dieser beiden Studien wird folgenden Fragen nachgegangen: Welche für die Praxis relevanten Aussagen zur Erreichung des Berichtszwecks bzw. zur betrieblichen Information und Kommunikation in ForstBW können aus den beiden Studien abgeleitet werden? Welche Ansatzpunkte für Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung der betrieblichen Information und Kommunikation können aus den beiden Studien abgeleitet werden? Welche Beiträge zur Beschreibung und Erklärung von Problemen bei der betrieblichen Information und Kommunikation gründen auf welchen der beiden herangezogenen Theoriestränge?

Quelle des abstract: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/9398/

Darüber hinaus können Sie unter dem folgenden Link die Dissertation von Frau Kenntner bestellen und einen weiteren Artikel, sowie Stellungnahmen zu ihren Thesen aus dem Magazin Forst BW intern 10/2014 finden. Klicken Sie einfach hier!

Wie Förster ticken ForstBW INTERN 10-2014_Seite_1 Wie Förster ticken ForstBW INTERN 10-2014_Seite_2Wie Förster ticken ForstBW INTERN 10-2014_3

Schonendes Holzrücken mit Zugpferden

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”

für den ein oder anderen, der keinen eindimensionalen Blick auf die Möglichkeiten der Waldbewirtschaftung und Ihrer “Instrumentarien” hat, wird es vielleich von Interesse sein, zu lesen, daß Landtagsmitglied Hans-Peter Storz (SPD) unter Beipflichtung von Minister Bonde (Grüne) vom Ministerium für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz, einen Antrag gestellt hat, die potentiellen Möglichkeiten eines Zugpferdeeinsatzes beim Holzrücken in der Forstwirtschaft zu prüfen bzw. dem Landtag darüber zu berichten!

Wen dieser Antrag interessiert, der kann ihn im folgenden hier lesen: Klicken Sie hier!

Satirisches zur 3. Bundeswaldinventur

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”,

heute hat uns von einer regelmäßigen Leserin unserer Seite der nachfolgende Hinweis erreicht, den wir ihnen auf keinen Fall vorenthalten möchten. Wir wünschen allen jede Menge Stirnrunzeln bei solchen Berichten!

5 Minuten von „Quer“ über die Bundeswaldinventur  =>  HIER KLICKEN!

Ganz besonders schön ist der Beitrag von Philipp Freiherr zu Guttenberg, dem Präsident der Arbeitsgemeinschaft deutscher Waldbesitzerverbände e.V (übrigens ist er der kleine Bruder unseres heiß geliebten, ehemaligen Bundesministers der Verteidigung, Karl-Theodor zu Guttenberg). Was Philipp Freiherr zu Guttenberg besonders auszeichnet, ist sein großer Sachverstand und seine immerwährende Sachlichkeit.

Aber lesen Sie selbst  =>  HIER KLICKEN!

Resümee des ADWG:
“Umweltverbände wie Greenpeace oder der “Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland” (BUND) hatten in der Vergangenheit wiederholt die multifunktionale und nachhaltige Forstwirtschaft angegriffen und kritisiert, dass diese angeblich naturschutzfachliche Ziele deutlich verfehlen würde. Von “übernutzten”, “schrumpfenden” oder “kranken” Wäldern war dabei die Rede. Die Resultate der Bundeswaldinventur belegen, dass diese Kritik an der Realität vorbeigeht und auch keine Argumente liefert, um weitere Wälder zugunsten eines Totalnaturschutzes verkommen zu lassen.”

Zu Guttenberg sieht voraus: “Die Natur- und Umweltschutzverbände sollten sich neue Felder und Feindbilder suchen. Der fundierte, objektive und unabhängige Zensus hat mit seinen wissenschaftlichen Fakten ihre Kritik entzaubert und gezeigt was sie wirklich ist: ideologisch durchtränkte Illusion und ein Mittel, um Spender und Mitglieder zu gewinnen. Die Aussagen der Bundeswaldinventur bestärken uns Waldbesitzer, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen, weil er objektiv der richtige ist.”

Grundlagen für den vorsorgenden Bodenschutz bei der Holzernte im Landesforst Brandenburg

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”,
auf diesem Weg möchte wir gerne noch mal alle an den Vortrag von Martin Grüll (Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde) am 27. November 2014, um 19:00 Uhr in der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg erinnern.

Herr Grüll wird über das Thema „Vorsorgender Bodenschutz beim Einsatz von Holzerntetechnik“ sprechen.

Zur Vorbereitung dieses Vortrags veröffentlichen wir hier nochmals den Beitrag von Martin Grüll über vorsorgenden Bodenschutz bei der Holzernte im Landesforst Brandenburg:

Der Einsatz moderner Holzerntetechnik ist immer mit dem Risiko unbeabsichtigter Nebenwirkungen verbunden. Neben dem Schutzgut Boden ist in zunehmendem Maße auch die Integrität von Arten, Biotopen und Lebensräumen betroffen. Bei der Auswahl geeigneter Holzernteverfahren müssen daher neben technischen und wirtschaftlichen auch ökologische Kriterien beachtet werden.

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Abb. 1: “In der Harmonie aller im Wald wirkenden Kräfte liegen das Rätsel und der Erfolg der forstlichen Produktion” (Karl Gayer, 1822 – 1907). (Foto: kwf-tagung.org, 2012)

Ähnlich wie die Bewirtschaf-tungszielsetzung variiert auch die individuelle Bodenschutzmotivation der verschiedenen Waldeigen-tümer. Daher müssen für unterschiedliche Vorsorgestufen (minimale, erhöhte, optimale Vorsorge) operationale Entschei-dungshilfen gegeben werden.

Die Erweiterung der konven-tionellen forsttechnischen Stand-ortsklassifizierung um eine Wertklassifizierung natürlicher Bodenfunktionen (Produktion, Lebens-raum, Regelung) bietet die Möglichkeit zur Berücksichtigung unterschiedlich motivierter Bodenschutzinteressen bei technischen Entscheidungen. Mit diesem methodischen Ansatz können für jeden Waldstandort Empfehlungen für Feinerschließung, Maschinenbefahrung und Holzernteverfahren gegeben werden, die eine Risikominimierung beim Forsttechnikeinsatz ermöglichen.

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) hat sich auf dieser Grundlage zu Grundsätzen des vorbeugenden Bodenschutzes beim Einsatz von Holzerntetechnik in den Landesforsten (rund 280.000 ha) verpflichtet.

1. Bodenpfleglichkeitsstrategien

Die mit der zunehmenden Mechanisierung der Forstwirtschaft verbundenen Risiken und Nebenwirkungen und das dadurch verursachte, bodenökologische Gefährdungspotenzial sind im Wesentlichen bekannt. Auf Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse können Bodenpfleglichkeitsstandards definiert werden, um das Eintreten schädlicher Bodenveränderungen zu vermeiden oder unvermeidbare Bodenschäden zu verringern. Je nach Ausprägung der Bodenschutzmotivation und des Vorsorgedenkens können drei Stufen des vorsorgenden Bodenschutzes unterschieden werden.

1.1 Mindestvorsorge

Die Grundsätze des Bodenschutzrechts verpflichten alle Bodenbewirtschafter zur Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen und zur Abwehr schädlicher Bodenveränderungen. Hierunter fallen auch physikalische Bodenstrukturschäden (Bodenverdichtungen), die durch den Einsatz von Forstmaschinen verursacht werden. Das Bodenschutzrecht trifft jedoch keine Detailregelungen für die forstwirtschaftliche Bodennutzung, sondern verweist auf den Regelungsvorrang des Forstrechts für den Bodenschutz im Wald.

