Alle Beiträge von Harald Kunz

ALSO DOCH!

Die Forstverwaltung räumt nach langer Abwehr Fehler ein …    Das    ist beachtlich!

BODENSCHÄDEN IN WALDBIOTOP 7419:6019:96

VOR-ORT, Freitag, 30. Juni 2017

Weiße Kreide – verletzte Waldflur

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BEFAHRUNGSSCHÄDEN, WALDBIOTOP-SKIZZE

Angefügte Zeichnung verdeutlicht die Mängel in der Planung.

Die Holzentnahme im Bachuferbereich hätte vom nahegelegenen Maschinenweg aus vorgenommen werden können.

Die Bachdurchquerung allein zur Abkürzung des Fahrweges hätte unterbleiben müssen.

Die Befahrung der Quellflur ist verboten.

Das Rechtfertigungsargument, das Gesamtbiotop sei nicht beschädigt, ist naturschutzrechtlich nicht haltbar.

Weiter zur Skizze => Befahrung Waldbiotop-Skizze

ZERTIFIZIERER TÜV RHEINLAND-DIN CERTCO schreibt

Audit im Waldbiotop angekündigt

… die Initiative wird zugelassen … sofern Forst BW derTeilnahme zustimmt

weiterlesen => 2017-01-24 Antwortschreiben_Initiative Waldkritik

Vertraulichkeitserklärung und Verhaltenskodex für externe Beobachter-gemeint sind die Vertreter der Initiative, erneut nur in Englisch. Die Initiative hat vor 2 Jahren dieTeilnahme unteranderem deshalb abgelehnt, weil ihr die Erklärung drei Tage (!) vor dem Audit zugestellt wurde

weiterlesen => FSC-PRO-01-017 V1-1 EN_Participation_Observers

Herr Lieber antwortet

Herr Lieber antwortet für die PEFC-ARBEITSGRUPPE am Ministerium für  den ländlichen Raum

Auf die Bitte  neutrale Gutachter einzubeziehen, antwortet Herr Lieber: Grundlage der Prüfung der Beschwerde, sei unter anderem, die gutachterliche Stellungnahme eines externen Forstexperten…

DIE INITITIVE HATTE LUTZ FÄHSER UND KARL-FRIEDRICH WEBER als unabhängige Forstexperten VORGESCHLAGEN

weiterlesen => … PEFC-H.Lieber vom 10.2.2017

Quellbereiche stehen unter Naturschutz und müssen bei der Holzentnahme geschont werden – nicht so im Schönbuch!

Die Initiative hat Befahrungsschäden an der Quellflur eines besonders geschützten Waldbiotops bei AMMERBUCH der Umweltmeldestelle am Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, gemeldet. Siehe Beitrag: Bodenzerstörung in Waldbiotopen.

In Bayern scheint der Schutz der Fluren mit der Wahl geeigneter Verfahren zur Holzernte und Holzbringung gewährleistet- siehe nachfolgende Einladung zur Demonstration=> Seilkranbringung

Warum wurde der in § 30 BNatSchG geforderte Schutz in Waldbiotop Biotopnummer:  7419:6019:96 nicht umgesetzt?

Das RP Tübingen widerspricht dem Bundesnaturschutzgesetz

Das Regierungspräsidium Tübingen sucht Ermessensspielraum in der Bewertung der Befahrungsschäden in Waldbiotop 7419:6019:96, Nebenbäche zum Ahrenbach, Nähe Ammerbuch-Entringen zu gewinnen. Es übersieht bei seiner abschließenden Feststellung aber, dass die vorliegenden Befahrungsschäden dem  in § 30 BNatSchG geforderten Veränderungsverbot widersprechen… Die Schädigung der Quellflur bleibt, von der Auffassung des Regierungspräsidiums unberührt, bestehen. Die Schutzbestimmung wurde nicht eingehalten.

Zur Korrespondenz:
RP-Tuebingen
Antwort-der-BI

Siehe auch Beitrag:
Bodenzerstörung in Waldbiotopen-Ammerbuch/Schönbuch

Peter Hauk, MDL, Minister für den ländlichen Raum schreibt.

Die Iniative hat sich mit einem Schreiben an alle Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg gewandt. Hier  ist die Korrespondenz  mit Herrn Minister Hauk .

Peter Hauk, MDL, Minister für den ländlichen Raum schreibt. weiterlesen