Im Forstrecht des Bundes und der Länder werden mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft bestimmte, deklaratorische Anforderungen an die nachhaltige, pflegliche und sachgemäße Waldbewirtschaftung gestellt. Von unmittelbarer Bedeutung für den Bodenschutz beim Forstmaschineneinsatz sind folgende Grundsätze:

  • Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit
  • Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Boden- und bestandesschonende Bewirtschaftung unter Berücksichtigung der natürlichen Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten
  • Bedarfsgerechte, naturschonende Walderschließung unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Waldfunktionen

Zur Umsetzung dieser forsttechnisch relevanten Bodenschutzvorgaben formuliert das Forstrecht keine expliziten Gebote und Verbote. Damit wird die rechtliche Beurteilung von Grundsatzverstößen erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht. Obwohl es nicht gelungen ist rechtlich verbindliche Qualitätsstandards für den bodenschonenden Forstmaschineneinsatz durchzusetzen, zeichnet sich in der Forstpraxis folgender Mindeststandard ab:

  • Unterlassung der flächigen Befahrung auf sensiblen Feucht- und Nassstandorten
  • Maschinenbefahrung bei der Bestandespflege auf festen Fahrgassen
  • Einhaltung des nach dem derzeitigen Stand der Technik möglichen Mindestgassenabstands (doppelte Kranreichweite = 20 m)
  • Reisigarmierung der Fahrgassen bei der vollmechanisierten Holzernte zur Verringerung von Gassenschäden
1.2 Erhöhte Vorsorge

Zur Gewährleistung einer gegenüber der konventionellen Forstwirtschaft erhöhten Bodenschutzvorsorge werden in den Standards der Forstzertifizierung (PEFC, FSC) explizite Gebote und Verbote für den Forsttechnikeinsatz formuliert. Trotz Formulierungsunterschieden der einzelnen Systeme sind folgende Merkmale für die erhöhte Bodenschutzvorsorge der zertifizierten Forstwirtschaft kennzeichnend:

  • Grundsätzliches Verbot der flächigen Maschinenbefahrung bei der Holzernte
  • Gebot der ausschließlichen Maschinenbefahrung auf festgelegten Fahrgassen
  • Eingeschränktes Verbot der flächigen Maschinenbefahrung außerhalb der Holzernte
  • Gebot der systematischen Feinerschließung der Waldbestände
  • Gebot der schonenden Gassenbefahrung
  • Zeitliche Befahrungseinschränkung möglichst auf Trocken- oder Frostperioden
  • Festlegung von Mindestgassenabständen in zwei Restriktionsvarianten:

a) Obligat 40 m Gassenabstand auf allen Standorten oder

b) Obligat 20 m Gassenabstand auf allen Standorten und fakultativ 40 m auf empfindlichen Standorten

  • Vorgabe bestimmter, technischer Auflagen für Forstmaschinen
  • Bevorzugte Auftragsvergabe an zertifizierte Forstunternehmen

Da die wirtschaftlichen Interessen der Waldeigentümer Berücksichtigung finden müssen, können über die Forstzertifizierung keine absoluten Ziele verwirklicht werden. Trotz Kontrollen und Sanktionen kommt es auch in zertifizierten Forstbetrieben zu vermeidbaren Bodenschäden beim Forstmaschineneinsatz.

1.3 Optimalvorsorge
Abb. 2: Vorbeugender Bodenschutz bei der Holzernte setzt einen höheren Planungsaufwand voraus. (Foto: LFB)
Abb. 2: Vorbeugender Bodenschutz bei der Holzernte setzt einen höheren Planungsaufwand voraus. (Foto: LFB)

Im LÖWE-Programm (1991) für die niedersächsischen Landesforsten findet sich in Grundsatz 13 die Forderung nach einem ökologisch verträglichen Einsatz der Forsttechnik:

“Die Forsttechnik hat sich an den ökologischen Erfordernissen auszurichten. Es sind Verfahren anzuwenden, die die Waldböden und die Waldbestände in ihrer Struktur- und Artenvielfalt schonen.”

Dieser LÖWE-Grundsatz wird zur besonderen ökologischen Verträglichkeit erweitert, um damit den nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erreichbaren Optimalstandard beim umweltverträglichen Forsttechnikeinsatz zu kennzeichnen. Neben der langfristigen Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen bedeutet dies insbesondere die Gewährleistung der ökosystemaren Selbstregulations- und Regenerationsmechanismen. Um die Resilienz eines Waldökosystems bei Nutzungseingriffen nicht zu überlasten, müssen Vorkehrungen zur Schadensprävention und zur Minimierung negativer Nebenwirkungen getroffen werden.

Dieser vorsorgemotivierte Ansatz erfordert bestimmte, auch subjektive Wertentscheidungen des Naturnutzers. Die Entscheidung, welche Ökosystemzustände oder Funktionen als wertvoll erachtet werden, beruht aber auf menschlicher Festlegung und wird nicht allein durch objektive wissenschaftliche Erkenntnis bestimmt. Das Wertesystem der besonderen ökologischen Verträglichkeit wird mit Hilfe folgenden Zielsystems operationalisiert und mit Kriterien untersetzt:

Teilziel 1 Naturverträglichkeit
  • Sensitivitätsabgestufte Feinerschließung, Bodenbefahrung und Mechanisierung
  • Festlegung forsttechnischer Restriktionen in Abhängigkeit von
  • Bodenbelastbarkeit
  • Bodenfunktionswert
  • Waldfunktion
  • Naturschutz- oder Waldbiotopstatus
Teilziel 2 Schadensvorbeugung
  • Inkaufnahme von Mehrkosten zur Risikovorsorge und Schadensminderung
  • Inkaufnahme von Nutzungs-, Befahrungs- und Mechanisierungseinschränkungen
  • Vermeidung von unwägbaren ökologischen Hypotheken
Teilziel 3 Forsttechnik in dienender Funktion
  • Primat der biologischen vor der technischen Produktion (Waldbau vor Technik)
  • Minimierung negativer Nebenwirkungen durch technische Optimierung
Teilziel 4 Operationale Planungs-, Organisations- und Entscheidungshilfen
  • Verzicht auf Verbote zu Gunsten des Aufzeigens von Möglichkeiten und Freiheitsgraden
  • Standortsindividuelle Empfehlung ökologisch und technisch geeigneter Holzernteverfahren
  • Qualifizierung von Forsttechnikkompetenz, Umweltbewusstsein und Entscheidungsverantwortung der Mitarbeiter (Überzeugen statt Verordnen)

2. Bodenfunktionsbewertung

Das Bundesbodenschutzgesetz orientiert auf den Schutz natürlicher, wirtschaftlicher und natur-/ kulturhistorischer Bodenfunktionen und verpflichtet jeden Bodennutzer zur Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen sowie zur Abwehr schädlicher Bodenveränderungen.

Beim Einsatz von Forstmaschinen muss ein Teil des Waldbodens unvermeidbar für technische Zwecke beansprucht werden. Auf den Fahrgassen besteht ein hohes Risiko für langfristige Beeinträchtigungen oder irreversible Schädigungen des Bodens. Es liegt daher nahe den Wert der für technische Zwecke dauerhaft umgewidmeten Produktionsfläche als Kriterium in forsttechnische Entscheidungen zu integrieren. Auf Datenbasis der forstlichen Standortserkundung kann mit etablierten Methoden der Bodenfunktionsbewertung eine modifizierte, forsttechnische Standortsklassifizierung durchgeführt werden.

In Abb. 3 sind die für Waldböden als bedeutsam betrachteten Bodenfunktionen und die standörtlichen Eingangsgrößen zu deren Bewertung dargestellt. Die Unterscheidung von (sozio)ökologischen, ökonomischen und technischen Bodenfunktionen wurde bewusst gewählt, um für unterschiedlich motivierte Bodenschutzzielsetzungen getrennte Wertmaßstäbe zur Verfügung stellen zu können.

Abb. 3: Forstliche Bodenfunktionsbewertung zur Ableitung von (sozio)ökologischen, ökonomischen und technischen Bodenfunktionsklassen.
Abb. 3: Forstliche Bodenfunktionsbewertung zur Ableitung von (sozio)ökologischen, ökonomischen und technischen Bodenfunktionsklassen.
2.1 Bewertung natürlicher Bodenfunktionen

Die Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen Regelung, Lebensraum und Produktion, und deren Zuordnung zu fünf Wertklassen von 1 (sehr gering) bis 5 (sehr hoch), steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Flächenbeanspruchung für die Feinerschließung. Mit steigendem Bodenfunktionswert wird eine Verringerung der Befahrungsfläche empfohlen. Jeder der fünf Wertklassen wird daher ein zulässiges Flächenbefahrungsprozent bzw. ein bestimmter Mindestgassenabstand zugeordnet (Kl. 1: <20 m, Kl. 2: 20 m, Kl. 3: 40 m, Kl. 4: >40 – 60 m, Kl. 5: keine Gasse).

Die Produktionsfunktion spiegelt das eigennützige Interesse des Waldbesitzers an der nachhaltigen Wertsicherung seines Bodenkapitals wider. Im allgemeinen forstlichen Verständnis wird dem Verlust von biologischer Produktionsfläche, die für die dauerhafte Feinerschließung beansprucht wird, keine Bedeutung beigemessen und die Fahrgassen weiterhin als Holzbodenfläche betrachtet. Zur langfristigen Wertsicherung seines Bodenkapitals sollte der Waldbesitzer jedoch mit zunehmender Bodenfruchtbarkeit die Beanspruchung von wertvoller Produktionsfläche für die Feinerschließung reduzieren.

2.2 Bewertung technischer Bodenfunktionen

Neben den natürlichen Bodenfunktionen muss in ein auf die technische Anwendung ausgerichtetes Bewertungssystem auch die Funktion des Bodens als Widerlager für die Befahrung mit Forstmaschinen integriert werden.

Abb. 4 zeigt eine Beurteilungshilfe zur Unterscheidung von tolerierbaren und nicht tolerierbaren Bodenverformungen auf der Gasse. Nur bei Ausbildung von Spurtyp 1 und 2 ist eine schonende Maschinenbefahrung gewährleistet. Mit beginnender Ausbildung von Spurtyp 3 oder 4 wird ein Warnsignal für die Überschreitung der Bodentragfähigkeit und die akute Beeinträchtigung der technischen Gassenfunktion angezeigt.

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Beurteilungsschema für die Maschinenbefahrung Abb. 4: Beurteilungsschema für die Maschinenbefahrung in ebenem bis schwach geneigtem Gelände (ohne Erosionsgefahr). (Abb. J. Erler, 2009; Staatsbetrieb Sachsenforst 2006)

Um die dauerhafte Funktionsfähigkeit eines unbefestigten Gassensystems als Widerlager für die einwirkenden Maschinenkräfte zu gewährleisten, muss Überlastungsschäden zuverlässig vorgebeugt werden. Die technische Bodenbelastbarkeit wird maßgeblich von der Bodenfeuchte zum Befahrungszeitpunkt beeinflusst. Die Bodenfeuchtestufen der Standortserkundung (trocken, frisch, feucht, nass, sumpfig) bieten sich daher für die Klassifizierung der technischen Befahrbarkeit von T1 (befahrbar) bis T5 (unbefahrbar) an.

Glossar

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Originalartikel

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Holzeinschlag im Schönbuch in der Saison 2014/2015

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”, auf Forst BW wurde jetzt im Nachgang zur zweiten Gesprächsrunde, wir berichteten, die entsprechende Karte vom Schönbuch für die Holzernte-Saison 2014/2015 eingestellt.

Hier können Sie die Karte ohne Umwege direkt anklicken!

Darüber hinaus hat Forst BW auf seiner Internet-Seite folgenden Text unter der Überschrift “Wir arbeiten auch im Untergrund!” veröffentlicht:

“Mit dem Begriff ‚Wald‘ assoziieren die meisten Menschen Bäume, also den oberirdischen – sichtbaren – Teil des Waldes. Doch Wald ist viel mehr, denn im ‚Untergrund‘ laufen unzählige Prozesse ab, die den sichtbaren Teil des Waldes in seiner Form entstehen lassen und erhalten. Diese Funktionen in Boden und Wasser zu schützen ist Teil unserer Aufgabe und begleitet uns bei der Bewirtschaftung der Wälder.

Moderne Forstmaschinen erlauben eine wirtschaftliche Holzernte, stellen durch ihr Gewicht aber gleichzeitig eine Gefahr für den Boden dar, auf dem sie arbeiten. Bereits eine einmalige Befahrung kann das Bodengefüge irreversibel zerstören und die Leistungsfähigkeit des Bodens zunichte machen.

Aus diesem Grund setzte bereits die frühere Landesforstverwaltung Baden-Württemberg auf eine sogenannte ‚Feinerschließungsrichtlinie‘, die eine Befahrung von Waldbeständen genau regelt. Ein Teil der Bodenfunktionen bezieht sich auf die Regulierung und das Filtern von Oberflächenwasser. Bei der Bewirtschaftung der Wälder werden weder Oberflächen- noch Grundwasser mit gefährdenden Substanzen belastet, der Einsatz ökologisch verträglicher Betriebsmittel ist für uns selbstverständlich.

Im Rahmen der naturnahen Waldwirtschaft sorgen wir von ForstBW für einen umfassenden Erhalt und Schutz des Bodens, damit auch folgende Generationen von den Leistungen profitieren können.”

Unser Kommentar: Wenn dem so ist, wie der Forst BW schreibt und woran wir keinen Zweifel haben, daß bereits eine einmalige Befahrung … das Bodengefüge irreversibel zerstören und die Leistungsfähigkeit des Bodens zunichte machen (heruntergeladen am 3.11.2014/21.00 Uhr) kann, dann sollte man den Forst BW an dieser klaren Aussage auch messen können!

2. Gesprächsrunde zum Thema Naturpark Schönbuch

Liebe Freunde der Initiative „Waldkritik“, am 17. Oktober 2014 fand in Tübingen-Bebenhausen bei der Forstdirektion des Regierungs- Präsidiums von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr die 2. Gesprächsrunde zu den Themen forstliche Bewirtschaftung und Bodenschutz, Schutzgebiete und Weiterentwicklung der Besucherlenkung im Naturpark Schönbuch statt. Unsere Initiative war mit drei Teilnehmern anwesend. Aus diesem Grund möchten wir hier für alle Interessierten nicht nur über die Inhalte der Gesprächsrunde berichten, sondern auch über weitergehende Fragestellungen,  die sich für uns Teilnehmer im Nachgang des Treffens in der Diskussion noch ergeben haben.

Eingeladen hatte der Leiter der Abt. Forstdirektion des RP Tübingen, Martin Strittmatter. Circa 50 Personen – darunter MdL Dr. Bernd Murschel, ca. 35 Försterinnen und Förster aus dem Schönbuch unter ihnen die Leiter der Kreisforstämter und viele Revierleiter sowie Angehörige der Forstdirektion und des MLR, Vertreter der Holzeinschlagsunternehmer und Holzrücker, der Holzwirtschaft, der Bürgerinitiativen zum Schutz des Schönbuch.

Das Einführungsreferat hielt Graf Götz v. Bülow, stellvertretender Leiter der Abt. Forst des LRA TÜ. Er erläuterte den Nichtfachleuten die alle 10 Jahre stattfindende “Waldinventur”, bei der der Zustand des Waldes möglichst vollständig erfaßt werden soll, da hierauf die waldbauliche Planung (Forsteinrichtung) aufgebaut werde. Über permanente Stichprobenpunkte werden z.B der Holzvorrat, der Holzzuwachs und weitere Zustandsdaten wie  z.B. der Wildverbiß oder Bodenschäden erfasst. Allerdings wird der Umfang der Bodenschäden im Gegensatz zum Wildverbiß nicht festgehalten, erfasst wird lediglich „vorhanden“ oder „nicht vorhanden“, hier halten wir es für dringend erforderlich auch die Art und die Schwere der Bodenschäden zu erfassen.

Ziel der waldbaulichen Planung sei es z.B. die Holznutzung nachhaltig zu gestalten, also jedes Jahr nicht mehr Holz einzuschlagen als jedes Jahr nachwächst. Nach diesem  Konzept werden Wälder des Naturparks, soweit sie dem Staat oder Kommunen gehören, behandelt. Auf Nachfrage der Initiative “Waldkritik” erläuterte Graf Götz v. Bülow, daß die Erfassung des Waldzustands sowohl Staats-, wie Gemeinde und Privatwaldanteile umfasse. Leider konnte der Referent die Planung und den Vollzug des Holzeinschlags nicht mit konkreten Zahlen belegen. Auf Nachfrage sagte er, dies sei bei der Vielzahl der Waldbesitzer im Schönbuch nicht ohne weiteres möglich.

Martin Strittmatter informierte anschließend über die im Schönbuch zur Anwendung kommenden Holzernteverfahren und über die dabei auftretenden Schwierigkeiten und Probleme:
Rund 80 % des Holzeinschlages werde an Unternehmer vergeben und erfolge überwiegend maschinell. Der Rest werde in Eigenregie abgewickelt. Die Konsequenzen, die sich aus dieser schwerwiegenden Aussage ergeben, wurden unserer Meinung nach im weiteren Verlauf zu wenig angesprochen. Es wurde lediglich von Unternehmern und Förstern darauf hingewiesen, daß die hohen Investitionen auf Seiten der Unternehmen zu einer gewissen Trägheit bei den Möglichkeiten von kurzfristiger Veränderung führe, für die man um Verständnis bat.
Unserer Meinung nach ergibt sich aus der Sachzwanglogik des Erntesystems ( 80 % des Holzeinschlages werde an Unternehmer vergebe!) eben ganz konsequent das Ausmaß der Bodenschäden, hier sollte deshalb unserer Meinung nach ein Umdenken stattfinden,  in einem ersten Schritt sollten die Sanierungskosten bei den Ausschreibungen berücksichtigt werden, wobei der Forst BW nicht einfach die Kosten den Unternehmen rückbelasten sollte, sondern durch auskömmlicherer Entlohnung  der Unternehmen, das Entstehen solcher Schattenkosten von vorneherein  zu vermeiden. In der Konsequenz würde das zwar die Holzpreise verteuern, müßte aber unserer Meinung nach mit Rücksicht auf eine ökologisch bessere Erntequalität hingenommen werden.

In diesem Zusammenhang hatten wir in der Tischvorlage darauf hingewiesen, daß eine Zertifizierung der beauftragten Unternehmen noch kein Garant ist, für hohe, ökologisch akzeptable Qualität (siehe unseren letzten Beitrag!).

An einer Übersichtskarte zur Ernteplanung 2014/2015 erläuterte Herr Strittmatter den geplanten Holzeinschlag der jetzt kommenden Saison und wie das eingeschlagene Holz an die befestigten Waldwege angerückt werde. Danach spielt der Einsatz von Pferden praktisch keine Rolle mehr. Die maschinelle Vorlieferung ist das übliche Verfahren. Sie erfolgt mit 4-Radmaschinen und in letzter Zeit vermehrt auch mit 6/8 Radmaschinen, die – um den Bodendruck zu vermindern – verstärkt mit Bändern ausgestattet werden sollen. Insbesondere an Hängen komme unter Umständen auch die teurere, bodenschonende Seilkrantechnik zum Einsatz. Auch hier sind wir wieder der Meinung, daß man mit oberster Priorität auf bodenschonende Technik setzen sollte, auch wenn sie teurer ist!

Für den Staatswald gelte seit dem 1. Januar 2014 die neue Feinerschließungsrichtlinie. Danach dürfen die Waldböden nur auf Rückegassen, die einen Mindestabstand von 20/40 m haben müssen, befahren werden. Die Gassen dürfen nicht befestigt werden  und sind dauerhaft zu kennzeichnen. Wobei alte Rückegassen – mit teils deutlich kürzerem Abstand – weiter befahren werden sollen. Die Fahrspurtiefe dürfe 40 cm nicht überschreiten (andere Forstspezialisten wie Nikolaus Nemesthoty geben die Grenze für Bodenschäden mit 10 cm an!). Sei dies der Fall müssten die Rückearbeiten sofort eingestellt werden.
Wie dies in der Praxis (besonders in Zeiten des Klimawandels und milden Wintern) bei den enormen Kosten der Unternehmen auf Dauer geschehen könnte, wurde nur mit dem lapidaren Hinweis abgetan, die Unternehmen würden bei ungeeignetem Wetter wieder Heim geschickt.

Nach Auffassung von „Waldkritik“ muß die neue Feinerschließungsrichtlinie auf den Prüfstand, da sie die Einlegung von Rückegassen auch auf Standorten vorsieht, die aus Gründen des Bodenschutzes nicht befahren werden können, auf einigen Standorten auch noch mit engeren Abständen als in der vorhergegangenen Richtlinie von 2003. Die Richtlinie zur Feinerschließung , die nicht nur im Staatswald, sondern auch in den von ForstBW bewirtschafteten Wäldern anscheinend konsequent umgesetzt wird, wird als Aufforderung und Blankoscheck zur Waldverwüstung gesehen. Die Bewertung von FSC wird mit Spannung erwartet.

Zwar räumte Herr Strittmatter ein, dass es in der Vergangenheit bei der Holzernte zu mehr oder weniger (?) großen Bodenschäden gekommen sei. Dies sei nicht zuletzt auf die mit dem Klimawandel zusammenhängenden milden Winter ohne Bodenfrost und den hohen Anteil von  Weichböden im Schönbuch zurückzuführen. Die Forstverwaltung werde sich bemühen, diese Schäden künftig soweit wie möglich zu vermeiden. Man wolle deshalb die im Wald zum Einsatz kommenden Radmaschinen vermehrt mit Bändern ausstatten, den Seilkraneinsatz beim Holzrücken verstärken und auch prüfen, inwieweit es möglich ist, einen Teil des Holzes wieder mit Hilfe von Pferden anzurücken.

Unserer Meinung nach wurden die häufige Hinweis während der Gesprächsrunde auf die Veränderungen bei der Holzernte durch den Klimawandel nicht korrekt als Veränderungen der Prämissen für die Holzernte diskutiert, denen man z.B. für den Bodenschutz dringend Rechnung tragen müßte, sondern lediglich als Entschuldigung für eigenes Fehlverhalten verwendet. Auch hier sollte unserer Meinung nach ein Umdenken stattfinden.

Begrüßt wurde von Herrn Strittmatter , dass sich auch die Fachhochschule Rottenburg mit dem Thema beschäftigen wird.

Die Vertreter der Bürgerinitiativen dankten für das Zustandekommen des Treffens. In der Diskussion verwiesen sie auf die in der Vergangenheit entstandenen Schäden in vielen Wäldern des Landes, die – insbesondere in dem vielbesuchten Naturpark Schönbuch – nicht hinnehmbar seien.

Der Erlass der Feinerschließungsrichtlinie wurde von den anwesenden Förstern weitgehend begrüßt. Allerdings sei sie nur für den Staatswald (24% der Waldfläche in BW) verbindlich. Darüber hinaus seien einige ihrer Vorschriften leider nicht zielführend. So wird bezweifelt, ob eine Fahrspurtiefe von 40 cm noch hinnehmbar sei, denn Rückegassen mit so tiefen Fahrspuren seien für künftiges Holzanrücken wohl kaum noch brauchbar.  Für uns stellte sich deshalb in der Nachbesprechung die Frage, ob das Rückegassenkonzept in der Zukunft überhaupt zielführend sein könne.

Auch die Befestigung der Einmündungen der Rückegassen in die Waldwege (z.T. sogar bis zu 150 m lange Abschnitte in den Rückegassen selbst) mit ortsfremden Wackersteinen, wie sie inzwischen an vielen Orten praktiziert werde, wurde kritisiert. Hier wurde vom Forst BW allerdings argumentiert, daß dies ökologisch keine Nachteile mit sich bringen würde, da die Steinbefestigungen, wie Herr Strittmatter ausführte innerhalb von 1 bis 2 Jahren wieder zugewachsen seien. Graf Götz v. Bülow ergänzte, die Auffüllung der Maschinenwege auf längeren Strecken sei bereits weitgehend abgeschlossen, diesbezüglich käme nur noch wenig Neues hinzu. Auf die Veränderungen in tieferen Bodenschichten bzgl. der ökologischen Funktionalität wurde nicht weiter eingegangen, die Endgültigkeit des Bodenverlustes in den Rückegassen durch die Befestigung wurde nicht angesprochen.

Und schließlich wurde darauf hingewiesen, dass Wälder, die systematisch im Abstand von 40 m mit Rückegassen überzogen werden, wobei die Abstände nur maschinenbedingt nicht aber standortbedingt festgelegt werden, viel von ihrer natürlichen Schönheit und geheimnisvollen Ursprünglichkeit verlieren. Unserer Meinung nach sollte verstärkt beim Anlegen der Rückegassen auf die Bodenbeschaffenheiten Rücksicht genommen werden. Auch der Flächenverbrauch durch das Rückegassennetz und die in Zeiten des Klimawandels dringend notwendige ökologische Funktionalität von Waldboden und Wald wurde gar nicht angesprochen.

Die Forstleute fühlten sich in der Mehrzahl von ihren Kritikern zu unrecht angegriffen. Sie verwiesen auf die große wirtschaftliche und ökologische Bedeutung des Rohstoffes Holz, deren Ernte sie zu organisieren hätten.

Beim derzeitigen Stand der Holzerntetechnik und unter den derzeitigen Witterungsbedingungen (Ausbleiben des Winterfrostes) seien Bodenschäden unvermeidlich. Wolle man sie vermeiden, müsse man an vielen Orten auf den Holzeinschlag verzichten, was jedoch nicht ernsthaft in Betracht komme. Wobei unserer Meinung nach, gerade der Verzicht auf die Holzernte bei ungeeigneten Bedingungen dringend geboten ist. Auch erklärten einige der Anwesenden, dass die entstandenen Rückeschäden auch für sie ein ernstes Problem und auf Dauer nicht hinnehmbar seien. Vorgeschlagen wurde unter anderem künftig mit kleineren, weniger schweren Maschinen zu arbeiten.

Die anwesenden Rückeunternehmer und die Vertreter der Holzindustrie schlossen sich den Argumenten der Forstleute vor Ort an, wobei ein Rückeunternehmer eindrucksvoll schilderte, wie sehr seine Arbeit auf Widerspruch und Unverständnis bei vielen Waldbesuchern stoße.

Harald Kunz von unserer Initiative “Waldkritik” brachte – als Anregung für einen grundsätzlichen Perspektivenwechsel – einen möglichen Anschlusstermin ein, zu dem Herr Dr. Fähser, ehemals Leitender Forstdirektor des Stadtwaldes Lübeck, heute Mitglied des Vorstandes von FSC Deutschland, zu einem Vortrag über das Thema Waldbau und Bodenschutz eingeladen werden könnte.
Die anwesenden Förster äußerten sich jedoch grundsätzlich ablehnend zu Anregungen aus anderen Regionen und Bundesländern kompetente Gesprächspartner einzuladen, da das momentan neu für den Schönbuch entwickelte Bewirtschaftungskonzept aus ihrer Sicht zunächst erprobt und intern anhand eigener Erfahrung weiterentwickelt werden sollte. Für uns stellte sich die Frage, ob es wirklich ein spezielles Konzept für den Schönbuch gebe oder ob nicht vielmehr das allgemeine Konzept des Forst BW auf den Schönbuch übertragen werde.
Gemeinsam mit der Initiative “Schützt den Schönbuch” sind wir allerdings der Meinung, dass die regionale Forstverwaltung im Schönbuch – unabhängig von der spezifischen, zugegebenermaßen schwierigen Bodenbeschaffenheit und dem in Teilen neuen Konzept, das nun umgesetzt wird – sich offen zeigen sollte für Anregungen von Außen.

Zum Abschluss kündigte Abteilungsleiter Martin Strittmatter an, dass er zu gegebener Zeit erneut zu einer ähnlichen Gesprächsrunde einladen werde und bedankte sich bei den Teilnehmern für ihr Kommen und nicht zuletzt bei MdL Dr. Bernd Murschel für sein fortdauerndes Interesse am Wald und am Naturpark Schönbuch.

Aus Sicht der Initiative “Waldkritik”, wurden in der Gesprächsrunde – die temporär eher einer Werbeveranstaltung des Forst BW glich (was auch durch die überproportionale Anwesenheit der Schönbuch Förster zu standen kam) zu wenig grundsätzliche Fragestellungen zugelassen. Auf die Tischvorlage unserer Initiative “Waldkritik” (siehe entsprechend den letzten Beitrag), die eine Woche vor dem Termin an die bekannten Teilnehmer versand wurde, gingen die Anwesenden allenfalls marginal ein.

U.a. wurde von den Förstern Prämissen als allgemeiner Konsens reklamiert, die man so gar nicht stehen lassen kann. Wenn sich z.B. durch den Klimawandel auch die Holzerntebedingungen ändern (Ausbleiben von Frost/Befahrbarkeit der Rückegassen) müßte gefragt werden, ob unter solchen Bedingungen überhaupt noch geerntet werden soll, diese Infragestellung wurde aber von den Föstern grundsätzlich abgelehnt, bzw. auf die Politik verwiesen.

In der Konsequenz wurde immer wieder vom Forst BW darauf hingewiesen, daß das Heil für den Bodenschutz nur in einer Verbesserung der Technik liegen könnte, hier haben wir als Initiative “Waldkritik” allerdings die an diese Strategie unmittelbar anschließende Fragestellung vermißt, wonach ja eine Verbesserung der Technik mit enormen Kosten für die beauftragten Unternehmen verbunden ist und somit ein enormer Druck für die Unternehmen entsteht, durch das riesige Investitionsvolumen auch entsprechende Holzmengen einzuschlagen und möglichst auch bei jeder Witterung – also auch bei ungeeigneter – zu ernten. Die Sachzwanglogik, die sich aus den immer größer werdenden Investition für modernere Technik ergibt, wurde unserer Meinung nach einfach nicht angesprochen, wäre aber dringend zu diskutieren.

Auf den Interessenkonflikt zwischen den Richtlinien des Forst BW und der beauftragen Unternehmen wurde unserer Meinung nach viel zu wenig eingegangen. Hier wurde große Einigkeit der Vertragsparteien demonstriert, die wir als Initiative “Waldkritik” allerdings allein schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen bezweifeln. Große Investitionen und große variable Kostenblöcke ziehen in der Konsequenz immer große Erträge nach sich, zum einen kann ein Unternehmen, wenn es aufgrund ungeeigneter Witterung immer wieder seine Arbeit abbrechen muß, nicht kostendeckend arbeiten, ist also gezwungen auch bei ungeeigneter Witterung zu arbeiten, zum anderen setzen große Technikinvestitionen große Holzmengen voraus bzw. ziehen diese nach sich, die sich dann bei den immer größer werden Maschinen nicht alleine an nachhaltigen Gesichtspunkten mehr orientieren können.

Nach unserem Dafürhalten wurde dieser zentrale Zusammenhang überhaupt nicht angesprochen, zwar wurde von einigen Förstern im Zusammenhang mit dem Bodenschutz die Frage in den Raum gestellt, ob man nicht auch wieder auf kleinere Erntemaschinen zurückgehen sollte oder andere bodenschonendere Verfahren einsetzen könnte, solide erörtert wurde dieser Themenkomplex aber nicht, die wirtschaftlichen Zusammenhänge wurden überhaupt nicht angesprochen!

Die Fragestellung eines Vertreters der Sägewerksindustrie, der beklagte, daß es im letzten milden Winter durch den zu geringen Holzeinschlag in der Holzwirtschaft zu starken Engpässen gekommen sei, wurde nicht weiter aufgegriffen, augenscheinlich passte diese Aussage nicht in das Marketingkonzept des Forst BW, das an diesem Nachmittag präsentiert werden sollte. Aber genau in den z.T. sehr unterschiedlichen Interessenlagen aller Beteiligten liegt unserer Meinung nach der Knackpunkt, dieser wurde allerdings von den Veranstaltern sorgfältig umschifft!

Tischvorlage zur Gesprächsrunde am 17.10.2014

Als Initiative “Waldkritik” haben wir eine Woche vor der 2. Gesprächsrunde in Bebenhausen allen uns bekannten Teilnehmern eine Tischvorlage zugeschickt, in der wir auf zwei uns bei der Gesprächsrunde besonders wichtige Themenkomplexe hingewiesen haben.

Allen Interessierten möchten wir an dieser Stelle gerne unsere Tischvorlage zur Kenntnis bringen:

2 Themenkomplexe liegen uns am Herzen, über die wir gerne in der Runde diskutieren möchten.

Forst BW bekennt sich zu dem allumfassenden, übergeordneten Kriterium einer “nachhaltigen Waldwirtschaft”, daraus ergeben sich zwingend zwei Konsequenzen:

1. Zielführende Maßnahmen zum Schutz des lebendigen Ökosystems Wald

2. Holzernte in den klar definierten Grenzen ökologischer Reproduktionskapazitäten

Aus Punkt 1 ergibt sich eine Ausschreibungs- und Vergabepraxis von Waldarbeiten, bei
der Wirtschaftlichtlichkeits-Aspekte zwangsläufig eine untergeordnete Rolle spielen müssen, um ein funktionsfähiges “Ökosystem Wald” sicherzustellen. Qualität sollte unserer Meinung nach oberste Priorität haben, so daß ein Befahren ungeeigneter Standorte, mit ungeeigneter Technik, bei ungeeigneter Witterung in der Praxis nicht mehr passieren kann.

Hinsichtlich der Ausschreibungskriterien, der Prüfung und Plausibilisierung der abgegebenen Angebote und der Nachkontrolle der beauftragten Leistungen würden wir gerne Optimierungsmöglichkeiten diskutieren, da die für alle im letzten Winter sichtbare Praxis (z.B. schwere Bodenschäden bei der Holzernte!) gezeigt hat, daß die Vorbedingung der Zertifizierung eines Anbieter-Unternehmens nicht ausreicht.

Aus Punkt 2 ergibt sich für uns die Notwendigkeit einer nachvollziehbaren, vollständigen Transparenz.Jeder Bürger muß die Möglichkeit haben, sich im Internet auf direktem Weg über die jährlich nachwachsenden Holzmassen im Schönbuch ebenso zu informieren, wie über die jährlich eingeschlagenen Holzmengen.

Papier ist geduldig, im Verantwortungsbereich des Forst BW liegt aber die tägliche Umsetzung einer “nachhaltigen Waldwirtschaft” in die Praxis, da kann eine größtmögliche Transparenz allen Beteiligten nur nutzen. Letztlich wird jeder an seinen Taten und nicht an seinen Absichten gemessen. Taten müssen jedoch für alle sichtbar sein.

Es besteht die Chance für ein “Musterwäldle Schönbuch” (u.U. mit einem entsprechenden Gütesiegel), nutzen wir diese Chance gemeinsam zum Vorbild zu werden!

Auf folgende Informationsmöglichkeiten möchten wir hinweisen:

1. Vortrag Martin Grüll (Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde) zum Thema:

„Vorsorgender Bodenschutz beim Einsatz von Holzerntetechnik“

27. November 2014, 18.00 Uhr, Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg

Hr. Grüll erläutert das Bodenschutzkonzept des Landesbetriebs Forst Brandenburg und stellt beispielhaft die mögliche Anwendung auf Waldstandorte im Schönbuch vor.

Wir sind als Interessengruppe bemüht, zur Diskussion eines vorsorgenden Bodenschutzes beizutragen. Wir freuen uns deshalb über die Zusage der Fachhochschule Rottenburg, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Rainer Luick und Herrn Prof. Rainer Wagelaar, die Veran-
staltung in das Vortragsprogramm gestellt zu haben und hoffen damit ein Informationsfeld
für alle Beteiligten zu erschließen.

2. Möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Fachhochschule für Forstwirtschaft eine Mitwirkung in Vergabe und Betreuung von Bachelorarbeiten angeboten hat. Ein weiteres Angebot zu einer Mitwirkung haben wir vom Geologischen Institut der Universität Tübingen erhalten.

3. Schlagen wir vor, Herrn Dr. Fähser, ehemals Leitender Forstdirektor des Stadtwaldes Lübeck, heute, Mitglied des Vorstandes von FSC Deutschland – der Staatswald Baden-Württembergs ist seit diesem Jahr FSC-zertifiziert – zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Thema Waldbau und Bodenschutz im Lübecker Stadtwald, Konsequenzen für den Schönbuch, einzuladen. Herr Dr. Fähser hat seine Beteiligung zugesagt.

Wir hoffen auf die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie mit dem Ziel einer nachhaltigen,
ressourcenschonenden Waldbewirtschaftung, die u.U. auch durch ein Gütesiegel für den
Waldbau Schönbuch für alle sichtbar werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Initiative Waldkritik

Harald Kunz
Richard Koch
Rolf Benzinger
Dr. Andreas Luther

Vorsorgender Bodenschutz …
Vortrag von Martin Grüll

In den letzten Jahren entstanden in den Staats- und Gemeindewäldern des Schönbuchs Bodenschäden, die in Art und Umfang ein Vielfaches der Schäden umfassen, die sich alle zusammen in den Jahrhunderten der Waldnutzung zuvor aufsummiert hatten. Ursache für diese dramatische Entwicklung ist, daß auf maschinelle Holzernte umgestellt wurde, und die empfindlichsten Standorte mit ungeeigneter Technik, häufig auch noch bei ungeeigneter Witterung befahren wurden.

Nach dem Eindruck von „Waldkritik“ teilt zumindest eine Mehrheit der Forstleute im Schönbuch unsere Sorge um die Befahrungsschäden („Boden und Bodenfruchtbarkeit erhalten“, als Grundlage einer pfleglichen Bewirtschaftung des Waldes, §14/1/ Landeswaldgesetz), und es wurde angekündigt, künftig auf geeignetere Technik, nämlich auf 6- und 8- Radmaschinen mit Bändern umzustellen. Abgesehen davon, daß eine 6- Rad Maschine auf einer Achse keine Bänder ermöglicht, ist eine derartige Verbesserung nach Auffassung von „Waldkritik“ nicht ausreichend, befahrungsempfindliche Standorte erfordern den Einsatz von Raupen, teilweise ist aber auch auf maschinelle Holzernte ganz zu verzichten, und zu herkömmlichen Aufarbeitungsmethoden zurückzukehren.

Zu diesem Themenumfeld weisen wir auf folgende Veranstaltungen hin :

Vortrag Martin Grüll (Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde)

 „Vorsorgender Bodenschutz beim Einsatz von Holzerntetechnik“

27. November 2014, 19.00 Uhr, Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg.

Hr. Grüll wird bei diesem Vortrag das Bodenschutzkonzept des Landesbetriebs Forst Brandenburg erläutern und wird beispielhaft die mögliche Anwendung auf Waldstandorte im Schönbuch vorstellen.

Beschädigung von Wald- und Radwegen im Schönbuch bei der Holzernte

Über die Bodenschäden im Zusammenhang mit dem Einsatz schwerer Erntemaschinen bei der Holzernte wurde in den letzten Jahren in Wort und Bild viel berichtet. Beim Gang durch den Schönbuch gewinnt man den Eindruck, daß diese Darstellungen bei den
Verantwortlichen einen gewissen Eindruck hinterlassen haben. Es ist zu beobachten, daß nach aktuellen Erntemaßnahmen in viel stärkerem Umfang versucht wird , die Beschädigungen “unsichtbarer” zu machen. Es werden Schäden in beachtlichem
Umfang durch Holzreste und Äste abgedeckt bzw. in zunehmendem Maße Steine in befahrene Rückegassen ausgebracht.

Echte Verbesserungen sind mir aber bisher nicht begegnet.

Aus aktuellem Anlaß möchte ich heute auf einen bisher weniger im Mittelpunkt stehenden Punkt hinweisen. Jeder Waldbesucher trifft überall nach Forstarbeiten auf sehr beschädigte Wege und Wegränder. Die Wege sind oft so verdreckt und aufgewühlt,
daß sie kaum mehr begehbar und mit normalen Fahrrädern nicht befahrbar sind. Optisch wird die Schönheit auf langen Strecken durch das maschinelle Bechneiden der Wegränder in Verbindung mit dem Liegenlassen des Schnitts stark beeinträchtigt.
In der Nähe von Kurorten würde das automatisch zum Ausbleiben von Besuchern führen.
Ein aktueller Fall ist mir heute im Kirnbachtal auf dem Hohenzollern-Radweg begegnet. Obwohl offenbar die Erntemaßnahmen abgeschlossen sind und deutlich erkennbar ist, daß die größten Wegschäden maschinell “abgehobelt” wurden, ist der Weg auf einer längeren Strecke mit dem Rad nicht mehr befahrbar und zu Fuß steckt man knöcheltief im Dreck. Wenigstens bei einem so propagierten Fernradweg könnte man mehr Sorgfalt erwarten. Einem Privatmann würde man ein solches Ergebnis niemals durchgehen lassen.

Gespräche mit Waldbesuchern und Radfahrern bestätigen eindrucksvoll, daß dies für fast alle ein wichtiges Thema ist und kaum Verständnis findet.

Rolf Benzinger
Dipl.Kfm.
71093 Weil im Schönbuch

5 Cent für unsere Erholung und die Gesundheit des Waldes

Liebe Freunde des Waldes, sollte die Erholungsfunktion des Waldes direkt vor den Toren Stuttgarts, unserer Landesregierung nicht 5 Cent pro Bürger, der in den Schönbuch zur Erholung geht, wert sein? Besonders wenn man bedenkt, daß im Großraum Stuttgart rund 100 Milliarden Euro, also rund 25% des Bruttoinlandsprodukt von Baden-Württemberg von den Bürgern erwirtschaftet wird!

Im vergangenen Winter wurden im Staatswaldteil des Schönbuch Bäume im Wert von rund 250.000 Euro eingeschlagen und verkauft, dieser wirtschaftlichen Nutzung stehen 5 Millionen Besucherinnen und Besucher jedes Jahr gegenüber, die viele Millionen Euro für das Land Baden-Württemberg erwirtschaften, sollte da nicht der Vorrang ganz klar auf der Erholungsfunktion des Waldes liegen?

Eigentlich sollte es doch langsam jedem klar sein: In unserer Streß geplagten Zivilisation, die natürlich auch den “gestreßten Nutz!Wald” umfaßt, kann es gar keine andere ernsthafte Alternative geben, als der Schutz- und Erholungsfunktionen im (Staats)Wald den Vorrang zu geben gegenüber der ökonomischen Nutzfunktion!

Mit gutem Grund fordern Bürger und zivilgesellschaftliche Verbände immer wieder – natürlich auch im Schönbuch – daß soziale und ökologische Belange im Wald Vorrang haben. Auch wenn diese Forderungen bisher weitgehend in der Praxis ignoriert wurden, haben Sie immerhin schon Eingang gefunden in entsprechenden Leitgedanken z.B. der Forstverwaltung in Baden- Württemberg – deshalb wird es allerhöchste Zeit, daß den Worten nun auch Taten folgen, die Erholungssuchenden nach der zukünftigen Nutzung befragt werden.

Die Kreisforstämter – soweit sie den Schönbuch betreffen – Böblingen, Esslingen, Reutlingen und Tübingen sollten dafür sorgen, daß Bodenschäden und Bestandsschäden wie sie im vergangenen Winter verursacht wurden, konsequent unterbleiben, daß die vorliegenden Bodenschäden erfasst und klassifiziert werden und daß Feinerschließungspläne öffentlich gemacht werden, damit ein Höchstmaß an Transparenz herrscht, denn schließlich und endlich geht der Wald alle Bürger an, ob nun in seiner Erholungsfunktion oder als ökologische Grundlage jeden Lebens!

Pressemitteilung des BUND Naturschutz:
Vorrang für Schutz- und Erholungsfunktionen im Staatswald

Liebe Freunde des Waldes, die nachfolgende Pressemitteilung hat uns heute erreicht, die wir hiermit gerne allen zur Kenntnis geben möchten:

PM-078-14-Vorrang-Schutz-und-Erholungsfunktionen

Grundlagen für ein Bodenschutzkonzept des Landesbetriebs Forst Brandenburg

Liebe Freunde des Waldes, Martin Grüll hat uns zur Veröffentlichung seinen Beitrag “Grundlagen für ein Bodenschutzkonzept des Landesbetriebs Forst Brandenburg” weitergegeben. Der Beitrag der aus einem Vortrags beim diesjährigen
LFE-Winterkolloquium entstanden ist, kann HIER  aufgerufen werden.

Ganz herzlichen Dank dafür!

Wer sich für den gesamten Band 55 der Eberswalder Forstlichen Schriftenreihe (EFS) interessiert, kann diesen über den nachfolgenden Link aufrufen:

Band 55 der Eberswalder Forstlichen Schriftenreihe

Schadenskarte Schönbuch

Liebe Freunde des Waldes, hier veröffentlichen wir unsere erste Schadenskarte vom “Wald des Jahres 2014”, dem Schönbuch, sollten wir Schäden übersehen haben oder Sie habt noch andere Schadenskarten von anderen Wäldern, dann können Sie diese uns gerne schicken oder mitteilen, wir haben den Vorsatz, alle Schadenskarten zu Wäldern in Deutschland hier als Diskussionsgrundlage zu veröffentlichen.

Schönbuch 5 001_bearbeitet

Noch einige Bemerkungen zu dieser ersten Schadenskarte: Die Initiativgruppe “Schützt den Schönbuch”, hatte vor Jahresfrist Forst BW vorgeschlagen, eine Bestandsaufnahme der Fahrschäden im Schönbuch vorzunehmen. Die Forstverwaltung hat auf diesen Vorschlag nie geantwortet. Nach Erkundigung bei dem für den Kommunalwald zuständigen Mitarbeiter bei der Gemeinde Ammerbuch gibt es keine Feinerschließungskarte für den Waldbesitz der Gemeinde. Vermutlich gibt es diese auch nicht für die anderen Schönbuch-Anrainergemeinden.
Der für den Staatswald auf der Gemarkung Ammerbuch zuständige Revierförster hat die Anfrage nach Aushändigung einer Kopie der Feinerschließungspläne an das Kreisforstamt Tübingen verwiesen.  Der Vertreter des Kreisforstamtes, Herr Köberele, hat eine Weitergabe der Feinerschließungskarte abgelehnt. Diese sei  nur  für die Mitarbeiter von Forst BW gedacht und nur diesen zugänglich, sie sei unvollständig und läge in unterschiedlichen Maßstäben vor.
Das lässt den Rückschluss zu, dass die Anlage der Rückegassen bisher ohne vorhergehende Planung erfolgt ist.  Die dem Forst für jeden Ausschnitt des Schönbuchs und der Wälder in Baden-Württemberg vorliegende Standortkartierung blieb bei der Feinerschließung genauso unberücksichtigt, wie die in den Karten angegebenen Bodenverhältnissen, ebenso unberücksichtigt blieben die Witterungsverhältnisse.
Die technischen Möglichkeiten, die auf die Bodenverhältnisse hätten abgestimmt werden können wurden nicht ausgeschöpft. In empfindlichen Abschnitten wurde die Arbeit nicht eingestellt.

Die Waldareale im Schönbuch wurden ungeplant befahren!

Wir haben damit begonnen Fahrschäden auf einer Karte zu dokumentieren.

Der Kartenausschnitt des südlichen mittleren Schönbuchs zeigt massive Spurschäden,  befüllte und planierte Rückegassen, sowie  Maschinenwege.

Die roten Punkte stehen für Rückegassen mit sichtbaren, schweren Schäden. Die markierten Schadorte geben sowohl alte als auch neue Schäden an

Die schwarzen Punkte stehen für aufgefüllte Teilstücke der Gassen oder  weit geführte Maschinenwege.

Rote und schwarze Punkte geben lediglich die Schadorte wieder, eine Gewichtung der Schäden nach Häufigkeit und Grad haben wir nicht vorgenommen.
Das ist aus unserer Sicht Aufgabe der Forstverwaltung!

Die dümmste Idee: Abholzen für Sand

Die Quarzwerke in Frechen bei Köln wollen den Buschbeller Wald abholzen. 140 Jahre alte Eichen und Buchen sollen weg. Die Firma will an den Sand unter dem Wald. Bis zum 15. August können wir den Wald noch retten!

Eine Petition an die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, den Landrat Michael Kreuzberg, den Landesumweltminister Johannes Remmel und die Quarzwerke kann unter folgendem Link unterschrieben werden: Petition

Buschgeller-waldDie Quarzwerke wollen den Wald abholzen, um an den Sand zu kommen. Foto: Tanja Keßels BUND

Im Buschbeller Wald recken 140 Jahre alte Eichen und Buchen ihr knorrigen Äste empor, viele geschützte Arten wie Pirol, Mittelspecht und Feuersalamander leben dort vom Menschen ungestört. Das Kleinod der Natur ist einer der letzten Altwälder rund um Köln. Wegen seiner Artenvielfalt könnte er unter dem Schutz der EU stehen. Stattdessen droht ihm der Untergang.

Dabei ist der Abbau des Quarzsandes nicht nur aus Artenschutzgründen falsch. Die Wirtschaft braucht den Sand aus dem Buschbeller Wald schlicht nicht. Weltweit werden pro Jahr unvorstellbare 15 Milliarden Tonnen Sand abgebaut, mehr als von jedem anderen Rohstoff. Vor allem die Bauindustrie lechzt danach. Für ein Einfamilienhaus werden 200 Tonnen Sand benötigt. Angesichts dieser Größenordnung ist es eine völlig abwegige Idee, für relativ wenig Sand einen artenreichen Wald zu opfern. Zudem in einer Region, in der kaum mehr Wald steht.

Sand weltweit begehrter Rohstoff

Wie viel Wald bedroht ist, ist nicht klar. Laut Berechnung des BUND sind es 84 Hektar. Die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Abbau verdiene den Namen nicht. Pirol, Mittelspecht und andere geschützte Tier- und Pflanzenarten seien nicht berücksichtigt worden. Auf die Erforschung der Fledermäuse sei „verzichtet“ worden. „Hierdurch konnte die Schutzwürdigkeit des Waldes ignoriert werden“, sagt Naturschützerin Tanja Keßels vom BUND. Auch bei einer Artenschutzprüfung 2012 seien etliche Arten nicht aufgeführt worden.

Nach Protesten wurde die Genehmigung für weitere Rodungen bereits zweimal verzögert. Am 15.8. wird es endgültig ernst. Geben die Behörden grünes Licht, wird der Wald wohl in den kommenden vier Jahren weiter geplündert.

Bitte appellieren Sie an die Quarzwerke und Politiker, den unsinnigen Sandabbau zu verhindern und den Buschbeller Wald zu schützen.

Im nächsten Winter keine Fahrschäden mehr im Schönbuch!

Der nächste Winter kommt bestimmt und deshalb ist es gut, daß Martin Strittmatter, der Forstdirektor in Bebenhausen, in einem SWR Bericht vom 07.02.2014, klar formuliert hat, daß die Fahrschäden, die im letzten Winter durch “veraltete Technik” entstanden waren, aufgrund einer “neuen Konzeption” und “neuer Technik” im nächsten Winter “so nicht mehr entstehen können”.

Wir verlinken hier den SWR Beitrag vom 07.02.2014 (18.45 Uhr), um jedem noch mal die Möglichkeit zu bieten, sich das Gesagte in Erinnerung zu rufen, gerade rechtzeitig bevor die neue ‘Fahrsaison” beginnt.

Ohne das dankenswerte Engagement der Bürgerinitiative “Schützt den Schönbuch” für den “Wald des Jahres 2014″, wäre wahrscheinlich weder ein Treffen mit Vertretern der zuständigen Forstverwaltung zustande gekommen, noch ein hoffentlich nachhaltiges Handeln im nächsten Winter.

Waldschäden durch Forstarbeiten – Beweisbilder, die MountainBIKE-User auf ihren Touren geschossen haben!

Nein, das nachfolgende Bild ist keine Fahrspur von MountainBikern, sondern von einer tonnenschweren Holzvollerntemaschine – ich würde sagen, die Bodenzerstörung ist doch etwas nachhaltiger, als bei einer Fahrradtour durch den Wald!MB_Waldschaeden_6_Klaus_Alberts_809d9891a488a2bfae3bce167e97b4a3_IMG_4253.jpg.4181020

Die Mountainbiker haben jede Menge Schadensbilder als Beweise der Waldzerstörung von ihren MTB-Touren mitgebracht und in ihrem Online-MountainBike-Magazin veröffentlicht, unter dem nachfolgenden Link können Sie die Bilder ansehen: http://www.mountainbike-magazin.de/news/waldschaeden-durch-forstarbeiten-diese-bilder-haben-die-mountainbike-user-auf-ihren-touren-geschossen.1008812.2.htm